Jump to content
FWinkler

Könnte ich zuviel Nebenkosten bezahlt haben?

Recommended Posts

Guten Tag zusammen,

Ich wohne seit 18 Jahren als Mieter in einer Wohnung, welche ich nun kündigen werde. In dieser Zeit hat es einige Besitzer- und Verwaltungswechsel gegeben, inklusive einem Gefängnisaufenthalt des ersten Besitzers wegen Steuerschulden, weshalb wir die Miete lange an das Betreibungsamt zahlen mussten. Dadurch war es uns nicht möglich, eine Mängelliste aufzustellen.

Im Inserat wurde eine Grösse von 172 m2 angegeben, welche im Mietvertrag übernommen wurde und nie in Frage gestellt wurde. Seit 2006 haben wir eine Heiz- und Nebenkostenabrechnung bekommen. Bei den Details steht jeweils "Ihr Anteil: 172.000 Schlüssel in 360 Tagen." Ich gehe davon aus, dass die Zahl 172.000 sich auf die m2 bezieht.

Die Wohnung soll als Stockwerkeigentum verkauft werden und wurde deshalb neu vermessen. Dabei kam eine Fläche von 149 m2 heraus, welche mir als Pläne durch den ausmessenden Architekten zugestellt wurden.

Meine Frage ist nun, ob ich in den letzten Jahren zuviel Nebenkosten bezahlt habe, da der Verteilschlüssel ja eigentlich zu hoch gewesen ist. Könnte ich eine Rückforderung des zuviel bezahlten Betrages verlangen und wie viele Jahre dürfte ich da zurückfordern? Könnte es sein, dass die ursprünglichen 172 m2 auf die Bruttofläche beziehen oder es noch andere Flächen gibt, die dazugerechnet wurden?

Ich danke Ihnen bereits jetzt für Ihre Hilfe!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr geehrter Herr FWinkler,

Ich bin auf Ihr Anliegen bezüglich der zu viel bezahlten Nebenkosten in den letzten Jahren eingegangen und möchte Ihnen gerne weiterhelfen. Es ist nicht unüblich, dass Mieter über einen längeren Zeitraum zu viel Nebenkosten zahlen, ohne es zu bemerken.

Allerdings haben Sie nach dem Gesetz das Recht, nur die letzten fünf Jahre zurückzufordern. Wenn Sie also über diesen Zeitraum hinausgehen, wird es rechtlich schwierig, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Um sicherzustellen, dass Sie nicht noch mehr bezahlen, empfehle ich Ihnen, Ihre Nebenkostenabrechnung genau zu überprüfen und gemeinsam mit Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung zu besprechen. Möglicherweise gibt es Fehler in der Abrechnung, die zu einer Rückerstattung führen könnten.

Sollten Sie dennoch den Verdacht haben, dass Sie in den letzten fünf Jahren zu viel Nebenkosten bezahlt haben, können Sie eine Rückforderung stellen. Hier ist ein Beispiel, um es Ihnen zu verdeutlichen:

Stellen wir uns vor, Sie haben in den letzten fünf Jahren jeden Monat 50 CHF zu viel an Nebenkosten bezahlt. Das macht einen Gesamtbetrag von 3000 CHF.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei der Berechnung des Gesamtbetrags auch auf die Art der Nebenkosten ankommt. Mietern stehen beispielsweise bestimmte Abzüge für Reparaturen, Instandhaltung usw. zu, die von den Gesamtkosten abgezogen werden können.

Daher würde ich Ihnen im Zweifelsfall empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen, der sich auf das Mietrecht spezialisiert hat. Ein Anwalt kann die Nebenkostenabrechnung sorgfältig prüfen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Hoffentlich konnte ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Guten Tag FWinkler,

ich habe auch schon einen ähnlichen Fall erlebt und kann das nachempfinden.

Ich täte aber wohl eher die Fläche neu vermessen lassen und auf dieser Basis den Streit mit der Liegenschaft aufnehmen, wenn Sie es sich leisten können. Sie könnten dadurch auch andere Mieter schützen. Es könnte nämlich sein, dass andere Mieter ähnliche Erfahrungen gemacht haben und sich aus Sorge vor Ärger mit der Verwaltung nicht gemeldet haben.

Viel Glück!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo FWinkler,

eine Anmerkung zu "zurückliegenden Jahren": im Normalfall haben Sie als Mieter fünf Jahre Beitreibungsfrist und könnten aus diesem Grunde Zahlungen bis zu diesem Zeitraum zurückfordern.

Ich würde Ihnen auch empfehlen, die Mietvertragsdaten und insbesondere Kündigungsfristen nochmals genau durchzulesen und zu beachten, insbesondere aufgrund der langen Mietdauer.

Viele Grüsse

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...