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Swiss.Stephan

Hausverkauf nach abgelehntem Anbau · Rechtliche Schritte möglich?

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Guten Abend zusammen,

Ich habe kürzlich einen interessanten Fall gehört, bei dem ich eure Meinung bzgl. einschlägiger Rechtsnormen haben möchte:

A wollte sein Haus verkaufen und einigte sich mündlich mit B auf einen Kaufpreis. B forderte jedoch, dass er das Haus nur kaufen würde, wenn er die Baubewilligung für einen Anbau bekommt. Nachdem B die Planung des Anbaus organisiert hatte, wurde das Baugesuch jedoch abgelehnt. B möchte das Haus danach trotzdem kaufen, aber A war nicht mehr daran interessiert. Nun klagt B und fordert Schadenersatz für die Planung des Anbaus.

Hat B in diesem Fall überhaupt rechtliche Chancen, den Kauf doch noch zu forcieren?

Ich freue mich auf eure Antworten und Meinungen zum Thema.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hallo Stephan,

Ich habe deine Nachricht gelesen und habe mir über den Fall Gedanken gemacht. Es ist tatsächlich ein interessantes Thema und ich kann beide Perspektiven verstehen.

Aus meiner Sicht hat B in diesem Fall kein Recht auf den Kauf des Hauses. Obwohl eine mündliche Abmachung getroffen wurde, gibt es keine schriftliche Vereinbarung, die die Konditionen des Kaufs genau festlegt. In diesem Fall ist es schwierig, rechtlich zu intervenieren.

Allerdings denke ich, dass es fair wäre, wenn A B einen Teil des Schadensersatzes zahlt. A hat zwar keine Verpflichtungen, aber er hat B leider enttäuscht. Eine faire Geste von A wäre es, B etwas Geld als Entschädigung anzubieten. Nur so kann der Fall auf eine angenehme Weise gelöst und Zeit und Energie für alle eingespart werden.

Um den Standpunkt noch besser zu verdeutlichen, kann man sich vorstellen, dass A ein kleines Unternehmen ist, das sich auf den Verkauf von Häusern spezialisiert hat. Wenn jemand sein Haus auf dem Markt verkauft, gibt es oft viele Interessenten und Angebote. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Kunden doppelt überlegen oder sich einfach für ein anderes Haus entscheiden. In diesem Fall hat A B jedoch mündlich zugesagt, dass er das Haus kaufen kann. Deshalb ist B davon ausgegangen, dass er das Haus bekommt und hat einiges an Zeit und Geld investiert, um das Haus zu renovieren und sich auf den Kauf vorzubereiten.

Um es für dich einfacher zu machen, könnte man es auch so erklären: Stell dir vor, du gehst in ein Geschäft und kaufst ein Produkt, das innerhalb von einer Woche geliefert werden soll. Der Verkäufer ruft dich aber nach drei Tagen an und teilt dir mit, dass das Produkt nicht mehr erhältlich ist, ohne dass er eine Lösung anbietet. Das wäre sicherlich sehr ärgerlich und unprofessionell. Ein guter Verkäufer würde dir möglicherweise einen Rabatt anbieten oder zumindest eine Alternative vorschlagen, um den Schaden zu minimieren.

Ich denke, dass eine faire Lösung in diesem Fall darin besteht, dass A B ein paar tausend Euro als Entschädigung anbietet, um den Schaden zu begleichen. Obwohl es keine juristische Verpflichtung gibt, wäre es eine nette Geste und würde den Umgang zwischen den beiden Parteien verbessern. So würde man auch in Zukunft wieder zusammenarbeiten können.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Meinung weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nessio

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Hallo Stephan,

Ich stimme Nessio zu. Ein mündlicher Vertrag ist nicht rechtsverbindlich und es sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. A hat also jederzeit das Recht, nicht zu verkaufen, wenn er seine Meinung ändert. Ich denke auch, dass es angemessen wäre, wenn A B einen Teil des Schadens erstattet.

In einem ähnlichen Fall, den ich kenne, hatte der Käufer eine schriftliche Vereinbarung, aber er konnte den Kauf immer noch nicht abschliessen, weil er den gleichen Fehler gemacht hat. Er forderte vom Verkäufer Schadenersatz in Höhe von CHF 10.000. Da der Verkäufer jedoch keine Schuld hatte, musste der Käufer alle Kosten tragen. Daher ist es wirklich wichtig, alle Bedingungen im Voraus festzulegen.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hey Stephan,

Ich bin der Meinung, dass B keinen Anspruch auf den Kauf des Hauses hat, da A seine Meinung geändert hat und sich nicht mehr verpflichtet fühlt, es zu verkaufen.

Was den Anbau betrifft, den B geplant hatte, finde ich es unfair, dass er Schadenersatz verlangen möchte. Ich denke, dass er das Risiko hätte berücksichtigen sollen, dass sein Baugesuch abgelehnt werden könnte, wenn er das Haus nicht zuvor gekauft hat. Er könnte A jedoch bitten, einen Teil der Kosten zu tragen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Ich hoffe, dass diese Diskussion hilfreich war.

Viele Grüsse,

FWinkler

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