nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo zusammen,nach meiner Trennung mit meiner Freundin möchte ich das Haus übernehmen. Da wir nicht verheiratet waren, werde ich ihr das geleistete Eigenkapital auszahlen. Ich frage mich, ob die Grundbuchumschreibung notariell beglaubigt werden muss oder ob ich diese direkt beim Grundbuchamt erledigen kann. Ich weiss, dass man Schuldbriefe ohne Notar beim Grundbuchamt besorgen kann. Gilt das auch für die Umschreibung?Ich möchte mich im Voraus bedanken und hoffe auf eure Unterstützung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey Nicola, Wenn du eine Immobilie erwerben möchtest, ist es notwendig, dass du die Umschreibung notariell beglaubigen lässt. Das bedeutet, dass du einen Notar aufsuchen musst, der alle nötigen Dokumente auf ihre Richtigkeit prüft und anschliessend beglaubigt. Warum ist das notwendig? Die Eintragungen im Grundbuch müssen gemäss Gesetz öffentlich beurkundet werden. Das dient dazu, sicherzustellen, dass die beteiligten Parteien tatsächlich diejenigen sind, die sie vorgeben zu sein. Der Notar überprüft daher die Personalausweise oder Reisepässe der beteiligten Parteien und beglaubigt anschliessend ihre Unterschriften. Das stellt sicher, dass die Umschreibung rechtskräftig ist. Ein konkretes Beispiel: Du möchtest ein Haus, das bisher im Besitz deines Vaters war, auf dich überschreiben lassen. Ohne notarielle Beglaubigung der Umschreibung würde das nicht funktionieren. Der Notar prüft alle Unterlagen, beglaubigt die Unterschriften deines Vaters und deine eigenen Unterschriften und stellt sicher, dass die Umschreibung korrekt im Grundbuch eingetragen wird. Es gibt auch weitere Vorteile der notariellen Beglaubigung. Der Notar stellt beispielsweise sicher, dass auch eine Hypothek korrekt übertragen wird. Eine Hypothek ist eine Sicherheit, die ein Gläubiger (z.B. eine Bank) für ein Darlehen an einem Haus erhält. Wenn du das Haus deines Vaters übernimmst, übernimmst du auch die damit verbundene Hypothek. Der Notar prüft, ob die Übertragung korrekt erfolgt und beglaubigt auch hier die Unterlagen. Wenn du eine Immobilie erwirbst, ist es also unbedingt notwendig, die Umschreibung notariell beglaubigen zu lassen. Der Notar prüft alle Unterlagen, beglaubigt die Unterschriften und sorgt dafür, dass alles rechtmässig abläuft. Ich hoffe, ich konnte dir bei deinem Anliegen weiterhelfen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi Nicola, ich kann dem von Stephan gesagten zustimmen. Der Notar stellt sicher, dass die Umschreibung des Eigentums ordnungsgemäss erfolgt. Beachte jedoch, dass Notarkosten anfallen werden. Die Rechnung richtet sich nach dem Vermögenswert, der übertragen wird. Hier ein Beispiel: Wenn dein Haus CHF 1.000.000 wert ist und der Notar 0,4 % des Werts berechnet, kostet dich die Beglaubigung CHF 4.000. Du solltest in diesem Zusammenhang die Kosten im Auge behalten. Aber es ist wichtig, dass du die notarielle Beglaubigung im Auge behältst, da sie ein rechtsgültiges Dokument darstellt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey Nicola, Ich stimme den Vorrednern voll und ganz zu. Was ich jedoch anmerken wollte ist, dass bei der Umschreibung des Hauses auch die Erklärung zum Werkvertrag berücksichtigt und aktualisiert werden sollte. Prüfen Sie daher, ob eine solche Erklärung vorhanden ist und ob dies gegebenenfalls aktualisiert werden muss. Der Werkvertrag bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die mit dem Bau oder der Instandhaltung des Hauses verbunden sind. Um Streitigkeiten in der Zukunft zu vermeiden, sollte das aktualisiert werden, bevor es zu spät ist. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...