nicola_padinatos Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo zusammen, Ich habe im Juli ein Haus im Aargau gekauft und werde es ab dem 1. Februar beziehen. Der Grundbucheintrag wurde bereits gemacht, und ich habe eine Anzahlung geleistet. Den Restbetrag werde ich am 1. Februar überweisen. Da ich derzeit noch im Kanton Zug wohne und auch das gesamte Jahr 2014 hier wohnen werde, frage ich mich, ob ich das Haus in meiner Steuererklärung für den Kanton Zug angeben muss. Schliesslich erfolgt der Kaufvertrag erst zum 1. Februar 2015 und die Hypothek beginnt ebenfalls erst dann. Wenn ich das Haus angeben muss, muss ich dann den Eigenmietwert angeben, obwohl ich das Haus noch nicht komplett bezahlt habe und die Hypothek erst im nächsten Jahr startet? Kann ich die Hypozinsen überhaupt absetzen? Vielen Dank für eure Hilfe! Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Salut Nicola, Ich kann nachvollziehen, wie du dich fühlst, da ich vor 2 Jahren auch ein Haus gekauft habe, das ähnlich wie deins ist. Wir sind auch im August eingezogen, obwohl der Kauf erst im November schriftlich festgehalten wurde. Auch bei uns hatte der Verkäufer einen Teilbetrag schon im Voraus erhalten. Um Antworten auf deine Fragen zu finden, habe ich einige Nachforschungen angestellt. Zunächst einmal solltest du den Eigenmietwert in der Steuererklärung angeben. Dies ermöglicht es dir, Zinsen abzuziehen, obwohl der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist. In meinem Fall haben wir den Vertrag erst unterschrieben, nachdem der Grundbucheintrag schon erfolgt war. Das hat aber unsere Steuerabzüge nicht beeinflusst. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass die Vorschriften von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein können. Aus diesem Grund empfehle ich dir, einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzugehen, dass du keinen Fehler bei der Steuererklärung machst oder gar Steuern hinterziehst. Es kann ausserdem sinnvoll sein, sich direkt mit den Steuerbehörden in Verbindung zu setzen und um eine Einschätzung zu bitten. Ein Beispiel: Als wir unser Haus kauften, fragten wir bei den zuständigen Steuerbehörden nach, ob wir eine Steuerbefreiung beantragen können, da wir das Haus als Eigenheim nutzen wollten. Die Antwort war positiv, da unser Haus die Kriterien für die Steuerbefreiung erfüllte. Um es kurz zu machen, sprich am besten mit einem Steuerberater und wende dich gegebenenfalls direkt an die Steuerbehörden, um sicherzustellen, dass deine Steuererklärung korrekt ist und dass du dich an alle gesetzlichen Vorschriften hältst. Ich wünsche dir viel Glück und alles Gute! Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Herr Padinatos, Ich habe eine sehr ähnliche Situation erlebt und konnte effektiv nur einen Teil der Hypothekzinsen abziehen, da der Vertrag erst nach Beginn des Geschäftsjahres abgeschlossen wurde. Es gibt jedoch ein paar Tricks, mit denen du den Abzug erhöhen kannst. Wichtig ist, dass du die Hypothekzinsen genau aufteilst, um eine höhere Rückerstattung zu erzielen. Wenn du einen externen Anbieter hast, der deine Steuern bearbeitet, solltest du ihn bitten, die Aufteilung für dich durchzuführen. Wenn du im Kanton Zug lebst, lohnt es sich auch, zu prüfen, ob du einen Teil der Makler- und Notargebühren absetzen kannst. Auch das kann den Abzug erhöhen. Es schadet auch nicht, mit einem Steuerberater zu sprechen – er kann dir helfen, das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 26, 2023 Melden Share Geschrieben May 26, 2023 Hallo Nicola! Eine weitere Sache, die du beachten solltest, ist, dass du, wenn du das Haus vermietest, möglicherweise auch Einkommenssteuern zahlen musst. Der Eigenmietwert und die Zinsen können als Aufwendungen von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Das kann steuerlich sehr sinnvoll sein, wenn zum Beispiel das Haus sehr teuer war oder hohe Zinsen anfallen. Es lohnt sich auch, diese Möglichkeit zu prüfen, bevor du dich entscheidest, das Haus nicht zu vermieten, da du dadurch potenziell erhebliche Einsparungen erzielen kannst. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...