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Swiss.Stephan

Haftung bei Leitungsverlegung durch die Gemeinde auf privatem Grundstück

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Liebe Forenmitglieder,

Ich habe eine Frage bezüglich der Haftung bei Leitungsverlegungen durch die Gemeinde auf privatem Grundstück. Die Gemeinde beabsichtigt, drei Leitungen (Wasser/Abwasser/Meteor) auf meinem Grundstück neu zu installieren. Leider befindet sich die beabsichtigte Verlegung an und teils in einer sehr steilen Böschung (40-45°), was ich als Risiko für eine spätere Terrainabsenkung und damit verbundene Fahrbahnschäden ansehe. Oberhalb der Böschungskante verläuft zudem meine asphaltierte private Zufahrtsstrasse zur Liegenschaft.

Meine Frage lautet: Wer und wie lange haftet nach erfolgter Ausführung für eventuell später auftretende Schäden an der Böschung und Fahrbahnschäden?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten.

Schöne Grüsse,

Stephan

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Guten Tag Stephan,

ich danke Ihnen für Ihre Frage bezüglich des Grundstücksunterhalts und möglicher Haftungsfragen bei Leitungsverlegungen der Gemeinde.

Grundsätzlich trägt der Eigentümer eines Grundstücks die Verantwortung für dessen Instandhaltung und Pflege. Dabei fallen in der Regel sowohl Massnahmen wie Gartenarbeit oder Reparaturen an Gebäuden als auch die Erhaltung von Zäunen oder Wegen in den Zuständigkeitsbereich des Besitzers.

Sobald jedoch Leitungen von der Gemeinde auf dem Grundstück verlegt werden, tritt ein anderer Sachstand ein. In diesem Falle ist die Vertretung der Gemeinde für eventuelle Beschädigungen, die an benachbarten privaten Grundstücken auftreten, zuständig. So können zum Beispiel Schäden an Strassen oder Grünflächen durch die Bauarbeiten entstehen, für welche die Gemeinde haftet.

Es ist empfehlenswert, dass Sie vor Beginn der Arbeiten fotografische Beweise von der Ausgangssituation machen, um eine spätere Gegenüberstellung und Bewertung vornehmen zu können. Es hilft Ihnen ausserdem, wenn Sie einen unabhängigen Gutachter einschalten, der die Gegebenheiten vor Aufnahme der Leitungsverlegungen begutachtet und entsprechende Dokumentation erstellt.

Im Falle von späteren Schadensfällen ist es wichtig, dass Sie Beweise und Nachweise vorlegen können, um eine Haftung der Gemeinde feststellen zu können. Mit den oben genannten Massnahmen sind Sie auf der sicheren Seite und haben so immer die Möglichkeit, die Verantwortlichkeit der Gemeinde bei Bedarf zu klären.

Ein Beispiel für einen Schadensfall wäre, wenn bei der Verlegung einer Wasserleitung die angrenzende Strasse beschädigt wird. In diesem Falle muss die Gemeinde für die Sanierung aufkommen und für mögliche Folgeschäden aufkommen.

Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Wenn weitere Fragen vorhanden sind stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

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Hello Stephan,

Ich denke, die Genehmigung für die Leitungsverlegung auf Ihrem Grundstück wird von den zuständigen Behörden ausgestellt. Die Genehmigung sollte klare Vorschriften für die Verlegung und mögliche Schäden enthalten. Die meisten Gemeinden oder Städte hängen die Genehmigung an sichtbarer Stelle auf oder teilen sie mit den benachbarten Eigentümern.

Sie sollten in die Genehmigung oder etwaige Verträge schauen, falls vorhanden, und das Thema Schäden auf privaten Eigentümerflächen überprüfen. Meistens können Sie Druck auf die Gemeinde ausüben, indem Sie Ihre guten Gründe vorbringen, warum Sie glauben, dass Ihre Böschungen bei der Verlegung beschädigt werden könnten.

Mit besten Grüssen,

FWinkler

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Liebe Freunde,

Ich war in einer ähnlichen Situation und in meinem Fall waren die Leitungen auf meinem Grundstück in einer besonders heiklen Lage verlegt worden. Der untere Teil meines Gartens ist zu den Leitungen hin abgeschrägt. Während der Regenzeit sandte das herausströmende Wasser meine gesamte Gartenmauer herunter und zerstörte einen Teil meines Nachbarschaftszauns. Es handelte sich um eine ernstzunehmende Angelegenheit.

Ich rate Ihnen dringend, sich mit einem Anwalt oder einem Sachverständigen in Verbindung zu setzen und das Thema im Vorfeld gründlich zu klären, um eventuelle Streitigkeiten in Zukunft zu vermeiden. Dies könnte Ihnen viel Ärger ersparen.

Alles Gute und viel Erfolg!

Nessio

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