Jump to content
Swiss.Stephan

Teil unseres Grundstücks gehört zur Strasse

Recommended Posts

Hallo zusammen,

Ich frage mich, ob ich auf meinem Grundstück, das an einer Strassenecke liegt, eine Einfriedung bauen darf. Die Strasse ist seit einigen Jahren verbreitert worden und verläuft teilweise (ungefähr 1,5 Meter lang und einem Meter breit) auf unserem Grundstück. Im Grundbuch gibt es keine Informationen zu diesem Sachverhalt.

Wenn ich eine gesetzliche haltbare Einfriedung mache, kann ich dann einen Zaun in die Strasse stellen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüsse,

Stephan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du ein Stück öffentlicher Strasse direkt vor deinem Grundstück hast und es seit längerem Teil deines Eigentums ist, dann bist du der Besitzer dieses Teils der Strasse.

Allerdings gibt es immer noch gewisse Regeln, die es zu beachten gilt. Eine Einfriedung entlang des Strassenabschnitts ist nicht grundsätzlich verboten, aber es gibt bestimmte Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Wenn der Zweck der Einfriedung darin besteht, Autos auszuweichen, kannst du einen Zaun bauen, der sich bis zu 5 Meter von der Strasse entfernt befindet. Dieser Zaun darf so hoch sein wie ein normaler Personenwagen, also ungefähr 1,5 Meter, aber er darf nicht auf der Strasse liegen.

Um das Ganze besser zu verstehen, hier sind ein paar Beispiele:

Beispiel 1: Du besitzt ein Haus, das direkt an einer Strasse liegt, die Teil deines Eigentums ist. Du möchtest verhindern, dass sich Autos zu nahe an deinem Garten vorbeifahren. In diesem Fall kannst du einen Zaun bauen, der bis zu 5 Meter von der Strasse entfernt ist und so hoch wie ein normales Auto ist.

Beispiel 2: Du besitzt ein Geschäft, das sich an einer belebten Strasse befindet. Du möchtest deinen Kunden einen Parkplatz zur Verfügung stellen, aber du musst dich auch vor Verkehrslärm und -staub schützen. In diesem Fall kannst du einen Zaun bauen, der nahe an der Strasse liegt und so hoch ist wie ein Auto.

Beispiel 3: Du besitzt ein Grundstück, das sich an einer Strasse befindet, die als Fussgängerzone genutzt wird. Du möchtest verhindern, dass Autos in den Bereich fahren, in dem sich Menschen aufhalten.

In diesem Fall solltest du dich an die örtlichen Vorschriften halten und einen Zaun bauen, der angemessen hoch und breit ist, um Autos abzuhalten. Es ist wichtig zu erwähnen, dass du als Besitzer des Strassenabschnitts auch dafür verantwortlich bist, ihn in gutem Zustand zu halten und dafür zu sorgen, dass er sicher für die Öffentlichkeit ist. Wenn du dich also dazu entscheidest, einen Zaun zu bauen, solltest du sicherstellen, dass er keine Unfallgefahr darstellt und dass er den Verkehrsfluss nicht beeinträchtigt.

Im Zusammenfassung, als Besitzer eines Strassenabschnitts musst du die öffentlichen Strassenregelungen einhalten, wenn du eine Einfriedung errichten möchtest. Ein Zaun darf bis zu 5 Meter von der Strasse entfernt aufgestellt werden und so hoch wie ein normales Auto sein. Du bist auch dafür verantwortlich, dass der Strassenabschnitt in gutem Zustand ist und keine Gefahren darstellt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Ich habe einmal eine ähnliche Situation erlebt, die ich mit dir teilen möchte. Mein Nachbar baute eine Einfriedung in einer ähnlichen Situation wie du. Allerdings ist er bis zur Strasse gegangen und hat darüber hinaus sogar ein Stück der Strasse eingezäunt. Da die Strasse auch intensiv befahren wurde, hatte er grosse Probleme mit den Behörden und schlussendlich auch hohen Kosten für die Entfernung des unzulässigen Teils.

Ich würde dir empfehlen, dich bei den Behörden zu erkundigen, bevor du dein eingezäuntes Grundstück geniesst.

Grüsse,

Nicola

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich stimme Nessio's Antwort bezüglich der Höhe Deine Einfriedung zu. Es ist besser, die maximale Höhe von 1,5 Metern einzuhalten, um keine Probleme mit den Behörden zu bekommen. Eines solltst Du dir jedoch bewusst sein: Im Falle von Unfällen sind die Strassenbesitzer gesetzlich verpflichtet, für Unfälle, Schäden oder Verluste, die auf der Strasse oder an Strassenanlagen entstanden sind, zu haften. Obwohl der Teil der Strasse auf Ihrem Grundstück liegt, können Sie im Falle einer Katastrophe trotzdem zur Haftung herangezogen werden. Ich würde es dir deshalb empfehlen, dich über eine erweiterte Haftpflichtversicherung mit einer Abrundung auf eine Million CHF zu informieren.

Mit freundlichen Grüssen,

FWinkler

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...