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Swiss.Stephan

Entschädigung bei Landentzug durch Kanton/Gemeinde

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Guten Tag miteinander!

Ich besitze ein kleines Grundstück, auf dem eine Kantonsstrasse verläuft. Nun soll diese Strasse saniert werden und ein Gehweg soll angelegt werden. Ich befürchte, dass dabei ein Teil meines Landes enteignet werden könnte und mache mir Sorgen über die Entschädigung. Ich habe im Internet einige Informationen gesucht, aber ich bin mir immer noch nicht sicher, was ich tun sollte und wie ich vorgehen sollte. Könnt ihr mir dabei helfen?

Stephan

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Guten Tag Stephan,

Ich kann verstehen, warum Du Dir Sorgen um die Entschädigung machst, die Dir zusteht, wenn ein Teil Deines Grundstücks durch eine öffentliche Einrichtung wie eine Strasse enteignet wird. Normalerweise gibt es regionale Normen, die bestimmen, wie viel Entschädigung einem Grundbesitzer zusteht, aber es gibt immer Raum für Verhandlungen.

Die Höhe der Entschädigung wird in der Regel auf der Basis des Verkehrswerts des betroffenen Gebiets berechnet, der von verschiedenen Faktoren, wie Standort, Grösse und Art des Grundstücks, abhängt. Wenn Du Dich fragst, wie Du bei dieser Angelegenheit vorgehen sollst, empfehle ich Dir, Dich an den Kanton oder die Gemeinde zu wenden und einen persönlichen Termin mit einem Beamten oder Experten zu vereinbaren, um alle möglichen Strategien und Optionen zu diskutieren. Es kann auch hilfreich sein, einige praktische Beispiele zu betrachten.

Angenommen, Du besitzt ein Grundstück von insgesamt 800 Quadratmetern Grösse und es soll eine Fläche von 20 Quadratmetern enteignet werden. Der Verkehrswert Deines Grundstücks hängt davon ab, wo es liegt. Wenn das Grundstück in Bern liegt, dessen Immobilienmarkt weniger teuer ist als beispielsweise in Luzern, und der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks CHF 300 pro Quadratmeter beträgt, sieht die Entschädigungsberechnung in diesem Fall folgendermassen aus:

  • Verkehrswert des gesamten Grundstücks (800 x CHF 300) = CHF 240.000
  • Verkehrswert der enteigneten Fläche (20 x CHF 300) = CHF 6.000
  • Entschädigungswert (60 % des Verkehrswerts der enteigneten Fläche) = CHF 3.600

Beachte bitte, dass der Entschädigungswert auch durch andere Faktoren beeinflusst werden kann, wie Einschränkungen auf potenzielle Verkaufsmöglichkeiten oder Kommunikationsmöglichkeiten. Daher ist es ratsam, bei Verhandlungen mit den zuständigen Behörden einen entsprechenden Spielraum zu haben.

Ich hoffe, dass Dir diese Informationen weiterhelfen!

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Stephan,

Ich stimme meinem Vorredner zu. Du solltest zu den Beamten des Kantons oder der Gemeinde gehen, um die Entschädigungsregelung zu klären. In der Regel wird die Höhe der Entschädigung durch einen zertifizierten Immobilienbewerter geschätzt, der den aktuellen Verkehrswert des betroffenen Grundstücks unter Berücksichtigung von Faktoren wie Standort, Grösse, Art und Nutzung des betroffenen Grundstücks bestimmt.

Falls Du es noch nicht getan hast, solltest Du Anwalt konsultieren, der Dich unterstützt und Dir bei den Verhandlungen hilft. Er kann Dir auch sagen, wie die rechtliche Lage in Deinem Fall ist, Dir bei der Erstellung wichtiger Dokumente und der Vorbereitung für Verhandlungen helfen und Dich auf mögliche Fallstricke hinweisen.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hallo zusammen,

Eine andere Sache, die man bedenken sollte, ist, dass die Entschädigungshöhe von der Verfügbarkeit von Ersatzland abhängt. Wenn Du Dein Land verkaufen oder obendrauf bauen möchtest, kann es schwierig sein, ein geeignetes Ersatzstück Land in der gleichen Region zu einem erschwinglichen Preis zu finden. Deshalb solltest Du dies im Voraus prüfen, um sicherzustellen, dass Du eine faire Entschädigung bekommst und dass Du keine negativen Auswirkungen auf Dein Eigentum hast.

Ich hoffe, dies hilft Dir weiter, Stephan!

Nessio

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