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Swiss.Stephan

Wie umgehen wir die Handänderungssteuer für unser Haus in Solothurn?

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Grüezi miteinander!

Ich habe ein Problem. Ich habe in Solothurn ein Haus gekauft und dachte, es wäre ein Einfamilienhaus. Deshalb beantragte ich, die Handänderungssteuer zu streichen, was jedoch abgelehnt wurde. Das Haus ist tatsächlich im Liegenschaftskataster als Mehrfamilienhaus vermerkt, obwohl es im 2. Stock nur eine kleine Küche aus den 50iger Jahren gibt sowie Bad/WC. Die Räume sind so angeordnet, dass es nicht möglich wäre, das Haus mit jemandem zu teilen. Da der Ausbau der Küche sowieso geplant ist, frage ich nun, ob jemand weiss, mit welchem Argument sie die Handänderungssteuer umgehen können?

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Sehr geehrter Stephan,

Es tut mir leid zu hören, dass die Streichung der Handänderungssteuer abgelehnt wurde. Das kann sehr ärgerlich sein, besonders wenn man versucht, die Kosten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie zu minimieren.

Wie Sie bereits erwähnt haben, bildet das Liegenschaftskataster eine rechtsverbindliche Grundlage. Das bedeutet, dass das Finanzamt in der Regel die Handänderungssteuer erhebt, wenn eine Immobilie verkauft wird.

Es gibt jedoch eine Möglichkeit, um die Handänderungssteuer möglicherweise zu umgehen. Wenn das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird, können Sie Argumente vorbringen, um dies zu belegen. Ein Einfamilienhaus wird oft als Wohnhaus für eine Familie mit Kindern oder mehreren Personen genutzt. Wenn es sich um ein solches Haus handelt, kann die Handänderungssteuer möglicherweise reduziert oder sogar vermieden werden.

Ein Beispiel könnte sein, dass Sie die kleine Küche im 2. Stock des Hauses abbauen und den Raum anders nutzen, beispielsweise als begehbaren Kleiderschrank oder Stauraum. Dadurch schaffen Sie mehr Platz für das restliche Einfamilienhaus. Sie können Fotos von Ihrem Plan machen und diese dem Finanzamt vorlegen. Wenn Sie nachweisen können, dass das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird und dass Sie aus Platzgründen die Küche im 2. Stock entfernt haben, kann dies dazu beitragen, die Abgabe zu umgehen.

Es gibt jedoch einige wichtige Dinge zu beachten, wenn Sie versuchen, die Handänderungssteuer zu umgehen:

  • Sie sollten sichergehen, dass das Haus tatsächlich als Einfamilienhaus genutzt wird. Wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, werden Sie kaum eine Chance haben, die Abgabe zu umgehen.
  • Sie müssen Nachweise erbringen können, dass Sie die Küche im 2. Stock tatsächlich aus Platzgründen entfernt haben. Wenn es sich lediglich um eine temporäre Massnahme handelt, wird das Finanzamt dies wahrscheinlich nicht akzeptieren.
  • Sie sollten sich bewusst sein, dass das Finanzamt Ihre Argumente möglicherweise ablehnt und darauf besteht, dass die Handänderungssteuer bezahlt wird. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie einen Immobilienberater oder einen Rechtsanwalt hinzuziehen, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Tipps weiterhelfen. Wenn Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Nessio

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Hey Stephan,

das ist wirklich ärgerlich. Jedoch solltest du bedenken, dass, wenn du das Haus umbauen oder zusätzlich vermieten möchtest, du mittelfristig von der neuen Nutzung profitieren wirst. Der Mehrwert, der durch die Veränderungen am Haus entsteht, wird auf jeden Fall höher sein als die Steuer, die du jetzt zahlen musst. Also sei nicht zu enttäuscht, sondern denke an die Vorteile in der Zukunft.

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Hallo Stephan,

was mich interessiert, ist, ob Sie sich vor dem Kauf des Hauses über die Unterschiede zwischen Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus schlau gemacht haben? Das ist ein wichtiger Punkt in der Hausrecherche, den man nicht leichtfertig vernachlässigen sollte. Wenn man das Haus nun umbauen möchte, sollte man sich auch überlegen, welche Kosten dafür anfallen werden und ob diese den potenziellen finanziellen Vorteil einer Vermietung gegenüber einer selbstgenutzten Immobilie aufwiegen werden.

Gruss,

Nicola

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