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Swiss.Stephan

Kleinere Baumängel: Wer ist dafür verantwortlich?

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Hallo zusammen,

Ich arbeite gerade mit einem GU an meinem Hausprojekt und frage mich, wer für die kleinen Mängel aufkommen muss, die am Ende eventuell auftreten können. Zum Beispiel, wenn es Kratzer auf den Fensterscheiben oder Simsen gibt.

Ich habe bereits versucht, Informationen zu dieser Frage zu finden, konnte jedoch nicht viel dazu finden. Ich würde gerne von anderen hören, ob ihr in derselben Situation wart und wie ihr damit umgegangen seid.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Grüsse,

Stephan

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Guten Tag Stephan,

In der Regel ist der GU (Generalunternehmer) für kleine Mängel auf der Baustelle verantwortlich. Natürlich gibt es Ausnahmen, bei denen Sie oder Ihre Auftragnehmer dafür verantwortlich sein können. In diesem Fall müssen Sie klare Beweise vorlegen, um die Verantwortlichkeit des GU auszuschliessen und Ihre Verantwortlichkeit zu belegen.

Normalerweise übernimmt der GU das Risiko für kleine Schäden auf der Baustelle und repariert sie auf eigene Kosten. Zum Beispiel, wenn Sie ein neues Haus bauen und bei der Bauabnahme einige kleine Mängel feststellen, sollten Sie dem GU eine Liste mit allen Mängeln überreichen. Wenn der GU diese kleinen Mängel jedoch nicht behebt, können Sie sich rechtlichen Schritten bedienen, um ihn zur Verantwortung zu ziehen.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, vertragliche Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem GU vor der Bauphase zu besprechen. Zum Beispiel können Sie vereinbaren, dass der GU für alle kleinen Mängel verantwortlich ist und gegebenenfalls für Reparaturkosten aufkommt.

Eine Baustelle ist jedoch ein komplexes Umfeld, in dem viele Dinge passieren können, die ausserhalb Ihrer Kontrolle liegen. Manchmal treten Probleme auf, für die niemand direkt verantwortlich ist. In diesem Fall sollten Sie die Situation mit dem GU besprechen und gemeinsam eine Lösung finden.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem GU für den Erfolg des Bauprojekts entscheidend ist. Eine offene Kommunikation und klare Vertragsvereinbarungen können dazu beitragen, eventuelle Konflikte zu vermeiden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weitergeholfen haben. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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Hallo Stephan,

normalerweise sind die Mängel, die während der Bauphase auftreten, im Aufwand enthalten. Das bedeutet, dass der GU für solche Probleme haftet und sich darum kümmern sollte. Meine Empfehlung ist, dass Sie sich bei Ihrem GU erkundigen, ob dieser Service von ihm angeboten wird.

Ich wünsche Ihnen alles Gute bei Ihrem Bauprojekt!

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Stephan,

abgesehen von den Kratzern auf den Fensterscheiben und Simsen gibt es eine Menge anderer kleiner Mängel, die am Ende des Projekts behoben werden müssen. Der GU sollte diese Mängel normalerweise im Abschlussbericht vermerken.

Habe daran gedacht, diese Mängel anzusprechen, um eine Einschätzung der voraussichtlichen Kosten für deren Reparatur zu erhalten.

Alles Gute,

FWinkler

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