nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Ich habe vor einiger Zeit ein Grundstück mit einem Haus von meinen Eltern geerbt und möchte es jetzt gemeinsam mit meiner Schwester teilen. Ich würde gerne den Anteil nehmen, der unbebaut ist und ihn für mein Neubauvorhaben nutzen. Das Grundstück ist eine einzige Parzelle von ungefähr 1000m² Grösse und es ist wichtig, dass ich weiss, wie ich das Grundstück abteilen kann. Kann ich auf einem unterteilten Stück bauen, auch wenn der Rest des Grundstücks bis heute eine Parzelle ist? Und wie gehe ich das Grundstück-Abteilungsverfahren am besten an? Ausserdem ist mir unklar, wie die Hypothek auf dem Grundstück aufgeteilt wird. Die noch existierende Hypothek beläuft sich auf circa 500.000 CHF. Kann ich beim Beantragen einer neuen Hypothek für den neuen Teil des Grundstücks den Wert des Grundstücks als Teil meines Eigenkapitals geltend machen? Ich bin echter Neuling auf diesem Gebiet und über jede Hilfe dankbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nicola, herzlichen Glückwunsch zu deinem geerbten Grundstück! Wenn du es nun teilen möchtest, um darauf ein eigenes Haus zu bauen, gibt es ein paar Schritte, die du beachten musst. Ich selbst habe im vergangenen Jahr ein ähnliches Vorhaben durchgeführt und kann dir daher ein paar Tipps geben. Als erstes musst du beim zuständigen Amt eine Voranfrage stellen, um zu überprüfen, ob eine Teilung des Grundstücks in zwei separate Grundstücke überhaupt möglich ist. Im Normalfall sollte dies kein Problem sein, solange es sich bei allen abgetrennten Grundstücken im Gebiet um mindestens 500m² grosse Grundstücke handelt. Ebenso müssen alle Grundstücke eine Strassenfront von mindestens 10 bis 12 Metern haben. Achte darauf, dass du alle erforderlichen Dokumente und Pläne einreichst, um den Vorgang zu beschleunigen. Wenn du eine positive Rückmeldung vom zuständigen Amt bekommen hast, musst du eine Abteilungserklärung für die neue Parzelle einreichen und den Antrag auf Abteilung und Rectifikation beim Grundbuchamt stellen. Dieser Vorgang ist notwendig, um die neue Parzelle aus dem ursprünglichen Grundbuch auszutragen und ein neues Grundbuch für beide Grundstücke zu erstellen. Damit hast du die offizielle Bestätigung, dass es sich bei deinem Grundstück um zwei getrennte Parzellen handelt. Parallel dazu musst du einen Katasterplan erstellen lassen. Ein Katasterplan ist ein Plan, der die neuen Parzellen deutlich markiert und sich in den Gesamtplan des zuständigen Amtes integrieren lässt. Hierfür kannst du einen Vermesser beauftragen. Der Vermesser wird dir auch bei der Ermittlung der genauen Grenzen der beiden neuen Grundstücke helfen. Achte darauf, dass du nach Abschluss des Vermessens eine Kopie des Katasterplans an das zuständige Amt sendest. Nun zu deiner Frage bezüglich der Hypothek. Ja, du kannst die bereits vorhandene Hypothek getrennt auf die zwei neuen Grundstücke aufteilen und jeweils separat auf eine neue Hypothek beantragen. Der Wert des von dir geerbten Grundstücks gilt als Eigenkapital, falls du eine Hypothek nur für dein Grundstück beantragen willst. Wenn du jedoch eine Hypothek für dein Bauvorhaben beantragen möchtest, musst du das Haus, welches deine Schwester erben wird, als Sicherheit einsetzen. Der Gesamtwert deines Bauvorhabens wird die Summe aus dem geschätzten Wert deines neuen Grundstücks plus dem Wert des Hauses deiner Schwester minus die Summe der bereits vorhandenen Hypotheken sein. Es ist wichtig, dass du hierbei auch das Baugrundstück deiner Schwester einbeziehst. Ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Tipps weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich dir gerne zur Verfügung. Viel Erfolg bei deinem Vorhaben! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Nicola, Ich habe vor einigen Jahren ebenfalls ein Grundstück an einem ländlichen Ort gekauft und habe ähnlich wie Du begonnen, mich mit dem Thema Abteilungserklärungen und Baurecht auseinanderzusetzen. Ich habe mich dabei auf die Website des Kantons Thun begeben und die zuständigen Stellen aufgesucht. Sie haben mir schnell und einfach bei meinen Anliegen rund um die Grundstücksteilung geholfen. Mein Rat wäre, auch dort einmal nachzufragen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo zusammen, Ich möchte auf die Frage von Nicola bezüglich der Abteilung von Grundstücken antworten. Nach der Überprüfung der lokalen Vorschriften müssen Sie eine Abteilungserklärung einreichen und den Antrag auf Abteilung und Rectifikation beim Grundbuchamt stellen. Der katasterplan sollte angefertigt werden, um die geplante Abteilung in den lokalen Plänen zu integrieren. Ausserdem möchte ich darauf hinweisen, dass Sie in der Zwischenzeit auch über mögliche Grundstückssteuern und Kosten nachdenken sollten. Es könnte beispielsweise zu einer Erhöhung der Grundsteuer oder Kosten für den entsprechenden Katasterauszug kommen. Dies sollte auch bei der Planung berücksichtigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...