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Swiss.Stephan

Was tun, wenn der Nachbar baut ohne unsere Zustimmung?

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Grüezi miteinander!

Ich wohne in einem Doppeleinfamilienhaus mit Balkon und Gartensitzplatz, welches um 3m nach vorne versetzt liegt. Mein Nachbar hat nun vor, sein Wohnzimmer und Obergeschoss um 7m nach vorne zu verschieben und somit alle Sonneneinstrahlungen und seitlichen Ausblicke von mir zu blockieren.

Ich fühle mich dadurch beeinträchtigt und frage mich nun, ob er dazu unsere Zustimmung benötigt oder wie ich vorgehen muss. Braucht er das Näherbaurecht, da er auf unsere Grenze bauen möchte?

Über eure Einschätzungen und Tipps wäre ich dankbar.

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Hey Stephan,

ich kann mir gut vorstellen, dass es frustrierend für dich ist, wenn dein Nachbar auf der Grenze erbauen möchte. Aber es gibt hierbei ein paar Dinge zu beachten, um konstruktive Lösungen zu finden.

Zunächst einmal hat dein Nachbar nicht das Recht, ohne deine Zustimmung auf der gemeinsamen Grenze zu bauen. Das Schweizerische Raumplanungs- und Baugesetz (RPG) stellt klar, dass jeder, der auf der Grenze bauen möchte, die Zustimmung des Nachbarn benötigt. Dein Nachbar würde also gegen dieses Gesetz verstossen, wenn er ohne deine Zustimmung baut.

Falls dein Nachbar sich nicht kooperativ zeigt, solltest du eine juristische Meinung einholen. Ein Anwalt kann dir helfen, deine Rechte zu verstehen und eine Lösung zu finden, die für beide Seiten zufriedenstellend ist.

Es ist jedoch auch möglich, eine gütliche Einigung mit deinem Nachbarn anzustreben. In meinem Fall hatte ich auch Probleme mit meiner Nachbarin, als sie einen Carport errichten wollte, der sich zu nah an meiner Grenze befand.

Ich habe beschlossen, ihr meine Unterstützung anzubieten, indem ich ihr Holz und Materialien für den Bau des Carports zur Verfügung stellte. Wir konnten uns schliesslich darauf einigen, dass der Carport etwas weiter entfernt von meiner Grenze gebaut wird und ich im Gegenzug etwas von dem Holz und Materialien wiederverwenden konnte.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass Nachbarschaftsstreitigkeiten oft gelöst werden können, wenn beide Seiten bereit sind, miteinander zu sprechen und Kompromisse zu finden.

Ich hoffe, dass diese Tipps dir und deinem Nachbarn helfen können, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten fair ist.

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Hey Stephan,

ich glaube, dein Nachbar hat in diesem Fall nicht automatisch das Recht, dein Lichteinfall oder Sichtachsen radikal zu beeinträchtigen. Vielleicht solltest du deinen Nachbarn freundlich und offen darauf ansprechen und ihm vorschlagen, den Anbau strategisch zu positionieren, um dein Privatleben und die Natur rund um das Haus nicht zu beeinträchtigen. Vielleicht könnt ihr gemeinsam auch eine Alternative finden, damit es für beide Seiten funktioniert. Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Gruss,

FWinkler

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Hi Stephan,

ich muss gestehen, ich bin nicht sicher, ob das Näherbaurecht zur Anwendung kommt, wenn der Anbau auf der Grenze liegt, aber meine Nachforschungen haben ergeben, dass es sich bei Ostschweizer Nachbargrundstücken um ein Abstandsflächenkonzept handelt. Dieses besagt, dass bei einem Nachbargrundstück, was mehr als 2 Wohneinheiten aufweist, 3 Meter vom Gebäude Abstand gehalten werden müssen oder eine 4m hohe Brandmauer gebaut werden muss. Du könntest prüfen, welche Regelungen in deiner Region vorgeschrieben sind.

Viel Glück!

Nicola

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