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Nessio

Baukosten: Zusatzkosten bei Abfuhr und Aushub entstanden - Wie kann ich vorgehen?

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Hallo zusammen,

Ich möchte mich mit einem Problem an euch wenden, bei dem ich hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe in letzter Zeit unerwartete Zusatzkosten durch meinen Architekten erfahren müssen.

Zunächst einmal hat mein Architekt vergessen, die Abfuhr der Rohplanie zu offerieren und im KV zu berücksichtigen. Das hat nun Zusatzkosten von über CHF 5'500.- zur Folge. Ich bin enttäuscht, denn das hätte durch einfache Aufmerksamkeit vermieden werden können. Ich habe erst viel später durch die Rechnung vom Unternehmer davon erfahren und den Architekten darauf angesprochen.

Die Ausrede des Architekten war, dass der Unternehmer einfach der günstigste in der Region gewesen sei. Aber ich denke mir, dass er vielleicht auch nicht alle Offerten verglichen hat und sich für das ihm leichte Angebot entschieden hat. Denn vom Unternehmer sind zwar Regie Rapporte bzw. Abfuhrrechnungen vorhanden, aber ich kann nicht nachprüfen, ob die Abfuhr auch wirklich stattgefunden hat.

Ausserdem habe ich noch eine Frage zu Mehr-Aushub Kosten von über CHF 4'000.-. Der gleiche Unternehmer, der auch bei der Abfuhr der Rohplanie im Spiel war, war in diesem Fall Subakkordant des Baumeisters. Über den Baumeister habe ich nun eine Rechnung von Zusatzkosten für den Mehr-Aushub erhalten. Es handelt sich um zusätzlich loses Material, das im Werkvertrag so nicht enthalten war. Der Werkvertrag wurde mit dem Baumeister nach SIA-Norm abgeschlossen.

Mich irritiert die Tatsache, dass der Architekt das loses Material im Devis nicht ausgeschrieben hat. Ich bin kein Ingenieur oder Architekt, aber die Projektkosten sollten doch immer verbindlich sein. Ist es nicht das Risiko des Baumeisters, wenn es doch plötzlich Mehr-Aushub gibt? Gibt es hier evt. einen Toleranzwert, dass der Bauherr einen Teil selbst zahlen muss?

Was denkt ihr, sollte ich tun? Kann ich gegen diese Rechnungen vorgehen? Vielleicht gibt es hier ja auch andere Erfahrungen und Ratschläge, auf die ich bisher nicht gekommen bin?

Herzlichen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!

Viele Grüsse,

Nessio

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Lieber Nessio,

ich kann gut verstehen, wie frustrierend es für dich sein muss, vom Architekten mit Zusatzkosten konfrontiert zu werden. Das kann schnell zur Belastungsprobe werden, vor allem wenn man die zusätzlichen Kosten nicht eingeplant hat. Da ich selbst schon einmal mit dieser Thematik konfrontiert worden bin, würde ich dir gerne ein paar Tipps geben, wie du deine Situation verbessern kannst.

Als erstes solltest du versuchen, das Problem direkt mit dem Architekten zu klären. Vielleicht gibt es eine Lösung, die ihr beide akzeptieren könnt. Im Obligationenrecht Art. 400 Abs. 1 ist festgehalten, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, Mängel und Fehler unverzüglich nach Erhalt der Leistungen zu rügen. Deshalb solltest du dich schnellstmöglich mit dem Architekten in Verbindung setzen, um das Problem zu besprechen.

Solltest du keine einvernehmliche Lösung mit dem Architekten finden, gibt es noch andere Möglichkeiten, um gegen die Rechnung vorzugehen. So könnte der Architekt beispielsweise eine Haftpflichtversicherung haben, bei welcher du nachfragen kannst. Eine weitere Möglichkeit wäre, dich an das Schlichtungsverfahren zu wenden, das von der Schweizerischen Vereinigung Technischer und Kaufmännischer Verbände (ASTAG) organisiert wird.

