Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, Ich bin im November in mein Eigenheim gezogen, welches ich mit einem Generalunternehmer (GU) bauen liess. (Einfamilienhaus freistehend). Jetzt habe ich die Mehrkostenabrechnung erhalten, die mich fast aus den Socken gehauen hat. Der grösste Posten daraus ist die Abrechnung des Bodenlegers. Wir haben im ganzen Haus Platten und laut GU ist dafür ein Budget von 90 CHF pro m² vorgesehen. Wir haben unsere Platten in einem Baumarkt ausgesucht, der Preis betrug 33 CHF pro m². Der GU, der beim Kauf dabei war, hat dies für gut befunden. Es wurden insgesamt 208 m² Platten verlegt (einschliesslich Wände im Bad) (Feinsteinzeug Masse 40x80 cm). Der Bodenleger hat nun eine Rechnung von 29.000 CHF nur für die Arbeit des Verlegens gestellt. Das sind nur für das Verlegen ein Betrag von ca. 140 CHF pro m². Meiner Meinung nach ist das Wucher und nicht zulässig, da das Generalunternehmen uns während der Bauphase nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass die Preise für den Bodenleger so hoch ausfallen könnten. Was haltet ihr von der Situation? Wie soll ich vorgehen? Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Lieber Stephan, Ich kann gut nachfühlen, wie frustrierend es sein muss, plötzlich mit unerwarteten Kostensteigerungen konfrontiert zu werden - insbesondere bei wichtigen Grossprojekten wie Hausbau und Renovierungen. Es kann schnell dazu kommen, dass man das Gefühl hat, den Überblick und die Kontrolle über die eigene finanzielle Situation zu verlieren. Ich selbst habe in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen gemacht, als ich mein eigenes Haus gebaut habe. In dieser Zeit habe ich jedoch auch einige wichtige Lektionen zum Umgang mit solchen grossen Projekten gelernt, auf die ich gerne zurückblicken möchte. Zunächst einmal ist es wichtig, dass du einen genauen Blick auf die Vereinbarungen in deinem Vertrag mit dem Generalunternehmer wirfst. Hier sollten alle relevanten Informationen und Bedingungen festgehalten sein, die bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Kostensteigerungen greifen. Wenn sich der Generalunternehmer nicht an diese Abmachungen hält und dich nicht rechtzeitig über die erhöhten Kosten informiert hat, ist er für die Mehrkosten selbstverständlich verantwortlich und du solltest ihn diesbezüglich zur Rechenschaft ziehen können. Sollte der Generalunternehmer jedoch nicht für die unerwarteten Kosten aufkommen, empfehle ich dir, den Rechnungsbetrag für die Arbeiten des Bodenlegers zu verhandeln. Denn in diesem Fall ist es die Aufgabe des Generalunternehmers, zwischen dir und dem Bodenleger zu vermitteln und eine faire Einigung zu finden. Hierbei ist es wichtig, dass du dich direkt an den Generalunternehmer wendest und konkret auf die erhöhten Kosten und die Differenz in der Rechnung hinweist. Vielleicht lässt sich hier schon auf unkomplizierte Weise eine gütliche Einigung erzielen, ohne dass du weitere Massnahmen ergreifen musst. Generell empfehle ich, bei solchen grossen Projekten immer ein gewisses Mass an Flexibilität und Offenheit zu bewahren. Denn es ist durchaus normal, dass sich im Laufe des Projekts unvorhergesehene Kosten ergeben, die man nicht immer komplett vermeiden kann. Wichtig ist jedoch, dass man sich von diesen Herausforderungen nicht unterkriegen lässt, sondern mit klaren Zielen und realistischen Erwartungen an das Projekt herangeht. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Ratschlägen etwas weiterhelfen. Falls du noch weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Guten Tag Stephan, Ich stimme vollständig mit FWinkler überein. Es ist wichtig, dass Sie zuerst Ihren Vertrag mit dem Generalunternehmer nachlesen, um sicherzustellen, dass Sie korrekt informiert wurden. Sollte es im Vertrag nichts dazu geben, müssen Sie wahrscheinlich Ihre Fähigkeiten zur Verhandlung nutzen, um eine Einigung zu erzielen. Sie sollten den GU kontaktieren und ihm erklären, was passiert ist. Vermitteln Sie ihm den Fakt, dass Sie aufgrund der hohen Mehrkosten unzufrieden sind und dass Sie eine gemeinsame Lösung anstreben. Der GU kann versuchen, den Rechnungsbetrag zu verhandeln, indem er sich direkt an den Bodenleger wendet. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hey Stephan, Das ist wirklich ärgerlich. Ich habe einmal einen ähnlichen Vorfall erlebt, in dem hohe angefallene Kosten nicht im Voraus kommuniziert wurden. Eine Frage, die ich mir stelle, ist, ob es andere Unternehmen gibt, die ähnliche Dienstleistungen anbieten und die einen niedrigeren Preis anbieten würden. Es könnte sich lohnen, ein wenig zu recherchieren und möglicherweise andere Bodenlegeunternehmen anzusprechen, um festzustellen, ob sie Ihre Arbeit zu einem günstigeren Preis erledigen können. Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...