FWinkler Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo zusammen, Als ich unseren Kaufvertrag unterzeichnete und die Baubewilligung der Mehrfamilienhausüberbauung erhielt, waren Umgebungspläne angehängt (s. unten). Ich besitze die Erdgeschosswohnung 2.2 und habe somit Sondernutzungsrecht am Gartenanteil. Nun wurde/Wird der Weg jedoch nicht wie auf den Plänen direkt bei der Tiefgarageneinfahrt entlanggeführt, sondern verläuft deutlich mehr davon entfernt. Der Architekt/GU meinte, dass diese Pläne nicht verbindlich waren und dass sie deshalb Änderungen vornehmen konnten. Ist das wirklich korrekt? Oder sind mir da die Hände gebunden? Kann mir jemand eine Auskunft darüber geben? Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Lieber FWinkler, ich verstehe und teile deine Sorge wegen der Änderungen an den Bauplänen. Wenn diese Pläne bereits Teil der Baubewilligung sind, können sie nur dann geändert werden, wenn eine neue Baubewilligung erteilt wird. Die Pläne sind bindend und stellen den von der Baubehörde genehmigten Plan dar, an den sich alle beteiligten Parteien halten müssen. Sollte deine Wohnung durch die Änderungen des Weges und damit verbundenen Änderungen im Gartenanteil beeinträchtigt sein, hast du das Recht, eine erneute Überprüfung der Situation zu beantragen. Es ist wichtig, dass du deine Ansprüche geltend machst, da deine Wohnung ein erhebliches Kapital darstellt. Als Eigentümer hast du das Sondernutzungsrecht an deinem Gartenanteil und dieses sollte nicht ohne deine Zustimmung beeinträchtigt werden. Es gibt verschiedene Optionen, um das Problem anzugehen. Eine Möglichkeit wäre, sich an einen Immobilienanwalt zu wenden. Dieser kann dir helfen, deine Ansprüche zu formulieren und das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Gemeinsam könnt ihr beispielsweise herausfinden, ob eine erneute Prüfung der Baupläne möglich ist oder ob andere Massnahmen ergriffen werden müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Kommunikation mit den anderen betroffenen Parteien. Vermutlich handelt es sich bei den Änderungen an den Bauplänen um eine Massnahme, die auch für andere Eigentümer relevant ist. Wenn du dich mit ihnen zusammenschliesst, könnt ihr gemeinsam eine Lösung finden, die alle zufriedenstellt. Es ist also wichtig, dass du deine Rechte als Eigentümer wahrnimmst und dich nicht mit der aktuellen Situation abfindest. Durch den Einsatz eines Immobilienanwalts und die Zusammenarbeit mit anderen betroffenen Parteien, sollte es möglich sein, eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Ich hoffe, meine Antwort konnte dir weiterhelfen. Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 Hallo FWinkler, Ich habe einen ähnlichen Fall erlebt. Ich habe das Hausplanungsbüro aufgefordert, das von der Nachbarschaft vorgelegte genehmigte Dokument gemäss dem ursprünglichen Plan aufrechtzuerhalten und die Schulhöfe zu bauen. Sie hatten keine andere Wahl, als es zu befolgen. Wie oben erwähnt, sind Umgebungspläne verbindlich, da sie ein genehmigtes Dokument sind. Viel Glück bei deinem Vorhaben! .Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 24, 2023 Melden Share Geschrieben May 24, 2023 FWinkler, Ich stimme zu, dass das Unvermögen, die tatsächliche Lage des Pfades in der Baubewilligung genau widerzuspiegeln, ein Problem darstellen kann. Es wäre wichtig, zu prüfen, ob die Baubehörde tatsächlich die Planänderung genehmigt hat und ob es einen schriftlichen Beweis dafür gibt. Als Käuferin eines Apartments habe ich möglicherweise ähnliche Bedenken. Es wäre ratsam, beide vertraglichen und baurechtlichen Dokumente genau zu prüfen. Ein erfahrener Immobilienanwalt könnte dir helfen, eine rechtlich bindende Antwort auf deine Situation zu geben. Mit freundlichen Grüssen, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...