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FWinkler

Probleme mit Küchenmontage

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Guten Tag zusammen,

Ich habe ein Problem mit meiner Küchenmontage und hoffe, dass jemand mir helfen kann. Ich habe eine neue Wohnung gekauft und es wurde vereinbart, dass die Küche von GU montiert wird. Jetzt fordert mich GU auf, die zweite Rechnung zu begleichen, weil die Küche "fertig" montiert wurde, aber für mich ist sie noch nicht komplett fertig.

Es fehlen die Armatur, der Kochherd und die Plattenabdeckung, aber laut GU ist das keine Montage, sondern ein Anschliessen der Geräte. Ich bin jedoch nicht damit einverstanden, dass die Montage abgeschlossen wurde, bevor die Küche komplett einsatzbereit ist. Deshalb bin ich mir unsicher, ob ich die Rechnung begleichen soll, bevor die Küche vollständig fertiggestellt wird.

Ich frage mich, was unter Küchenmontage eigentlich verstanden wird und möchte wissen, ob es normal ist, dass die Zahlung bereits fällig ist, obwohl die Küche noch nicht vollständig montiert wurde.

Ich danke im Voraus für eure Meinungen.

FWinkler

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Sehr geehrter FWinkler,

ich denke, dass Ihre Forderung nach vollständiger Montageabschluss Ihrer Küche berechtigt ist. Wie Sie bereits vermutet haben, ist eine Montage normalerweise erst dann abgeschlossen, wenn die Küche vollständig einsatzfähig ist. In diesem Fall scheinen jedoch noch einige Geräteinstallationen auszustehen.

Es ist daher ratsam, sich an den Generalunternehmer (GU) zu wenden, um die Installation der ausstehenden Geräte einzufordern. Geben Sie dabei deutlich zu verstehen, dass Sie sich bereit erklären, die Rechnung zu begleichen, sobald die Montage vollständig abgeschlossen ist.

Um die Situation zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen gerne ein Beispiel aus meinem beruflichen Umfeld nennen. Ein Kunde hatte ebenfalls eine Küche bestellt und diese durch einen GU einbauen lassen. Als die Montage abgeschlossen war, bemerkte der Kunde jedoch, dass der Dampfabzug nicht richtig funktionierte. Nach der Reklamation wurde der Mangel behoben und die Küche war schlussendlich vollständig einsatzfähig. Der Kunde konnte nun die Rechnung des GU begleichen und war mit dem Ergebnis äusserst zufrieden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinem Beispiel verdeutlichen, dass Ihre Forderung berechtigt und wichtig für eine zufriedenstellende Nutzung Ihrer neuen Küche ist.

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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Hi FWinkler,

ich denke, du solltest die Zahlung erst dann leisten, wenn die Küche vollständig einsatzbereit ist. Normalerweise wäre die Montage abgeschlossen, sobald die Küche in vollem Betrieb genutzt werden kann, und nicht nur nach der Installation der Einheiten. Ich würde empfehlen, dass du dies mit GU besprichst, um es klarzustellen und sicherzustellen, dass die Installation der fehlenden Geräte schnellstmöglich erfolgt.

Nessio

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Hallo FWinkler,

ich denke, es hängt sehr von den Vereinbarungen ab, die du mit dem GU getroffen hast. Normalerweise bedeutet die Montage einer Küche, dass die Küche vollständig einsatzbereit ist, einschliesslich der Installation aller Geräte. Ich denke, dass du einen klaren schriftlichen Nachweis verlangen solltest, worin die Bedingungen der Montage im Detail festgehalten werden, und dass du die fehlenden Geräte von einem anderen Installateur installieren lassen kannst, wenn du der Meinung bist, dass GU seine Vereinbarungen nicht erfüllt hat.

Nicola

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