nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Ich hatte die gleiche Frage, als ich mein eigenes Haus in Bern gebaut habe, also kann ich dir gerne weiterhelfen, nicola_padinatos. Wenn es eine Gestaltungslinie mit Anbaupflicht gibt (Art. 91, BauG), muss man exakt auf die Linie bauen. Das heisst, es gibt keinen Toleranzbereich, der in die Vorschriften des Kantons Bern oder der Schweiz passt. In meinem Fall war die Gestaltungslinie 2 Meter tief und 20 Meter breit, aber ich musste mich trotzdem streng an die Vorgaben halten, ohne Überschreitungen oder Abweichungen. Aber ich denke, es gibt verschiedene Gründe dafür, warum sie die Anbaupflicht haben. Erstens hilft es dabei, dass die Hauseinfahrten und Gehwege gut ausgerichtet und ausreichend breit und einheitlich sind. Zweitens trägt dies dazu bei, dass das Ortsbild einheitlich bleibt, so dass kein Gebäude aus der Reihe tanzt und alle angemessene Gemeinsamkeiten haben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Ich hatte ein ähnliches Problem wie der Autor mit der Gestaltungslinie in Sankt Gallen. Ich hatte ein Haus gebaut, aber stellte fest, dass es nicht korrekt auf meinem Grundstück erbaut wurde. Nach Überprüfung stellte sich heraus, dass mein Nachbar Anspruch auf einen Teil meines Grundstücks hatte, da er sich bereits auf der Grenzlinie befand. Ich habe diesbezüglich mit der Baukommission Kommunikation aufgenommen. Nachdem das Problem erläutert wurde, rieten sie mir, das Haus abzureissen und neu zu bauen. Eine solche Entscheidung ist nicht leicht zu treffen und es war eine schwierige Zeit für mich und meine Familie. Ich kann nun verstehen, wie wichtig es ist, das Grundstück vor dem Bau zu vermessenen und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Vor allem dann, wenn man eine engere Fläche für den Bau des Hauses hat. Es ist auch wichtig zu beachten, dass der Vermessungsprozess nicht einfach ist. Es erfordert Erfahrung und Wissen, um zuverlässige Informationen zu sammeln. Es ist ratsam, einen professionellen Vermesser zu beauftragen, um sicherzustellen, dass das Grundstück genau vermessen wird. Ein Beispiel hierfür ist unser Nachbar, der vor einigen Monaten eine Garage baute. Sie dachten, dass dies auf ihrem Grundstück lag, jedoch wurde später festgestellt, dass die Garage auf unserem Grundstück erbaut wurde. Obwohl der Nachbar die Kosten für die Neuvermessung und den Abriss der Garage trug, hätte diese Situation verhindert werden können, wenn der Nachbar das Land sorgfältiger vermessen hätte. Ich kann aus meinen eigenen Erfahrungen sagen, dass es besser ist, im Voraus die notwendigen Schritte zu unternehmen, um solche Konflikte zu vermeiden. Der Verlust von Zeit und Geld kann sehr frustrierend und belastend sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Es ist eine grossartige Erkenntnis, die man im Hinterkopf behalten sollte, wenn man in Bern oder anderen Orten in der Schweiz baut. Wenn du aber eine Abweichung von der Anbaupflicht planst, solltest du es im Voraus mit der Baukommission besprechen. Eine andere Möglichkeit wäre, ein neues, kleineres Gebäude auf der Grenzlinie zu errichten oder das Grundstück zu erweitern, indem man es mit dem Nachbargrundstück zusammenlegt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Zufällig hatte ich in Zürich ein ähnliches Problem mit der Kellertreppe, die sich über die erbbaurechtliche Grenze meines Nachbarn erstreckte. Es war eine unangenehme Erfahrung, da mein Nachbar unglücklich über die Situation war. Wir mussten uns mit einem Anwalt treffen, um den Fall zu lösen. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass es immer besser ist, im Voraus eine klare Vereinbarung mit dem Nachbar zu treffen oder die Genehmigung der Baukommission einzuholen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...