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nicola_padinatos

Gemeinde übernimmt Hangsicherung - wer trägt die Kosten?

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Hallo alle zusammen,

Ich wohne an einem Hang, an dessen unterer Längsseite sich eine Dorfstrasse entlangzieht. Direkt an der Strasse grenzt mein Grundstück am Hang ohne Gehweg, Mauer oder Steine, nur "Erde" bis an den Strassenrand mit ein paar Büschen und Pflanzen. Die Strasse soll nun komplett saniert werden und für die Arbeiten wird ein Teil vom Bord abgetragen und ich bekomme danach einen 2-reihigen formwilden Blockwurf. Dies geschieht über eine Länge von ca. 30 Metern, der grösstenteils von der Gemeinde bezahlt wird. Mein Anliegen bezieht sich auf folgende Fragen:

  1. Was ist, wenn mein Haus ein paar Meter oberhalb der Strasse Risse bekommt, oder noch schlimmer, wenn der Hang während den Arbeiten zu rutschen beginnt?
  2. Was ist, wenn der Blockwurf in ein paar Jahren sich zu verschieben beginnt, da der Hang langsam nachrutscht oder etwas anderes passiert?
  3. Brauche ich irgendwelche Garantien und was soll ich alles schriftlich mit der Gemeinde regeln?

Ich weiss nicht, wie ich mit dieser Situation umgehen soll und würde mich sehr darüber freuen, wenn jemand an seinen Erfahrungen teilhaben oder mir weiterhelfen könnte.

Nicola Padinatos

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Hallo Nicola Padinatos,

es tut mir leid zu hören, dass du mit einem schwierigen Problem zu kämpfen hast. Es ist nicht ungewöhnlich, dass bei Bauprojekten Probleme auftreten können. Es gibt jedoch spezielle Versicherungen, die für solche Situationen ausgelegt sind.

Als Baufirma sollten Sie eine Bauleistungsversicherung haben. Diese Versicherung greift, wenn während der Bauarbeiten ein Schaden auftritt, der durch Naturgefahren wie einen Erdrutsch oder ähnliches verursacht wird. Die Bauleistungsversicherung deckt auch Schäden, die durch fehlerhafte Ausführung oder Bauweise verursacht wurden.

Wenn Sie nun also einen Schaden am Gebäude oder an den Materialien feststellen, sollten Sie sich an Ihre Bauleistungsversicherung wenden. Diese prüft dann den Anspruch und kommt gegebenenfalls für den Schaden auf.

Falls Ihre Bauleistungsversicherung den Schaden nicht abdeckt, sollten Sie Ihre private Haftpflichtversicherung in Betracht ziehen. Es kann sein, dass Ihre private Haftpflichtversicherung Schäden abdeckt, die im Rahmen von Baumassnahmen entstanden sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass Ihre private Haftpflichtversicherung nur dann greift, wenn Sie als Bauherr den Schaden direkt verursacht haben. Haben Sie jedoch eine Baufirma mit der Errichtung des Gebäudes beauftragt, muss die Haftung im Vorfeld geklärt werden.

Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit Ihrem Versicherer zu sprechen, um Ihre speziellen Bedürfnisse und Anforderungen zu besprechen.

Sollten Sie dennoch nicht weiterkommen, können Sie sich an einen Anwalt wenden, um weiterführende juristische Schritte zu besprechen.

Ich hoffe, diese Informationen waren hilfreich.

Beste Grüsse,

FWinkler

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Hi Nicola Padinatos,

Ich habe auch bei einer Hausrenovierung einmal solche Bedenken gehabt. Ich habe einfach den Bauunternehmer gefragt, ob er mir die notwendigen Versicherungen vorweisen kann, falls es zu Bedarf kommen sollte. Wenn er nicht versichert ist, würde ich mich für eine lokale Firma entscheiden, die das ist.

Du könntest auch bei deiner Gemeinde nachfragen, ob sie dich betreffend Absicherung unterstützen können. Aber ich stimme zu, dass eine Versicherung, die beide Parteien abdeckt, der sicherste Schritt ist.

Viele Grüsse,

Stephan

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Hey Nicola,

Was die Verschiebung des Blockwurfs betrifft, sorge dich nicht zu sehr. Normalerweise geschieht es nur bei unerwarteten Naturereignissen wie Hochwasser oder Erdbeben. Es ist unwahrscheinlich, dass der Blockwurf aufgrund langsamen Hangrutschs sich verschiebt, da er eine gewisse Stabilität bietet. Aber wenn du Bedenken hast, könntest du einen Experten um Rat bitten, der die Geologie des Gebiets genauer beurteilen kann.

Alles Gute und Gruss,

Nessio

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