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FWinkler

Vorgehensweise bei der Anmeldung von Garantieansprüchen

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Ich habe vor kurzem ein halbfertiges EFH gekauft und im Kaufvertrag wurde angegeben, dass der Verkäufer seine Garantieansprüche gegenüber den direkt beauftragten Auftragsnehmern und Unternehmern vollumfänglich abtritt und ich meine Mängelrechte direkt gegenüber den Garantiepflichtigen geltend machen darf.

Kürzlich haben wir festgestellt, dass Wasser in unsere Garage läuft. Ein Sanitärfachmann hat dies begutachtet und erklärt, dass das Problem nicht bei den Rohren liegt, sondern das Dach beschädigt sein könnte. Die verantwortliche Firma wurde von uns kontaktiert, aber sie verweigert eine Begutachtung und Reparatur, da der vorherige Bauherr der Siedlung bereits Gelder von einem Konto bezogen hat, welches für Garantiearbeiten gedacht war. Wir haben daraufhin zwei andere Dachdeckerfirmen um eine Offerte gebeten, aber beide haben uns erklärt, dass sie nichts machen können, da wir ja noch Garantie haben (5 Jahre auf verdeckte Mängel).

Wir haben die verantwortliche Firma nochmals kontaktiert, aber seit ihrem Besuch ist nichts mehr passiert. Wie sollten wir in diesem Fall vorgehen? Wir planen, der Firma einen eingeschriebenen Brief mit einem Termin zur Behebung des Schadens zu schicken und anzukündigen, dass wir eine Drittfirma engagieren werden, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird. Ist das eine gute Vorgehensweise? Wie lange sollte die Frist sein, die wir setzen und müssen wir nach Ablauf dieser Frist nochmals einen Brief schicken oder können wir direkt die Drittfirma engagieren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

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Sehr geehrter FWinkler,

Es freut mich, dass ich Ihnen bei Ihrem Problem in der Baubranche helfen kann. Ich arbeite selbst schon seit vielen Jahren in diesem Bereich und kenne mich daher bestens aus.

Wenn Sie ein Problem mit einem Bauunternehmen haben, sollten Sie als erstes die Garantiebedingungen im Vertrag überprüfen. Achten Sie dabei besonders darauf, ob das von Ihnen erlebte Problem unter die Garantieleistungen fällt. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie eine schriftliche Beschwerde bei der betreffenden Firma einreichen und um eine schnelle Lösung bitten. Geben Sie dabei eine Frist an, innerhalb derer Sie eine Rückmeldung erwarten. Sollten Sie keine oder eine unbefriedigende Antwort erhalten, senden Sie einen zertifizierten Brief mit einer weiteren Fristsetzung an die Firma. Bleibt auch diese Frist ohne Erfolg, haben Sie das Recht, eine Drittfirma zu beauftragen, um den Schaden zu reparieren. Es ist jedoch wichtig, dass Sie eine detaillierte Rechnung und sämtliche relevanten Dokumentationen erhalten, um diese an die ursprüngliche Firma zu senden. Erfüllen Sie diese Schritte, werden Fälle dieser Art vom Gericht üblicherweise zugunsten des Kunden entschieden.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn es bei starkem Regen in Ihre Garage regnet, obwohl diese Garantieansprüche hat, sollten Sie die verantwortliche Baufirma kontaktieren und das Problem beschreiben. Bleibt eine zufriedenstellende Lösung aus, sollten Sie sich an weitere Dachdeckerfirmen wenden und sich Offerten einholen. Sollten sich auch diese Firmen weigern, aufgrund der Garantie tätig zu werden, setzen Sie die verantwortliche Firma erneut in Kenntnis und geben eine weitere Frist für die Lösung an. Sollten Sie weiterhin keine Rückmeldung erhalten oder die Antwort nicht zufriedenstellend sein, können Sie eine Drittfirma mit der Reparatur beauftragen und die Kosten der ursprünglichen Firma in Rechnung stellen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es essentiell ist, dass Sie sämtliche Schritte dokumentieren und die Kommunikation schriftlich abwickeln. Nur so sind Sie auf der sicheren Seite und können Ihre Ansprüche geltend machen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

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Guten Tag FWinkler,

Ich würde Ihnen empfehlen, gemäss der Garantiebedingungen im Vertrag zu handeln und in diesem Fall Ihren Anspruch auf verdeckte Mängel geltend zu machen. Es kann auch hilfreich sein, den Verkäufer zu bitten, Ihnen dabei zu helfen, die Firma zur Reparatur des Schadens zu bewegen oder sich an einen Anwalt zu wenden.

Aus Ihrer Erklärung geht hervor, dass die verantwortliche Firma den Schaden nicht vor Ort inspiziert hat. Ich würde daher vorschlagen, ihnen eine schriftliche Aufforderung zu senden, eine Inspektion durchzuführen, damit diese den Schaden genau erfassen kann. Wenn die Firma den Schaden nicht korrigiert, können Sie eine Drittfirma engagieren und die Rechnung an die verantwortliche Firma senden.

Vielleicht ist es auch eine gute Idee, das Einverständnis des ursprünglichen Bauherrn einzuholen, der das Geld von dem Garantiekonto bezogen hat, um diesen Vorgang abzuschliessen.

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Guten Tag FWinkler,

Ich hatte ein ähnliches Problem mit einer verantwortlichen Firma, die sich weigerte, den Garantieanspruch an einer Küchentür auszuüben, die trotz zahlreicher Reparaturversuche immer noch schief hing. Ich habe dem Unternehmen schliesslich einen Brief geschickt und es auf Folgendes hingewiesen:

  • Ich habe mich an die Bedingungen im Garantievertrag gehalten.
  • Ich habe alle empfohlenen Schritte unternommen, um eine Lösung zu finden.
  • Ich habe das Unternehmen schriftlich informiert, dass ich ihnen eine angemessene Frist gegeben habe, um das Problem zu lösen.
  • Ich habe das Unternehmen darauf hingewiesen, dass ich Massnahmen ergreifen musste, um das Problem zu lösen, und dass ich für die Kosten aufkommen musste.
  • Ich habe erklärt, dass ich nicht bereit bin, für die Kosten aufzukommen, weil ich gemäss Vertrag Anspruch auf Garantie habe.
  • Ich habe hinzugefügt, dass ich es bedauere, aber wenn ich keine schnellere Lösung finden kann, muss ich rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten.

Ich hoffe, dass hilft Ihnen bei der Suche nach einer Lösung für Ihr Problem. Viel Erfolg!

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