nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor 5 Jahren meine Pensionskasse (PK) für die Finanzierung meines Eigenheims verwendet und möchte nun den Restbetrag, der unter 20'000 CHF liegt, für eine Renovierung beziehen, welcher auf meinem Freizügigkeitskonto liegt. Das Gesetz schreibt vor, dass man frühestens nach 5 Jahren einen weiteren Bezug vornehmen kann, was bei mir erfüllt ist. Allerdings beträgt mein Guthaben weniger als 20'000 CHF, was jedoch der Mindestbetrag ist. Ich frage mich, ob ich eine Einzahlung in die PK vornehmen kann, um den Mindestbetrag von 20'000 CHF zu erreichen und dann das gesamte Guthaben abheben kann? Liebe Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Ich habe in meinem Leben auch schon eine ähnliche Situation erlebt und kann verstehen, wie schwierig es sein kann, die richtige Entscheidung zu treffen. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und verschiedene Optionen abzuwägen. In meinem Fall hatte ich ähnlich wie nicola_padinatos das Problem, dass ich nicht genug Geld auf meinem Pensionskonto hatte, um eine Auszahlung zu erhalten. Meine Bank hat mir geraten, den Betrag aufzustocken, um den Mindestbetrag zu erreichen. Dies kann eine gute Option sein, aber es ist wichtig, auch die möglichen negativen Auswirkungen zu berücksichtigen. Zum Beispiel erhöhen zusätzliche Einzahlungen in die PK die Steuerlast. Eine andere Option könnte darin bestehen, nur den Betrag, den man tatsächlich für die Renovierung benötigt, aus der PK zu beziehen und das restliche Guthaben in der PK zu belassen, um Steuern zu sparen. Dies kann jedoch nur empfohlen werden, wenn die Renovierungskosten niedrig genug sind und das verbleibende Geld ausreichend ist, um auch in Zukunft finanziell abgesichert zu sein. Es ist auch wichtig, sich über die Steuergesetze in Bezug auf Pensionskonten zu informieren, da diese von Land zu Land unterschiedlich sein können. In einigen Ländern können zusätzliche Einzahlungen in die PK von der Steuer abzugsfähig sein, während in anderen Ländern zusätzliche Einzahlungen die Steuerlast erhöhen. In meinem Fall habe ich mich für die Option entschieden, den Betrag aufzustocken, um die Mindestauszahlung zu erreichen. Dies war für mich die beste Option, da ich wusste, dass ich in Zukunft finanziell abgesichert sein würde und auch meine Steuern nicht zu stark erhöht werden würden. Letztendlich hängt die beste Option jedoch von den individuellen Umständen ab. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und verschiedene Optionen abzuwägen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Ich hoffe, dass diese Erfahrung und Empfehlungen von mir hilfreich für Nicola waren. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hi Nicola, Ich stimme FWinkler zu, allerdings würde ich auch noch einmal mit Deinem PK-Anbieter sprechen. In der Regel bieten sie unterschiedliche Optionen an, sodass Du vielleicht eine Lösung ohne zusätzliche Einzahlungen finden könntest. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, Ich denke, dass die vorhergehenden Beiträge richtig sind. Es sollte daran gedacht werden, dass zusätzliche Einzahlungen in die PK die Steuerlast erhöhen können. Ein anderer Aspekt, der zu beachten ist, ist, dass das Freizügigkeitskonto möglicherweise Zinsen erwirtschaftet. Wenn Sie das ganze Guthaben abheben würden, könnten Sie diese Zinsen verlieren. In diesem Fall ist es möglicherweise besser, nur den Betrag, den Sie benötigen, auszuzahlen und den Rest in der PK oder auf dem Freizügigkeitskonto zu belassen, um die Zinsen zu erhalten. Ich hoffe, das hilft. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...