Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hey zusammen, Ich bitte um eure Meinung zu einem Thema: Kann ich die Kosten von Malerarbeiten an meiner Neubauwohnung nach mehr als 6 Jahren von der Steuer abziehen? Laut kantonalem Merkblatt über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten für den Unterhalt und die Verwaltung von Liegenschaften, wären "Auffrischen / Reparatur / gleichwertiger Ersatz" von Wänden als Unterhaltskosten abzugsberechtigt. Jedoch habe ich meine Zweifel, ob der Abzug im Endeffekt auch wirklich gewährt wird. Gerade weil meine Wände noch ziemlich neu aussehen und ein farbiger Anstrich eine Werterhöhung bringen könnte. Habt ihr schon Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? Wird der Abzug oft verweigert oder sind die Steuerbehörden fair? Ich danke euch im Voraus für eure Kommentare. Grüsse von Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hi Nessio, Ja, in der Tat sind Malerarbeiten in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig. Doch bevor Sie Steuervorteile in Anspruch nehmen können, müssen Sie wissen, welche Art von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten steuerlich anerkannt werden. Um eine Definition abzugeben: Alle Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, die erforderlich sind, um das Wohnobjekt in einem einwandfreien Zustand zu erhalten oder langfristig zu verbessern, gelten in der Schweiz als abzugsfähig. Die Definition variiert jedoch von Kanton zu Kanton. Im Kanton Tessin gilt zum Beispiel ein neuer Anstrich alle acht Jahre als Instandhaltung und somit als abzugsfähig. Andere Kantone können möglicherweise von diesem Standard abweichen. Wenn Sie zum Beispiel 2015 Malerarbeiten an Ihren Wänden durchgeführt haben und im Jahr 2023 eine Neumalerei benötigen, wird dies als "gleichwertiger Ersatz" betrachtet, der abzugsberechtigt ist. Damit Ihre Arbeiten steuerlich anerkannt werden, müssen Sie beim Maler auf eine detaillierte Rechnung bestehen, die alle Kosten und Arbeitsstunden sowie die Art der Arbeit enthält. Auf diese Weise können Sie im Falle von Unstimmigkeiten ausreichende Beweise vorlegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht alle Arbeiten abzugsfähig sind. Beispielsweise ist die Erneuerung von dekorativen Elementen wie Wandgemälden, Tapeten oder Anstrichen ohne besonderen Grund nicht steuerlich abzugsfähig. Ebenso sind auch Renovierungsarbeiten wie Umbau oder Modernisierung von Wohnungen oder die Neugestaltung von Badezimmern oder Küchen nicht abzugsfähig. Zusammenfassend kann man sagen, dass es notwendig ist, vor der Durchführung von Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten im Wohnungs- oder Hausbereich zu klären, ob diese Arbeiten steuerlich abzugsfähig sind. Wenn dies der Fall ist, müssen Sie auf eine detaillierte Rechnung bestehen, die Sie im Falle eines Abzugs als Beweis vorlegen können. Viel Glück und Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hi Nessio, Ich kann FWinkler nur zustimmen. Eine detaillierte Rechnung ist in jedem Fall zu empfehlen, um den Abzug von der Steuer erfolgreich durchführen zu können. Ein weiterer Tipp meinerseits: Stelle den Malerarbeiten eine Liste aller erledigten Arbeiten und verwendeten Materialien. Somit kannst du im Nachhinein belegen, dass es sich bei den durchgeführten Arbeiten um Instandholungsarbeiten und nicht um Werterhöhungsarbeiten handelt. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo Nessio, Ich gebe FWinkler und Nicola zu 100 % recht. Die meisten Kantone bewerten Malerarbeiten, die nach mehreren Jahren nach dem Bau ausgeführt werden, durchaus als Unterhaltskosten. Zudem ist die Liste der effektiv ausgeführten Arbeiten (wie schon genannt) ein wichtiger Faktor, der entscheidet, ob der Steuerabzug gewährt wird. Eine Sache, die ich noch erwähnen möchte, ist, dass ein farbiger Anstrich nicht automatisch als wertsteigernd betrachtet wird. Sollten jedoch alle Wände in der Wohnung bunt gestaltet werden, könnte es unter bestimmten Umständen als Werterhöhung betrachtet werden. Also schlage ich vor, nur eine Akzentwand in einer Farbe zu streichen und nicht alle Wände auf einmal. Hoffe, ich konnte helfen! Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...