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FWinkler

Möchte die Bank Fotos von meiner vermieteten Wohnung für eine Neubewertung?

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Hallo zusammen,

ich bin FWinkler und vermiete eine Eigentumswohnung. Die Hypothek läuft bald ab und die Bank möchte eine Neubewertung durchführen. Das bedeutet, ich muss Fotos von innen einreichen. Jetzt frage ich mich, ob ich das tun muss oder ob ich das Ansuchen ablehnen kann.

Ist es gesetzlich erlaubt, dass die Bank von mir als Vermieter solche Fotos verlangen kann und mir in der Hand hält, ob ich einen Kredit bekomme oder nicht? Meine Mieterin lebt schliesslich in ihrem Privatbereich und ich kenne ihre Meinung zum Thema Fotos von innen nicht.

Ich freue mich auf eure Antworten.

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Als Vermieter hast du das Recht, Fotos von deiner Wohnung zu verlangen. Das gilt auch, wenn du bei einer Bank einen Kredit aufnehmen möchtest. Deine Mieterin kann sich dem nicht entziehen, weil sie nur das Nutzungsrecht an der Wohnung hat, nicht aber das Eigentum. Es ist jedoch wichtig, dass du dich als Vermieter an rechtliche Vorgaben hältst und ihre Privatsphäre schützt.

Es ist selbstverständlich, dass du keine Fotos von den privaten Gegenständen deiner Mieterin machen darfst. Hierzu gehören Bilder, Kleidungsstücke, persönliche Dokumente oder auch Möbel, die ihr gehören. Wenn du beispielsweise eine Küche vermietest, darfst du Fotos von den Einbauschränken, aber nicht von ihrem Geschirr oder Besteck machen.

Um die Privatsphäre deiner Mieterin zu wahren, solltest du auch auf die Veröffentlichung von Fotos aus der Wohnung verzichten. Wenn du beispielsweise eine Anzeige schaltest, solltest du nur Bilder von den Räumen machen, die Teil deiner Wohnung sind. Du darfst also nicht die Socken deiner Mieterin fotografieren, die auf dem Teppich liegen.

Angenommen deine Mieterin hat eine Bilderwand in der Wohnung aufgehängt. Hierbei handelt es sich um eine persönliche Gestaltung ihres Wohnraums. Es wäre datenschutzrechtlich unzulässig, diese Bilder zu fotografieren. Du darfst hingegen die Wand dahinter fotografieren, an der sonst nichts hängt.

Du solltest deine Mieterin also immer informieren, bevor du in ihre Wohnung gehst, um Fotos zu machen. Es ist wichtig ihr Privatsphäre zu beachten und keine persönlichen Gegenstände von ihr zu fotografieren. Wenn du dies beachtest, kannst du als Vermieter problemlos Fotos von deiner Wohnung machen, um sie beispielsweise bei einem Banktermin vorzulegen.

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Ich kann mich der Meinung von Nessio nur anschliessen: Die Bank hat das Recht, Fotos der Wohnung zu verlangen und es unterliegt dir als Vermieter, dafür zu sorgen, dass die Privatsphäre deiner Mieterin gewahrt bleibt. Aber eigentlich ist das kein grosses Problem: Wenn du mit deiner Mieterin in gutem Einvernehmen bist, lass sie doch mit der Kamera durch die Wohnung gehen. So fühlst du dich auf der sicheren Seite und es ist auch keine Kontrollmassnahme durch einen fremden Fotografen nötig.

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Ich muss Nicola widersprechen.

Es ist eines der verfassungsrechtlichen Prinzipien, dass die Privatsphäre eines jeden Menschen gewährleistet sein muss. Entscheidend ist, ob der Eingriff in die Privatsphäre verhältnismässig ist. Fotos von innen können durch das Neubewertungsgesuch verlangt werden. Es bedarf jedoch eines rechtlich anerkannten Interesses seitens der Bank. "Sie möchten mal einen Blick in die Wohnung werfen" reicht hier als Begründung nicht aus.

Du solltest sowohl die Bank als auch deinen Mieter auf die datenschutzrechtlichen Vorschriften aufmerksam machen.

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