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Kaufvertrag und Registerschuldbrief: Wann sollte man die Bank wählen?

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Hallo zusammen,

bei mir steht auch bald ein Notartermin an und ich komme in Bezug auf die Registerschuldbriefe nicht weiter.

Ich habe eine Frage zu den Registerschuldbriefen. Im Kaufvertrag wird gleichzeitig die Erstellung gleich mit vereinbart. Allerdings hat sich meine finanzierende Bank noch nicht festgelegt. Dadurch kann der Schuldbrief noch nicht an eine Bank übertragen werden. Laut meinem Architekten kann dies später nochmals zusätzliche Kosten verursachen, um die Bank als Gläubiger einzutragen.

Auf der anderen Seite kann ich erst mit den Banken konkret verhandeln, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Ich bin deshalb etwas verwirrt, wie ich hier weiter vorgehen soll.

Wart ihr in der gleichen Situation und habt ihr dazu eine Lösung gefunden? War die Bank bei euch bei Vertragsabschluss immer schon bekannt?

Ich freue mich über eure Erfahrungen und Tipps.

Viele Grüsse,

Nicola

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Hallo Nicola,

Ich verstehe, dass Sie sich Gedanken darüber machen, welche Bank als Finanzierer Ihres nächsten Kaufs in Frage kommt. Auch ich hatte bei meinem ersten Kauf das gleiche Problem und wusste nicht, welche Bank ich wählen sollte. Mein Notar hatte mir jedoch geraten, eine Standardklausel in den Vertrag aufzunehmen, in der eine Bank eingetragen wird.

Die Klausel soll so formuliert werden, dass die Bank später ohne zusätzliche Kosten eingetragen werden kann. Dabei ist es wichtig, die Kontaktdaten der Bank anzugeben, damit der Notar diese Informationen schnell finden kann.

Diese Klausel hat sich für meinen Zweck bewährt. Zum Beispiel, wenn ich ein Haus gekauft habe, war die Klausel im Notarvertrag, wodurch ich die Bank problemlos eintragen lassen konnte, ohne weitere Kosten für den Vertrag zu haben. Für mich hat sich dieser Schritt als sehr nützlich erwiesen.

Natürlich sollte man sich auch überlegen, welche Bank die besten Angebote hat, wenn es um Zinssätze und andere Faktoren geht. Hierbei kann es hilfreich sein, sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten zu lassen.

Wenn Sie diese Standardklausel in Ihren künftigen Verträgen verwenden, werden Sie immer die Möglichkeit haben, die Bank Ihrer Wahl einzutragen und das ohne Mehrkosten für den Notarvertrag zu bezahlen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Liebe Grüsse,

Nessio

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Hey Nicola,

Ich hatte eine ähnliche Situation wie du. Ich habe jedoch im Voraus mit zwei Banken gesprochen und sie beide eine Offerte erstellen lassen. Nimm das Angebot, das dir besser zusagt, und gebe dann den Namen der Bank bei der Transaktion an.

Es steht auf jeden Fall im Interesse der Bank, die Finanzierung zu genehmigen, insbesondere wenn sie bereits in den Vertrag aufgenommen wurde.

Viel Glück bei deinem Kauf,

Stephan

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Hallo Nicola,

Nessio hat schon eine gute Antwort auf deine Frage gegeben. Trotzdem möchte ich hinzufügen, dass eine weitere Lösung darin besteht, den Kaufvertrag zu kündigen, wenn die Finanzierung nicht genehmigt wird. Auf diese Weise brauchst du dich nicht um die Probleme mit der Eintragung der Bank als Gläubiger zu kümmern.

Ich hoffe, dies hilft dir weiter.

Beste Grüsse,

FWinkler

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