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FWinkler

Hypothek aufteilen: Registerschuldbriefe oder nicht?

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Ich möchte meine Hypothek aufteilen, um sie später einfacher ablösen zu können. Ich wollte die Registerschuldbriefe in zwei aufteilen, um sie getrennt voneinander abdecken zu können und später bei Bedarf einfacher zu wechseln. Aber laut meiner Bank wird nur ein Registerschuldbrief für meine beiden Tranchen erstellt.

Meine erste Tranche hat eine Laufzeit von fünf Jahren, ist ein Fixzinshypothek, beträgt CHF 200'000 und wird für die Amortisation verwendet. Die zweite Tranche ist ebenfalls ein Fixzinshypothek, hat jedoch eine Laufzeit von nur drei Jahren und beträgt CHF 500'000.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die richtige Entscheidung treffe oder ob es besser wäre, alles unter einem Registerschuldbrief zu belassen. Ich würde gerne erfahrene Meinungen zu dieser Frage hören und auch gerne wissen, warum man die zuerst ablaufende Tranche mit einem Schuldbrief tieferen Ranges decken soll. Die zuletzt ablaufende Tranche soll mit dem höheren Rang gedeckt werden.

Vielen Dank im Voraus.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte ähnlich wie der Nutzer FWinkler auch die Überlegung, meine Hypothek aufzuteilen, um später eine einfachere Tilgung der Tranchen zu ermöglichen. Jedoch bin ich zu dem Entschluss gekommen, alles unter einem Registerschuldbrief zu belassen, nachdem meine Bank darauf hingewiesen hatte, dass es bei der Ablösung der Tranchen keinen signifikanten Unterschied machen würde.

Bei der Erstellung eines Schuldbriefs ist es besonders wichtig, die Priorisierung der Ränge mit der Laufzeit zu korrelieren, um eine optimale Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Dies bedeutet, dass tieferrangige Tranchen für die Tilgung verwendet werden, da sie in der Regel eine höhere Sicherheit bieten. Die zuletzt ablaufende Tranche sollte durch den ersten Rang abgedeckt werden, um eine bessere Zugänglichkeit zu bieten.

Um dies zu verdeutlichen, möchte ich ein Beispiel geben: Wenn man eine Hypothek in Höhe von 100.000 Euro aufnimmt und in drei Tranchen aufteilen möchte, könnte man die erste Tranche in Höhe von 30.000 Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren, die zweite Tranche in Höhe von 40.000 Euro mit einer Laufzeit von zehn Jahren und die dritte Tranche in Höhe von 30.000 Euro mit einer Laufzeit von fünfzehn Jahren bestimmen. In diesem Fall würde die tiefste Tranche - die mit der kürzesten Laufzeit von fünf Jahren - als erstes getilgt werden. Wenn man dieses Konzept auf einen Registerschuldbrief anwendet, würde die tiefste Tranche den letzten Rang und die längste Tranche den ersten Rang einnehmen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen und stehe bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.

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Hallo FWinkler,

ich hatte dasselbe Problem wie Sie und habe mich letztendlich dafür entscheiden, alles unter einem Registerschuldbrief zu belassen. Mein Hauptanliegen war die Ablösung meiner Hypothek, und die meisten Banken akzeptieren einen übergeordneten Schuldbrief für die Finanzierung. Meiner Meinung nach ist dies der einfachere Weg, aber es hängt von der individuellen Situation ab.

Um auf Ihre zweite Frage einzugehen, sollte man unbedingt die Ranghöhe korrelieren. Man kann z. B. eine tieferrangige Tranche für Tilgungszwecke benutzen, wenn diese Tranche durch die Vertragsgarantie des Gläubigers abgedeckt ist. Wenn jedoch die höher rangierende Tranche ins Wanken gerät oder einfach zahlungsunfähig wird, kann es schwierig sein, die tieferrangige Tranche zu refinanzieren.

 

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.

Gruss,

Nessio

 

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