FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Guten Tag zusammen, Ich und meine Frau (Eltern, verheiratet) planen den Kauf eines Eigenheims. Wir stehen nun vor der Wahl der Finanzierung und des Eintrags ins Grundbuch. Meine Frau erhält einen Grossteil der Finanzierung durch den Erbvorbezug ihrer Eltern. Ich selbst trage durch mein PK-Konto und die 3. Säule etwa 10-20% des Eigenkapitals bei. Da ich einen Grossteil des Einkommens verdiene (ich 100% Arbeit, sie 20%), werde ich vermutlich auch den Grossteil der Hypothek tragen. Jetzt stellt sich uns die Frage, welche Eigentumsform wir wählen sollten. Die Eltern meiner Frau möchten, dass ihre Tochter (meine Frau) als Alleineigentümerin des Hauses ins Grundbuch eingetragen wird. Ich finde das zum einen nachvollziehbar, andererseits aber auch unfair, weil ich die laufenden Kosten des Hauses und vermutlich den Grossteil der Hypothek trage. Meine Frau wäre auch damit einverstanden, dass wir beide als Miteigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Wie würdet ihr das machen? 50/50 Miteigentum oder 90/10? Vielleicht ist das Alleineigentum doch die beste Option? Aber welche Nachteile ergehen mir dann bei Scheidung oder Todesfall meiner Frau? Wenn sich meine Frau und ich scheiden lassen und sie Alleineigentümerin ist, was passiert dann mit dem Geld, das ich ins Haus investiert oder abbezahlt habe? Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo FWinkler, vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich eines gerechten Eigentumsverhältnisses bei einem gemeinsamen Erwerb eines Hauses. In diesem Schreiben werde ich Ihnen verschiedene Optionen erläutern und Empfehlungen aussprechen, damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können. Eine wichtige Frage, die Sie vor dem Kauf eines gemeinsamen Hauses klären sollten, ist, ob Sie und Ihre Frau das Haus als Miteigentümer oder als Alleineigentümer erwerben möchten. Jede Option hat Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Wenn Sie sich für eine Alleineigentümerschaft entscheiden, wird das gesamte Haus nur in Ihrem Namen stehen. Dies kann bei einem Todesfall oder einer Trennung des Paares zu Problemen führen, da in diesem Fall das Haus möglicherweise verkauft werden muss, um Erbansprüche auszubezahlen. Eine Miteigentümerschaft, bei der beide Partner zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen sind, kann in diesem Fall vorteilhafter sein. Wenn Sie sich für eine Miteigentümerschaft entscheiden, sollten Sie auch festlegen, wie das Eigentumsverhältnis aussehen wird. Eine 50/50-Aufteilung wird oft als faire Lösung betrachtet, da jeder Partner einen gleichen Anteil am Haus besitzt. Wenn Sie sich für eine ungleiche Aufteilung entscheiden, zum Beispiel eine 90/10-Aufteilung zugunsten Ihrer Frau, kann dies bei zukünftigen Erbschaften zu Meinungsverschiedenheiten führen. Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass Sie als Miteigentümer per Testament oder Erbvertrag verfügen können, an wen das Haus nach dem Ableben geht. Auf diese Weise können Sie sicherstellen, dass das Haus nach Ihrem Tod in den Händen der Person bleibt, die Sie dafür vorgesehen haben. Nehmen wir an, Sie entscheiden sich für eine Miteigentümerschaft mit einer 50/50-Aufteilung. Hier sind einige Vorteile, die Sie geniessen werden: Beide Partner besitzen einen gleichen Anteil am Haus und sind gemeinsam verantwortlich für sämtliche anfallenden Kosten. Im Todesfall eines Partners bleibt das Haus in den Händen des anderen Partners und muss nicht verkauft werden, um Erbansprüche auszubezahlen. Im Falle einer Trennung kann das Haus unter den Partnern aufgeteilt werden oder verkauft werden, wobei jeder Partner einen gleichen Anteil am Erlös erhält. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Miteigentümerschaft mit einer fairen 50/50-Aufteilung oft als vorteilhaft angesehen wird, da sie ein gerechtes Eigentumsverhältnis zwischen beiden Partnern schafft und zukünftige Konflikte vermeiden kann. Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter. Gerne stehe ich Ihnen jederzeit für weitere Fragen zur Verfügung. Alles Gute beim Kauf! Beste Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Guten Tag FWinkler, Ihre Frage ist sehr interessant. Wenn Sie beide Miteigentümer sind, ist es aus rechtlicher Sicht egal, wie Sie den Anteil aufteilen. Wenn Sie einen Anteil von 90/10 wählen, wäre ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert, um eventuelle Auseinandersetzungen im Voraus zu vermeiden. Ich persönlich würde, wenn ich an Ihrer Stelle wäre, ein Miteigentum von 50/50 wählen, insbesondere weil das Haus den Eltern Ihrer Frau gehört und es meiner Meinung nach angemessen ist, wenn das Eigentum hälftig aufgeteilt ist. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Eigentumsübertragung. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo FWinkler, Zu Ihrer Frage, was bei einer Scheidung Ihrer Frau es mit dem Geld, das Sie ins Haus gesteckt oder abbezahlt haben, geschieht: Es kommt darauf an, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Wenn Sie nicht verheiratet sind und die Immobilie Ihrer Ehefrau gehört, erhalten Sie bei einer Scheidung nichts zurück. Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie Anspruch auf den Ausgleich des gemeinsamen Vermögens, das während Ihrer Ehe erworben wurde. Was Ihre Überlegungen zur Eigentumsform angeht, würde ich mit einem Fachanwalt sprechen. Abhängig von Ihrer finanziellen Situation könnte es besser oder schlechter sein, ein Miteigentum oder ein Alleineigentum zu wählen. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...