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Swiss.Stephan

Hypothekarrecht bei Stockwerkeigentum: Übernehmen oder neu machen?

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Hallo zusammen,

ich plane den Kauf eines Stockwerkeigentums, auf welchem zwei Pfandrechte für die Hypothek eingetragen sind. Meine Bank ist dieselbe wie diejenige, die momentan die Pfandrechte innehat.

Im momentanen Entwurf des Kaufvertrags steht drin, dass die alten Pfandrechte nicht übernommen, sondern abgelöst werden sollen. Macht eine solche Vorgehensweise Sinn? Ich nehme an, dass ich in diesem Fall neue Konditionen mit der Bank aushandeln kann, anstatt die alten Konditionen übernehmen zu müssen. Auch wenn es wohl teurer ist, neue Pfandrechte zu erstellen - da die Summe höher wäre - als bestehende aufzustocken. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Freue mich auf eure Antworten!

Liebe Grüsse,

Stephan

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Die Konditionsänderung von Hypotheken kann Auswirkungen auf die Pfandrechte haben, die diese absichern. Deshalb ist es in vielen Fällen empfehlenswert, die Pfandrechte neu zu machen, um eine klare und rechtssichere Situation zu schaffen.

Eine typische Situation, in der eine Neuverpfändung sinnvoll ist, wäre die Senkung des Zinssatzes. Wenn ein Kunde den Zinssatz senken will, wird er in der Regel von der Bank aufgefordert, das Hypothekarverhältnis anzupassen. In diesem Zusammenhang können die bestehenden Pfandrechte neu geordnet oder gar aufgelöst und vollständig erneuert werden.

Das Hauptargument für die Neuverpfändung ist eine klare rechtliche Situation. Die neuen Pfandrechte enthalten eine vollständige Beschreibung des aktuellen Zustands der Hypothek und sind somit vollumfänglich den heutigen Bedingungen angepasst. Zusätzlich können mit der Neuverpfändung auch neue Konditionen vereinbart werden. Manchmal sind die Bedingungen so günstig, dass es sich lohnt, die Neuverpfändung durchzuführen, auch wenn dabei zusätzliche Kosten anfallen.

Das Aufstocken eines bestehenden Pfandrechts kann ebenfalls gerechtfertigt sein, wenn ein Kunde zusätzliches Kapital benötigt, um sein Eigenheim zu renovieren oder auszubauen. In diesem Fall kann die Bank das Pfandrecht aufstocken und die zusätzlichen Mittel bereitstellen. Diese Option ist in der Regel kostengünstiger als eine Neuverpfändung, da die bestehenden Pfandrechte bereits vorhanden sind und nur geringfügig erweitert werden müssen.

Beachtet werden sollte, dass eine Neuverpfändung immer mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die Gebühren für die Einträge im Grundbuchamt und die Schätzgebühren müssen vom Kunden getragen werden. In manchen Fällen können diese Kosten jedoch durch die günstigeren Konditionen der neuen Pfandrechte aufgewogen werden. Es ist daher wichtig, eine detaillierte Kostenaufstellung der verschiedenen Optionen zu machen und diese gegenüberzustellen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Neuverpfändung von Hypotheken in vielen Fällen eine sinnvolle Option darstellt, um eine klare rechtliche Situation und günstigere Konditionen zu schaffen. Allerdings müssen die Kosten sorgfältig abgewogen werden und es sollte geprüft werden, ob nicht auch andere Optionen (wie beispielsweise das Aufstocken eines bestehenden Pfandrechts) in Frage kommen.

Ich hoffe, ich konnte dir mit diesen Informationen weiterhelfen. Wenn du weitere Fragen hast, stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruss,

Nicola

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Hallo Stephan,

ich habe eine ganz andere Erfahrung gemacht: Bei meinem Kauf wurden die Pfandrechte nicht gelöscht, sondern ich habe sie übernommen. Ein Vorteil davon ist, dass ich nicht erneut Schätzgebühren zahlen musste, denn die früheren Schätzungen im Zusammenhang mit den alten Pfandrechten wurden übernommen. Auch habe ich die einmalige Kostenbelastung durch das Anlegen der neuen Pfandrechte von insgesamt rund CHF 3000 vermeiden können.

Es gibt also auch Fälle, in denen das Übernehmen der alten Pfandrechte die wirtschaftlichere Wahl sein kann.

Gruss,
FWinkler

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Hallo Stephan,

ich möchte eine zusätzliche, aber wichtige Anmerkung machen. Beim Erstellen eines neuen Pfandrechts muss man sich auch Gedanken zur Belehnungshöhe machen. Wenn die alten Pfandrechte abgelöst werden, dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die Belehnungshöhe für diese neuen Pfandrechte auf maximal 65% des Immobilienwerts begrenzt ist. Hier könnte es also Einschränkungen geben, die man vorher betrachten sollte.

Beste Grüsse,
Nessio

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