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Swiss.Stephan

Steuerschätzung abhängig vom Umzugstermin

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Ich habe eine Frage zur Steuerschätzung, die aufgrund meines Umzugstermins durchgeführt wurde. Im Frühling 2021 haben mein Partner und ich mit dem Bau unseres Hauses begonnen. Am Ende des Jahres haben wir uns entschieden, über Weihnachten/Neujahr umzuziehen. Deshalb haben wir uns bei der alten Gemeinde per 31.12.2021 abgemeldet und bei der neuen Gemeinde per 1.1.2022 angemeldet. Dies hat den Vorteil, dass wir 2021 noch nach den günstigeren Steuerregelungen der alten Gemeinde veranlagt wurden.

Kürzlich kam der kantonale Steuerschätzer zu uns nach Hause, um eine Schätzung durchzuführen. Dabei kam eine Diskussion auf, die sich auf unser Umzugsdatum bezog. Mir wurde gesagt, dass, wenn der 1.1.2022 als Stichtag verwendet wird, der Schätzer zwei Schätzungen machen muss. Wenn aber ein Datum im Dezember 2021 als Stichtag verwendet wird, dann kann der Schätzer nur eine Schätzung durchführen. Im letzteren Fall würde sich der Steuer-Faktor von 0,9 auf 0,8 senken.

Ich bin mir nun unsicher, was das bedeutet. Kann mir jemand erklären:

  • Warum zwei Schätzungen erforderlich sind, wenn der Stichtag der 1.1.2022 ist? Gibt es Unterschiede in der Bewertung des unbesetzten Hauses im Jahr 2021 und des bewohnten Hauses im Jahr 2022?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Faktor von 0,8 bei einer einzigen Schätzung und einem Faktor von 0,9 bei zwei Schätzungen?
  • Würde die Änderung des Stichtags auf Dezember 2021 meine endgültige Steuerrechnung aus dem Jahr 2021 beeinflussen? Muss ich befürchten, dass ich auch für das Jahr 2021 in der neuen und teureren Gemeinde bezahlen muss, obwohl ich erst ab 1.1.2022 offiziell dort angemeldet bin? Oder wird die Bewertung des Grundstücks komplett unabhängig von der normalen Steuerrechnung "nachgeholt"?
  • Was würde für mich bei der Verwendung der Variante "zwei Schätzungen" und was durch die Verwendung der Variante "eine Schätzung" günstiger ausfallen?

Vielen Dank im Voraus!

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Sehr geehrter Stephan,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Schätzungen für ein Haus, dessen Bewertung in zwei verschiedenen Jahren erforderlich ist.

Ich möchte Ihnen gerne ausführlicher erläutern, warum eine Schätzung für jedes Jahr notwendig ist. Nehmen wir an, das Haus wurde im Jahr 2021 als unbewohnt betrachtet und eine Schätzung wurde durchgeführt, um den aktuellen Wert zu ermitteln. Wenn sich das Haus jedoch im Jahr 2022 unter anderen Umständen befindet, z.B. mit zusätzlichen Bauprojekten oder als bewohntes Objekt, kann sich der Wert erheblich verändern. Daher ist es unerlässlich, eine neue Schätzung durchzuführen, um den aktuellen Wert zu ermitteln.

Ein hypothetisches Beispiel könnte wie folgt aussehen: Im Jahr 2021 wurde das Haus auf CHF 500.000 geschätzt, da es unbewohnt war und keine zusätzlichen Anbauten oder Renovierungen vorgenommen wurden. Im Jahr 2022 wurde das Haus jedoch umfangreich renoviert und um einen Anbau erweitert, was den Wert auf CHF 550.000 erhöhte. Wenn der Schätzer nur eine Schätzung durchführt, um den aktuellen Wert zu ermitteln, wäre das Ergebnis ungenau und die Versicherung oder der Käufer würden möglicherweise zu viel zahlen oder den falschen Betrag erhalten.

Darüber hinaus müssen Schätzungen auch aktualisiert werden, wenn sich die Marktwerte ändern. Zum Beispiel kann der Wert eines Hauses in einem Jahr aufgrund von niedrigeren Zinssätzen steigen, während er im nächsten Jahr aufgrund einer schlechteren Wirtschaftslage oder einer höheren Arbeitslosigkeit sinken kann. Aus diesem Grund müssen Schätzungen regelmässig aktualisiert werden, um den tatsächlichen Wert zu ermitteln.

Ich hoffe, diese Informationen haben Ihnen geholfen, den Prozess der Schätzung von Immobilien besser zu verstehen. Wenn Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

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Hi Stephan,

Ich kann die Schlussfolgerung von FWinkler bestätigen. Die unterschiedlichen Bewertungen können auch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Hier ist jedoch ein Beispiel, welches Ihren Fall bestätigt: Wenn das Haus 2021 mit CHF 100.000 und das Haus im Jahr 2022 mit CHF 150.000 bewertet wurde, müsste der Steuer-Faktor im Jahr 2021 bei 0,9 liegen. Wenn der Stichtag jedoch auf Dezember 2021 geändert wird, könnte der Faktor auf 0,8 gesenkt werden, was für Sie günstiger wäre.

Hoffe das klärt die Verwirrung.

Liebe Grüsse,

Nicola

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Hi Stephan,

Kommentar zur Aussage von FWinkler: In den meisten Fällen führt ein Umzug innerhalb der Schweiz dazu, dass die Grundsteuer neu berechnet wird. Es gibt jedoch eine kurze Frist, in dem die alte Gemeinde auch noch Steuern erheben darf, wenn das Haus leer steht. Diese Frist beträgt normalerweise drei Monate, kann aber je nach Kanton variieren. Es ist daher möglich, dass Sie trotz Abmeldung von Ihrer alten Gemeinde noch eine Steuerrechnung für das erste Quartal des Jahres 2021 erhalten.

Ist dies bei Ihnen der Fall?

Beste Grüsse,

Nessio

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