Jump to content
Swiss.Stephan

Einschreiben zur Schlüsselübergabe und Restzahlungen

Recommended Posts

Hallo Zusammen,

Ich habe ein Einschreiben zur Schlüsselübergabe bekommen und darin ist eine klare Bedingung genannt worden: die Zahlungen müssen vermerkt worden sein. Ich frage mich, ob das ausreicht, um meine Interessen zu wahren, obwohl ich die Möglichkeit haben möchte, Zahlungen wegen Mängeln oder ausstehenden Restarbeiten zurückzuhalten.

Im Werkvertrag steht, dass die Zahlungsfrist erst dann beginnt, wenn die volle Leistung erbracht wird und dass wenigstens eine Akontozahlung geleistet werden sollte.

Was denkt ihr? Sollte ich auf das Einzugsschreiben reagieren, um sicherzugehen, dass ich meine Interessen gewahrt habe?

Viele Grüsse,

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

ich kann verstehen, dass du dich Sorgen wegen der Mängel und Restarbeiten machst. Das ist durchaus verständlich, denn schliesslich sollen bei einer Auftragsvergabe alle Bedingungen und Vorgaben vollständig erfüllt werden. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, dass du genau weisst, welche Mängel und Restarbeiten noch zu erledigen sind. Nur so kannst du sicherstellen, dass alles zu deiner Zufriedenheit ausgeführt wird.

Ein möglicher Lösungsweg wäre, im Werkvertrag entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Hier kann beispielsweise festgelegt werden, dass bei einer nicht erforderlichen Leistung oder einer Verspätung eine Entschädigung von 2 % der Summe fällig wird. Gleichzeitig kann zugleich vereinbart werden, dass bei einer schnelleren als geplanten Erledigung der Arbeiten eine entsprechende Belohnung ausgezahlt wird. Auf diese Weise bekommt der Unternehmer einen Anreiz, die Arbeit schnell und gewissenhaft zu erledigen. Die Möglichkeit einer entsprechenden Zahlung wird also durchaus einen positiven Effekt auf das Arbeitsergebnis haben.

Ein konkretes Beispiel könnte eine Renovierung eines Badezimmers sein: Der Handwerker installiert eine neue Dusche, jedoch ist der Fliesenspiegel nicht exakt ausgerichtet und es gibt kleine Lücken zwischen den Fliesen. Der Auftraggeber registriert dieses Mängel, spricht diese an und lässt sie dokumentieren. Im Werkvertrag war aber eine klare Fliesenanordnung und eine Frist von 4 Wochen vereinbart. Der Handwerker ist somit verpflichtet, die Mängel binnen einer Woche zu beseitigen. Wenn er dieses Ziel tatsächlich erfüllt, erhält er zusätzlich zur vereinbarten Summe einen Bonus von 5 %.

Ebenso kann als Ansporn für eine schnelle und sorgfältige Arbeit auch eine schriftliche Vereinbarung über eine vertragliche Einbehaltung eines Teils der Restsumme bis zur vollständigen Erfüllung der Vertragsbedingungen getroffen werden. Diese Vereinbarung sollte jedoch im Werkvertrag genau definiert sein. Dabei sollten auch die Fristen und Verfahren zur Meldung von Mängeln und Beanstandungen festgelegt werden, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose Abwicklung des Auftrags ist.

Um auf das Beispiel mit der Renovierung zurückzukommen: Wenn der Handwerker nicht innerhalb der vereinbarten Frist die Fliesenmängel begraben hat, so kann der Kunde einen Teil der Restsumme einbehalten. Diese Möglichkeit ist gerechtfertigt, da der Handwerker die vereinbarten Bedingungen nicht eingehalten hat. In diesem Fall sollte jedoch auch eine klare Formulierung im Werkvertrag vereinbart und schriftlich dokumentiert werden, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Erfahrungen und Vorschlägen bei der Lösung deiner Probleme weiterhelfen.

Viele Grüsse,

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hey Stephan,

Ich stimme FWinkler zu. Es ist wichtig, dass du im Voraus klare Absprachen mit den Unternehmern triffst. Das hilft, im Nachhinein Problemen aus dem Weg zu gehen.

Ich hatte auch ein ähnliches Problem mit einem Unternehmer, der die vereinbarten Termine nicht eingehalten hatte. Ich wartete allerdings mit der Zahlung und musste später einen höheren Betrag in Rechnung stellen.

Beste Grüsse,

Nessio

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Stephan,

Ich denke, es gibt noch einen anderen Ansatzpunkt, auf den du achten solltest. Ist es wirklich fair, den Werkvertrag nachträglich verändern zu wollen, um das Risiko auf den Unternehmer zu verlagern, ohne ihm die Chance zu geben, ein Angebot zu kalkulieren, das das Risiko bereits vorschlägt?

Über die Akontozahlungen hast du bereits plausibel gemacht, dass es eine Möglichkeit geben sollte, derartige Dinge zu handhaben. Meines Erachtens wäre es jedoch fortgeschrittener, die Bedingungen im Voraus klar abzusprechen.

Mit freundlichen Grüssen,

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...