Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Zusammen, ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung erworben und möchte nun meinen Bodenbelag auswählen. Wie üblich ist dies ein Teil des Kaufvertrags, und in meinem Vertrag steht, dass für einen Bruttopreis von CHF 60.- inkl. MWST Holz- oder Plattenbeläge in den Wohnräumen gewählt werden können. Zudem besagt der Vertrag, dass ich keine Anordnungen oder Weisungen an am Bau beteiligte Unternehmer, Handwerker und Lieferanten erteilen darf und diese ausschliesslich durch die Verkäuferschaft bestimmt werden. Kürzlich habe ich ein schönes Parkett im Internet gefunden, welches mir sehr gut gefällt. Doch der GU möchte diesen nicht verbauen, da es seine Gewinnmarge unbrauchbar machen würde. Habe ich nun eine Chance darauf zu bestehen, diesen Parkett verlegt zu bekommen? Liebe Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Lieber Nessio, Ich verstehe deine Bedenken bezüglich des Bodens in deinem Haus. Es ist jedoch durchaus möglich, auf einen anderen Boden zu bestehen, wenn dies noch nicht zu weit in den Bauprozess eingebettet ist. Es könnte allerdings erforderlich sein, eine zusätzliche Gebühr zu zahlen, um die Preisdifferenz des neuen Bodens auszugleichen. Eine Möglichkeit besteht darin, mit dem Generalunternehmer zu sprechen und zu sehen, ob eine Lösung gefunden werden kann. Möglicherweise gibt es eine Möglichkeit, das Parkett zu bekommen, das du immer wolltest. Wenn die bereits ausgewählten Bodenbeläge nicht schon bestellt sind, könnte es machbar sein, diesen zu modifizieren. Du könntest auch nachsehen, ob der Verkäufer des schönen Parketts einen Installateur empfehlen kann. Wenn du noch unsicher bist, solltest du am besten deinen Architekten kontaktieren und dich dort beraten lassen. Ein Architekt ist ein neutraler Dritter und kann dir bei Fragen zur Auswahl und zum Kauf von Parkett weiterhelfen. Zusätzlich kann er dir verschiedene Optionen bieten und dir bei der Auswahl des richtigen Bodens helfen, der am besten zu deinem Haus passt. Er kann dir auch helfen, die Kosten zu verstehen und Ratschläge zu geben, wie du Geld sparen kannst, ohne die Qualität zu opfern. Zum Beispiel könnte man einen ähnlich aussehenden, aber kostengünstigeren Boden finden, der die gleiche Wirkung wie das teurere Parkett hat. Oder es könnte eine Möglichkeit geben, das Parkett in bestimmten Bereichen des Hauses zu nutzen, ohne das ganze Haus damit auszustatten. Ein erfahrener Architekt kann dir dabei helfen, die beste Lösung für deine Bedürfnisse zu finden. Insgesamt gibt es viele Optionen, wenn es darum geht, den richtigen Bodenbelag für dein Haus auszuwählen. Es ist wichtig, dass du dich auf die Qualität konzentrierst und sicherstellst, dass du die richtige Wahl triffst, die zu deinem Stil und deinen Bedürfnissen passt. Ich hoffe, diese Ratschläge helfen dir bei deiner Entscheidung. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nessio, Ich stimme mit Nicola überein. Es ist immer am besten, zuerst mit dem Generalunternehmer zu sprechen, um zu sehen, ob es eine einfache Lösung für das Problem gibt. Sollte dies nicht möglich sein, kannst du auch andere Handwerker suchen, die bereit sind, für den ursprünglichen Preis das Parkett oder einen ähnlich preiswerten Boden zu installieren. Die Installationskosten können zwar höher sein, aber es könnte eine Kostenersparnis geben, wenn du einen Rabatt auf das Parkett bekommst. Ich hoffe, dass du einen Weg finden wirst, den Bodenbelag deiner Wahl zu bekommen. Viel Glück dabei! Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nessio, Zu deiner Information: In den meisten Kaufverträgen steht, dass das Bauunternehmen keine Anordnungen oder Weisungen der Käufer entgegennehmen darf. Diese Bestimmung ist ein Schutz für das Bauunternehmen, damit es alles im Voraus planen kann und die Arbeit reibungslos läuft. In deinem Fall steht sogar drin, dass alle Materialien und Unternehmer ausschliesslich von der Verkäuferschaft ausgewählt und bestimmt werden. Damit hat das Bauunternehmen keine Pflicht, dich um Erlaubnis zu fragen, bevor es eine Änderung vornimmt oder Materialien verwendet, die von dem ursprünglich von dir ausgewählten Bodenbelag abweichen. Ich empfehle dir jedoch, mit dem Bauunternehmen zu sprechen und zu schauen, ob eine andere Lösung gefunden werden kann. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, dass du eine zusätzliche Gebühr für die Installationskosten zahlen kannst, damit das Parkett deiner Wahl eingesetzt werden kann. Beste Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...