Sind die Arbeiten bereits ausgeführt worden und du möchtest den Architekten haftbar machen, solltest du versuchen, das zu beweisen. Wenn du beispielsweise Dokumente wie Emails oder schriftliche Vereinbarungen hast, in denen keine Zusatzkosten vereinbart wurden, könntest du versuchen, ihm eine Schadenersatzforderung zu stellen oder dich an einen Rechtsanwalt wenden, um deine rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen.

Es ist wichtig, dass du dich mit den rechtlichen Bestimmungen in deiner Situation auseinandersetzt, damit du deine Handlungsfähigkeit klären und deine Optionen abwägen kannst. Dies kann zwar unbequem sein, aber um eine für dich zufriedenstellende Lösung zu finden, ist es manchmal notwendig, sich rechtlich abzusichern.

Ich hoffe, dass ich dir mit meinen Tipps weiterhelfen konnte und wünsche dir alles Gute für die Lösung deines Problems.

Beste Grüsse,

Stephan

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Schönen Tag Nessio,

das ist wirklich ärgerlich, dass der Architekt solche wichtigen Details übersehen hat. Vielleicht kann man daraus lernen, künftig alles selbst noch einmal zu prüfen. Aber es ist nicht möglich, dass der Bauherr ein Teil der Mehrkosten trägt, da der Architekt dazu verpflichtet ist, den Kunden auf zusätzliche Kosten und die daraus entstehenden Konsequenzen hinzuweisen.

Bezüglich der Materialkosten ist es auch so, dass der Architekt diese Details genau dokumentieren und aufzeichnen muss. Wenn dies nicht getan wurde, ist der Architekt schadenersatzpflichtig. Im Sinne der SIA-Norm besteht auch hier eine klare Verantwortung des Architekten gegenüber dem Bauherrn.

Also, mein Rat an dich ist: Sprich mit dem Architekten und halte dich an die vertraglichen Bedingungen. Sollte der Architekt sich uneinsichtig zeigen, könntest du dich an eine Schlichtungsstelle wenden. Denn am Ende kann es dich viel mehr Zeit, Geld und Nerven kosten, wenn du eine Rechnung einfach akzeptierst, ohne von deinen Rechten Gebrauch zu machen.

LG

FWinkler

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Hallo Nessio,

ich kann mich meinen Vorrednern nur anschliessen: Es ist wirklich ärgerlich, dass diese Zusatzkosten aufgekommen sind. Ich möchte gerne auf den Punkt eingehen, angesprochen von deinem Kommentar: "Ist das nicht das Risiko des Baumeisters?"

Dazu kann man sagen, dass man im Rahmen der Vertragsfreiheit zwar alles vereinbaren kann, aber die rechtliche Schuldfrage ergibt sich durch Gesetz und darin festgelegte Regeln. Eine Vertragspartei darf die andere Seite nicht übervorteilen oder unverhältnismässig benachteiligen.

Wenn sich der Baumeister z.B. verrechnet hat oder Untergrundprobleme gehabt hat, die nicht vorhersehbar waren, kann er verpflichtet sein, zusätzliche Kosten zu übernehmen. Hier sind aber im Zweifel Auftragsbedingungen, Vertragstexte und ggf. auch Zeugen oder Dokumentationen als Beweismittel heranzuziehen.

Es kann eine gewisse Schmerzgrenze geben, bis zu der der Baumeister die Mehrkosten selbst trägt. Wenn die Bauherrschaft vertraglich vereinbart hatte, dass bei der Planung oder Ausführung bestimmter Arbeiten Mehrkosten akzeptiert werden könnten, muss sie auch diese tragen - innerhalb des Rahmens der vertraglichen Bedingungen.

Ich hoffe, dass ich weiterhelfen konnte.

Beste Grüsse,

Nicola

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