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Swiss.Stephan

Näherbaurecht für Reihenhäuser

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Hallo zusammen,

Ich habe in verschiedenen Threads gelesen, dass viele von euch Probleme beim Näherbaurecht haben. Hierzu hätte ich eine allgemeine Frage, die sich auf Reihenhäuser bezieht. Wir haben in unserem Grundbuch nichts eingetragen, aber unser Haus geht bis an die Grundstücksgrenze. Könnten unsere Nachbarn den Teil, der an ihrem Haus grenzt, abreissen, um etwas Neues zu bauen? Was passiert, wenn unser Haus durch einen Brand komplett zerstört wird und neu aufgebaut werden muss?

Das sind hypothetische Beispiele, aber ich bin trotzdem an der rechtlichen Situation bei Reihenhäusern interessiert. Hat jemand Erfahrungen oder kennt sich aus? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hey Stephan,

Ich hatte ein ähnliches Problem, deshalb kann ich dir aus Erfahrung weiterhelfen.

Das Näherbaurecht ist bei Reihenhäusern ein wichtiges Thema. Wenn man ein Reihenhaus besitzt, dann ist es ausserordentlich wichtig sich mit dem Näherbaurecht auseinandersetzen. Das Näherbaurecht bezieht sich auf die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden und die Grösse sowie die Ausnutzbarkeit des Grundstücks. Wenn man kein Abstand im Grundbuch festgelegt hat, ist alles erlaubt, was von der Höhe und der Ausnutzungsziffer her zulässig ist.

Doch was bedeutet das genau für Dich? Nehmen wir an, dass das Grundstück Deines Nachbarn 500 Quadratmeter gross ist. Dann darf er eine geschossene Fläche von 375 Quadratmetern bauen. Von dieser Fläche darf er ein Drittel, also 125 Quadratmeter, auf sein Reihenhaus übertragen, da er ein Dreifamilienhaus bauen darf. Somit darf er 125 Quadratmeter in Richtung Deines Hauses bauen, solange er diese Fläche nicht überschreitet. Vielleicht fragst Du dich, warum das Näherbaurecht bei Reihenhäusern so wichtig ist.

Stell Dir vor, dass du ein Reihenhaus besitzt und der Nachbar neben Dir möchte die gesamte geschlossene Fläche seines Grundstücks ausnutzen, um ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Wenn kein Abstand im Grundbuch festgelegt wurde, darf er das rechtlich gesehen, solange er sich an die Höhe und die Ausnutzbarkeitsgrenzen hält. Aber wo bleibt Dein Interesse und wo bleibt die Harmonie zwischen den Nachbarn? Deshalb ist es besser, wenn man sich im Vorfeld mit dem Näherbaurecht auseinandersetzt und Abstandsflächen und Bebauungspläne gemeinsam bespricht, damit es zu keiner überraschenden Bebauung des Nachbargrundstücks kommt, die das eigene Grundstück beeinflusst.

Wenn Du also vorhast, Dein Haus zu renovieren oder gar einen Anbau zu machen, dann solltest Du Dich beim zuständigen Bauamt über das Näherbaurecht informieren und gegebenenfalls auch mit dem Nachbarn sprechen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

Nessio

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Hi Stephan,

Ich hatte ein ähnliches Problem bei meinem Reihenhaus und habe einen Anwalt konsultiert. Er sagte mir, dass es wichtig ist, den Grenzabstand im Grundbuch einzutragen. Wenn dieser Abstand nicht im Grundbuch vermerkt ist, kann der Nachbar den Abstand zu deinem Grundstück unterschreiten, solange alle anderen Bauvorschriften eingehalten werden.

Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt zu konsultieren oder das Grundbuch zu aktualisieren.

Nicola

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Gast
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