Jump to content
Nessio

Ausschreibung des Architekten nicht vollständig – Zusatzkosten für Baumeister?

Recommended Posts

Hallo zusammen,

ich stecke gerade in Verhandlungen mit dem Baumeister bezüglich der Schlussrechnung. Ich hatte mit ihm eine Pauschalvereinbarung (ca. CHF 170'000) für die Erstellung meines Hauses getroffen, die auch einen Schätzwert für Werkleitungen, Bohren, Durchbrüche und Schlitze beinhaltete. Mein Projekt sah den Anbau an ein bestehendes Haus vor.

Ich ging davon aus, dass Mehrkosten sofort und schriftlich per Regierapport gemeldet werden müssen, laut Vertraglichem. Aber während des gesamten Bauprozesses habe ich keinen einzigen Bericht gesehen, der diese Mehrkosten dokumentiert hätte. Jetzt möchte der Baumeister über CHF 23'000 an Mehrkosten für Dinge geltend machen, von denen ich nie erfahren habe, dass ich dafür hätte zahlen müssen.

Ich habe die Kosten fast täglich verfolgt und die fortlaufenden Änderungen, die noch durchgeführt wurden, entschieden. Natürlich sind meine Kosten jetzt zu hoch, da ich diese zusätzlichen CHF 23'000 nicht eingeplant hatte. Kann der Baumeister diese Mehraufwendungen einfach nachträglich einfordern und mir sagen, dass dies nicht Bestandteil der Offerte war?

Mir ist auch aufgefallen, dass der Architekt (ich vermute es jedenfalls) noch Anpassungen am bestehenden Gebäude vergessen hat, die dann als zusätzlicher Aufwand berechnet werden. Für mich waren sie immer Bestandteil der Offerte, da sie sich auf den Baubewilligungsplänen befinden. Die Detailpläne, die an den Baumeister gingen, enthielten sie jedoch nicht. Haftet hier der Architekt? Kann ich davon ausgehen, dass alle notwendigen Arbeiten gemäss der Baubewilligung enthalten sind?

Ich freue mich auf Eure Hilfe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sehr geehrter Nessio,

ich möchte mich noch einmal ausführlicher zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt äussern. Es ist wirklich bedauerlich, dass kein Regierapport aufgetaucht ist, denn dadurch wird es schwierig, die Verhandlung in Ihrer Angelegenheit nachzuvollziehen.

Allerdings hängt es auch davon ab, wie Ihre Pauschalvereinbarung mit dem Baumeister ausgehandelt wurde. Wenn in dem von Ihnen beiden unterzeichneten Dokument keine klaren Bestimmungen festgehalten wurden, kann es schwierig werden, ihm zusätzliche Kosten zu verweigern. Doch wenn es "klare Bestimmungen" gibt, sprechen wir von einer tatsächlichen Vereinbarung und dann liegt es in Ihrer Hand. Um es verständlicher zu machen, möchte ich ein Beispiel anführen.

Stellen sie sich vor, Sie haben mit dem Baumeister vereinbart, dass er Ihr neues Haus bauen wird. Sie haben eine Pauschalvereinbarung getroffen, die alle anfallenden Kosten einschliesst. Doch im Verlauf des Bauprozesses stellen Sie fest, dass der Baumeister zusätzliche Leistungen erbracht hat, die nicht in Ihrer Vereinbarung aufgeführt sind. Wenn Sie in Ihrer Pauschalvereinbarung klare Bestimmungen festgehalten haben, dass keine zusätzlichen Kosten ohne Genehmigung von Ihnen als Bauherr erhoben werden dürfen, haben Sie das Recht, diese Kosten abzulehnen.

Um jedoch genau sagen zu können, ob und wie Sie in Ihrer Situation vorgehen können, benötigen wir mehr Informationen darüber, wie Ihre Pauschalvereinbarung mit dem Baumeister aufgebaut war. Bitte geben Sie uns Rückmeldung zu diesem Punkt, damit wir Ihnen gezielt weiterhelfen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.

Mit besten Grüssen,

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Hallo Nessio,

sie sollten auch in der Lage sein, über die Mehrkosten, die der Baumeister in Rechnung stellt, zu verhandeln. Es klingt, als ob viele Änderungen während der Bauphase erfolgt sind und Sie haben dafür abgestimmt, diese durchzuführen. Aber wenn Sie nirgendwo darüber informiert wurden, dass diese Änderungen zusätzliche Kosten verursachen würden, dann sollte es nicht mehr zu Ihren Lasten gehen. Jede Änderung sollte schriftlich dokumentiert werden, um solche Missverständnisse zu vermeiden, so dass Vertragsparteien genau wissen, was die Auswirkungen einer Änderung auf die Kosten sind.

Herzliche Grüsse,
FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Nessio,

in meinem Schadenmanagement Job höre ich ständig über Verzögerungen und Reklamationen. Ihre Situation ist jedoch viel komplexer, und es ist schade, dass Sie und Ihr Baumeister Probleme haben. Ausserdem gibt es nur wenige Fälle, in denen Architekten haften müssen. Aus den mir bekannten Erfahrungen muss der Eigentümer oder der Baumeister des Hauses alle Details klären. Ebenfalls müssen sie eventuell benötigte Änderungen mit dem Architekten besprechen und schriftlich dokumentieren. Diese Angelegenheiten erfordern manchmal eine Anpassung des Vertrags für den Architekten, Baumeister oder sogar für den Eigentümer.

Vielleicht sollten Sie den Architekten kontaktieren, um ihn über den Mehrkostenvorfall zu informieren und zu bitten, sich mit dem Baumeister in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann ein Meeting vereinbart werden und die Bedingungen der Projektdurchführung, sowie Ihre Pauschalvereinbarung, überdacht werden, um rechtliche Bestimmungen zu klären.

Beste Grüsse,

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...