Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hey zusammen, Ich hätte gerne eure Meinung zu einer Situation, in der ich mich mit meiner Frau befinde: Wir sind Eigentümer einer Liegenschaft, in der wir jeweils zur Hälfte Miteigentümer sind. Meine Frau überlegt, einen Büroraum als Eigenkapital für ihre Selbstständigkeit zu erwerben. Dabei will sie ein Grundpfand auf unsere Liegenschaft eintragen lassen, ohne mich zu fragen. Ich weiss nicht, ob sie das einfach so machen kann, ohne meine Zustimmung. Was sagt ihr dazu? Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Sehr geehrter Nessio, ich freue mich, dass ich Ihnen heute zu einem wichtigen Thema weiterhelfen kann. Wie Sie vielleicht schon wissen, müssen bei Miteigentum beide Eigentümer normalerweise ihre Unterschrift beifügen, um die Verpfändung der Liegenschaft zu genehmigen. Dies dient dazu, die Interessen beider Parteien zu schützen und eine einseitige Entscheidungsfindung zu verhindern. Allerdings gibt es auch Fälle, in denen ein Eigentümer trotz Miteigentum alleine über die Verpfändung entscheiden kann. Ein solcher Fall tritt beispielsweise dann ein, wenn es im gemeinsamen Interesse aller Miteigentümer liegt, das Grundstück zu verpfänden. Ein gutes Beispiel dafür wäre die Renovierung eines alten Gebäudes, bei der eine Verpfändung notwendig ist, um die erforderlichen Mittel zu beschaffen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine einseitige Entscheidung nur dann zulässig ist, wenn keine Gemeinschaftsordnung vorhanden oder gültig ist. Eine Gemeinschaftsordnung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Miteigentümern, die verschiedene Aspekte des gemeinsamen Besitzes definiert, einschliesslich der Verpflichtungen und Berechtigungen jedes Einzelnen. Wenn Ihre Gemeinschaft eine solche Vereinbarung getroffen hat, sollte diese bindend sein und eine einseitige Entscheidungsfindung verhindern. Es ist auch ratsam, sich vor der Verpfändung mit den Hintergründen und Auswirkungen zu befassen. Es ist wichtig zu wissen, welche Auswirkungen eine Verpfändung auf das gemeinsame Eigentum hat und welche Konsequenzen möglicherweise entstehen. Hier empfiehlt es sich, einen Fachmann wie einen Anwalt oder einen Notar zu konsultieren, der hierbei helfen kann. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Padinatos Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hi Nessio, hier ist noch eine Ergänzung zu nicola_padinatos' Antwort, auf die ich mich beziehen möchte. Wenn im Grundbuch kein Vorbehalt für die Miteigentümer eingetragen ist, kann jeder von ihnen ohne Zustimmung des anderen über seinen Miteigentumsanteil verfügen. Für die Eintragung eines Grundpfandrechts reicht es, wenn ein Miteigentümer, in diesem Fall deine Frau, ihre Zustimmung mit einem öffentlich beglaubigten Vollmachtsformular gemäss Art. 643 Abs. 2 ZGB erteilt. Als Beispiel: Wenn du ein Konto bei einer Bank hast, kann deine Frau alleine auf dem Konto einen Pfändungsvermerk einbringen lassen, ohne deine Unterschrift. Ich hoffe, ich konnte die Situation klären. Bis bald, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo Nessio, Vielleicht kann ich dir zusätzlich noch weiterhelfen. Wenn das Pfand eingetragen ist, ist deine Frau verpflichtet, den Anspruch des Gläubigers auf Rangrücktritt zu verlangen, d.h. dass das Pfand nur an zweiter Stelle hinter dem Pfandrecht der Bank steht, die euch das Hypothekarkapital leiht. Sie kann sich mit dem Gläubiger darauf einigen, dass das Pfandrecht nicht mehr an zweiter Stelle, sondern an dritter oder vierter Stelle steht. Das hat zur Folge, dass sich die Gläubiger welche an erster und zweiter Stelle eine Grundpfandverschreibung haben, bevorzugt ausbezahlen und bis zur völligen Tilgung ihrer Forderungen bevorrechtigt sind. Ich hoffe, das hilft dir weiter. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...