FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Guten Tag zusammen, Da der Bauabschluss meiner Immobilie immer näher rückt, wir momentan aber noch verschiedene Meinungsverschiedenheiten mit unserem Generalunternehmer (GU) haben, frage ich mich, was passiert, wenn wir uns nicht einigen können. Unser Werkvertrag besagt zwar, dass wir alle Kosten bezahlen müssen, bevor die Schlüsselübergabe stattfindet, aber was wäre, wenn wir uns nicht auf verschiedene im Vertrag aufgeführte Punkte einigen können, z.B. bei Mehrkosten? Muss ich dann trotzdem zunächst überzogene Kosten bezahlen? Ausserdem haben wir im Werkvertrag vereinbart, dass der GU Zahlungsnachweise an seine Subunternehmer, z.B. für die Erstellung des Rohbaus, erbringen muss. Wenn diese Nachweise nicht vorliegen, muss ich trotzdem alles bezahlen? Ich hoffe, dass alles noch gut ausgehen wird, aber ich möchte vorsichtig sein und einen Plan B haben. Mit freundlichen Grüssen, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo FWinkler, Ich verstehe, dass ihr Schwierigkeiten habt, euch auf bestimmte Aspekte des Bauvorhabens zu einigen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Unfähigkeit, eine Einigung zu erzielen, das Risiko birgt, dass der Bau nicht abgeschlossen wird und sich der Abschluss verzögert. In diesem Fall empfehle ich daher, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Es ist auch ratsam, eine detaillierte Liste von Abweichungen zu erstellen, um spätere Irritationen zu vermeiden und alle Punkte im Dialog klar zu machen. Nehmen wir als Beispiel die Innenarbeiten des Bauvorhabens. Der Werkvertrag legt fest, wie viele Fehler innerhalb eines bestimmten Bereichs akzeptabel sind. Sollten Sie während der Bauarbeiten zu viele Fehler in den Innenarbeiten feststellen, ist es wichtig, dass Sie diese dem Generalunternehmer (GU) mitteilen. Wenn der GU dann nicht bereit oder in der Lage ist, diese Korrekturen durchzuführen und sich keine Einigung erzielen lässt, empfehle ich, dass Sie prüfen, welche Strafen im Vertrag festgelegt sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass jede Änderung, die während des Bauvorhabens vorgenommen wird, den Vertrag und die Kosten beeinflussen kann. Wenn Sie also beispielsweise während der Bauphase eine Änderung in der Anzahl der Fenster wünschen, sollten Sie dies unbedingt frühzeitig mit dem GU besprechen, um sicherzustellen, dass eine Einigung erzielt wird und die Kosten und der Zeitplan entsprechend angepasst werden können. Um sicherzustellen, dass nach Abschluss des Bauvorhabens keine Uneinigkeit besteht, empfehle ich Ihnen auch, ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Das Protokoll sollte alle abgeschlossenen Arbeiten und Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem GU enthalten. Wenn es später mögliche Fragen oder Unklarheiten gibt, kann das Protokoll als Bezugspunkt dienen. Ich hoffe, diese Tipps helfen Ihnen bei der erfolgreichen Fertigstellung Ihres Bauvorhabens. Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi FWinkler, ich stimme Stephan zu. Zusätzlich könntest du ein Schiedsgericht in Betracht ziehen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Schiedsgericht ist vergleichbar mit einem ordentlichen Gerichtsverfahren, aber kostengünstiger und effizienter. Wenn sich beide Parteien auf eine Einigung einigen, wird das Schiedsgerichtsurteil bindend und vollstreckbar. In Bezug auf die Zahlungsnachweise an Subunternehmer, musst du nur dafür bezahlen, wenn die Nachweise vorhanden sind. Andernfalls verstösst der GU gegen den Vertrag und es entstehen keine Zahlungsverpflichtungen. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey FWinkler, Ich stimme zu, dass es wichtig ist, einen Plan B zu haben. Insbesondere im Hinblick auf die Vertragsgestaltung sollte man sorgfältig planen, denn ein schlecht ausgearbeiteter Vertrag kann problematisch werden, selbst wenn beide Parteien ursprünglich die gleichen Ziele hatten. Eine Sache, die du im Auge behalten solltest, ist die Frage, ob die Arbeiten durch die Pandemie verzögert wurden und ob dies eine Rolle bei der wechselseitigen Vereinbarung spielt. PS: In meinem Fall hat ein Streit mit meinem GU die Projektlaufzeit um mehrere Monate verzögert, also sei genau und achte darauf, dass keine Fragen unbeantwortet bleiben. Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...