Jump to content
nicola_padinatos

Handwerker Rechnung nach Abschluss der Bauarbeiten

Recommended Posts

Ich habe vor Kurzem eine Rechnung von meinem Fliesenleger über 14'000 CHF erhalten, fast zwei Jahre nach der Schlussabrechnung des Architekten. Ich bin sehr verärgert darüber und frage mich, ob ich diese Rechnung bezahlen muss oder ob es eine Frist gibt, innerhalb derer der Handwerker seine Forderungen geltend machen muss.

In unserem Vertrag steht, dass alle Rechnungen spätestens 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten vorgelegt werden müssen und Zahlungsfristen ebenfalls 60 Tage betragen. Der Architekt hat uns jedoch im Oktober 2011 eine Baukostenendabrechnung präsentiert und alle Posten daraus von uns bezahlt, ohne irgendwelche ausstehenden Forderungen zu erwähnen.

Der Fliesenleger hat im Mai 2011 seine Materialrechnung an den Architekten geschickt. Diese wurde jedoch zurückgewiesen, da keine Belege beigelegt waren. Seither hat unser Architekt den Handwerker mehrmals aufgefordert, die Nachweise zu bringen, doch dies ist nie geschehen.

Jetzt, nach fast zwei Jahren, habe ich diese horrenden Forderungen erhalten. Ich frage mich, ob ich wirklich für die Fehler des Architekten und die Unehrlichkeit des Handwerkers büssen muss. Was kann ich tun?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Handwerker in der Schweiz haben normalerweise eine Frist von 1 bis 2 Jahren, um ihre Forderungen geltend zu machen. Wenn diese Frist verstrichen ist, verlieren sie normalerweise ihre Ansprüche. Das mag ungewöhnlich klingen, ist aber durchaus üblich.

Doch in Ihrem Fall scheint es einen Streit zwischen dem Architekten und dem Fliesenleger zu geben, weshalb es zu einer Verzögerung gekommen ist. Hier empfehlen wir dringend, einen spezialisierten Anwalt für Baurecht zu konsultieren, um Ihre Rechte abzuklären.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Ein Beispiel dafür ist der Fall eines Kunden, der fast drei Jahre nach Abschluss der Arbeiten eine Rechnung vom Elektriker erhielt. Der Kunde bestritt die Rechnung und reichte sie nicht ein. Der Elektriker machte nie wieder Forderungen geltend und nach fünf Jahren war die Forderung verjährt. Daher ist es wichtig, die genauen Bedingungen im Vertrag zu prüfen und zu klären, ob der Handwerker auf das Recht zur Forderung verzichtet, wenn er seine Ansprüche nicht innerhalb von 2 Jahren geltend macht.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rechte von einem Anwalt für Baurecht abklären zu lassen. Vielleicht haben Sie Glück und müssen die Forderungen nicht bezahlen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass die Forderungen nicht verjährt sind und Sie zur Zahlung verpflichtet sind.

Um sich vor solchen Situationen zu schützen, sollten Sie bei der Auswahl von Handwerkern immer darauf achten, dass der Vertrag detaillierte Angaben zu den Bedingungen enthält, einschliesslich der Fristen für Forderungen oder Zahlungen.

Ein gutes Beispiel für eine solche Vereinbarung wäre, dass Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Arbeiten fällig sind. Bei verspäteten Zahlungen werden Verzugszinsen von 8 Prozent erhoben. Wenn Handwerker ihre Rechnung innerhalb von 2 Jahren nicht einreichen, verzichten sie auf das Recht zur Forderung.

Eine solche Vereinbarung würde dem Handwerker eine angemessene Frist einräumen, um seine Ansprüche geltend zu machen, und dem Kunden klare Bedingungen für Zahlungen und Forderungen bieten. In jedem Fall sollten Sie sich jedoch immer rechtzeitig mit einem Anwalt abstimmen, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Ich bin zwar kein Experte für Baurecht, habe aber Erfahrung als freiberuflicher Handwerker. Ich kann sagen, dass die Materialkosten normalerweise mit den Vertragskosten ausgehandelt werden müssen. Wenn der Vertrag oder die Endabrechnung nichts über die Materialkosten aussagt, muss der Handwerker die Kosten in seinen Arbeitskosten einbeziehen. In Ihren Arbeitskosten sollte somit bereits alles enthalten sein, einschliesslich Materialkosten.

Ich vermute, dass der Fliesenleger diese Kosten auf Sie abwälzen will, weil er vielleicht einen Posten in der Endabrechnung übersehen hat. Das ist jedoch seine Verantwortung. Es schadet nie, einen Anwalt zu konsultieren, und ich hoffe, Sie finden eine Lösung für das Problem.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eine mögliche Alternative ist, den Fliesenleger auf eine Teilzahlung zu verklagen. Sie können argumentieren, dass sie die Materialkosten bereits im Pauschalvertrag enthalten waren. Wenn der Richter ihrer Argumentation folgt, wird die geforderte Zahlung reduziert, und Sie müssen nur einen Teil der Forderungen zahlen.

Natürlich müssen Sie immer noch die Anwaltskosten und die rechtlichen Gebühren tragen, aber wenn die Forderungen tatsächlich nicht gerechtfertigt sind, ist dies eine praktikable Lösung. Vor Gericht mit Ihrem Anwalt zu arbeiten, ist ein effektives Mittel, um die Frage der Forderungen abzuklären.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unverbindlich Handwerker Offerten einholen

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


×
×
  • Neu erstellen...