Nessio Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem eine Gewerbeliegenschaft gekauft und überlege nun, ob ich Eigenmietwert-Steuer bezahlen muss, obwohl ich das Gebäude nicht selbst nutze. Ich bin mir sicher, dass ich nicht die einzige Person mit dieser Frage bin und würde mich sehr über eure Hilfe und möglicherweise auch Erfahrung in dieser Angelegenheit freuen. Beste Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo Nessio, es tut mir leid, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie in diesem Fall steuerpflichtig sind, selbst wenn die Gewerbeliegenschaft leer steht. Der Grund dafür ist, dass der sogenannte Eigenmietwert für Immobilienbesitzer eine fiktive Einnahme darstellt, die von der Steuerbehörde aufgrund Ihrer Eigentümerschaft angenommen wird. Der Eigenmietwert wird jährlich auf Basis des bereits versteuerten Eigenkapitals berechnet. Hierbei wird ein Prozentsatz des Eigenkapitals als sogenannter Eigenmietwert angesetzt. Egal, ob Sie tatsächlich Mieteinnahmen erzielen oder nicht, der Eigenmietwert ist für Sie als Immobilienbesitzer regelmässig zu versteuern. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, Sie haben eine Gewerbeliegenschaft für CHF 500’000 gekauft und haben bereits CHF 250’000 mit Ihrem Eigenkapital finanziert. Unter der Annahme eines Eigenmietwertes von 5% wird Ihr Eigenmietwert auf CHF 10’000 pro Jahr geschätzt. Sie müssen damit rechnen, dass dieses fiktive Einkommen Jahr für Jahr regelmässig durch die Steuerbehörde veranlagt wird. Selbst wenn Sie aktuell keinerlei Mietzahlungen tätigen, bleibt der Eigenmietwert für Sie als Immobilienbesitzer bestehen. Es gibt jedoch einige Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. So können beispielsweise Abschreibungen auf Gebäude und Mobilien vorgenommen werden oder auch Instandhaltungskosten steuermindernd geltend gemacht werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Ausführung weiterhelfen konnte. Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Freundliche Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo Nessio, ich arbeite selbst im Steuerbereich und stimme mit der vorherigen Antwort überein. Allerdings gibt es auch einige Ausnahmen und Sonderfälle, die je nach Kanton variieren können. Es lohnt sich, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass du alle Möglichkeiten ausgeschöpft hast, um deinen Steuersatz zu senken. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 25, 2023 Melden Share Geschrieben May 25, 2023 Hallo zusammen, Ich möchte hier noch anmerken, dass es zwar bedauerlich ist, dass man auch für eine ungenutzte Immobilie Eigenmietwert-Steuer bezahlen muss, dieser Betrag aber möglicherweise durch andere Einkommens- oder Vermögensverluste gedrückt werden kann. Beispielsweise dürfen Verluste von vermieteten Immobilien in manchen Kantonen vom Einkommen abgezogen werden. Es ist jedoch wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die Steuerabzüge zwischen Kantonen variieren können und dass es von Vorteil ist, einen erfahrenen Steuerberater oder eine Steuerberaterin zu konsultieren, um diese Vorgehensweisen zu erörtern. Gruss, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...