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nicola_padinatos

End der Zweijahres-Garantiezeit: Muss ich die Garantieabnahme anmelden?

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Hallo zusammen,

ich habe mich zu diesem Thema schlau gemacht und ich denke, ich kann ein paar Dinge zu beachten nennen. Wenn die Zweijahres-Garantiezeit Ihrer Produkte abläuft, ist es wichtig, zu überprüfen, ob Sie Schutz durch Gesetz oder zusätzliche Gewährleistungen haben.

Das Gesetz sieht beispielsweise vor, dass ein Produkt länger als zwei Jahre halten soll, wenn man es gemäss Anweisungen verwendet und es keine offensichtlichen Mängel gibt. Doch die Beweislast dafür, dass das Produkt Mängel aufweist, liegt beim Kunden. Zusätzlicher Schutz durch Gewährleistungen oder Garantien kann auch abgeschlossen werden. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, sich mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen oder in den Bedingungen nachzuschauen, ob etwas Spezifisches zu tun ist oder zu bestimmten Fristen zu beachten ist.

Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter!

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Hallo in die Runde,

ich habe gehört, dass man auch festlegen kann, wer im Falle eines Defekts das Produkt reparieren soll. Das würde bedeuten, dass man das Anrecht hat, das Produkt einem externen Spezialisten oder einer freien Werkstatt zu bringen, statt es zurück zum ursprünglichen Laden zu bringen. Nicola, hast du davon schon mal gehört oder weisst du, ob das stimmt?

 

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