Swiss.Stephan Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo Zusammen, Ich habe ein paar Fragen zur Mehr- und Minderkostenrechnung bei meinem Bad-Umbau. Wir haben uns dazu entschieden, unsere Wandfliesen durch einen Latex-Anstrich zu ersetzen. Dadurch sparen wir CHF 2025 an Materialkosten ein, aber müssen für den Anstrich CHF 1150 bezahlen. Allerdings bin ich mir unsicher, ob ich trotz Einsparungen für die Gutschrift das Honorar an das GU zahlen muss. Wäre es nicht logischer, dass die Einsparungen die Kosten für den Anstrich und das GU-Honorar ausgleichen? Ich bin in Bern, falls das eine Rolle spielt. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hey Stephan, Ich habe mich nochmals mit dem Thema auseinandergesetzt, das du in deiner Frage angesprochen hast. Deine Vermutung ist grundsätzlich korrekt. Grundsätzlich bedeuten Minderkosten, dass der Kunde weniger Geld an das Unternehmen zahlen muss. Bei einer Mehrkostenrechnung schuldet der Kunde dem Unternehmen mehr Geld. Wenn das GU (Generalunternehmen) also seine Kosten für ein Projekt reduziert hat, würden Kunden normalerweise weniger zahlen als geplant. Aber das ist nur die allgemeine Regel. In deinem speziellen Fall ist das Problem jedoch, dass die Änderung, die das GU durchgeführt hat, nicht aus dem geplanten Rahmen fällt. Stellen wir uns vor, du hast das GU mit dem Bau eines Hauses beauftragt, und die Kosten wurden bereits festgelegt. Später hat das GU jedoch beschlossen, dass es eine günstigere Art von Ziegeln verwenden kann, um das Dach zu bauen. Obwohl die Kosten für das Projekt reduziert wurden, ist das in diesem Fall nicht dasselbe wie eine Verringerung der Projektanforderungen. Mit anderen Worten, das GU muss immer noch dasselbe Haus bauen, aber es wird ein wenig weniger kosten. Daher hat das GU immer noch Anspruch auf das ursprünglich vereinbarte Honorar, weil der ursprüngliche Auftrag von dir nicht eingehalten wurde. Du kannst jedoch die GU bitten, das Honorar zu senken, insbesondere wegen der Einsparungen bei den Materialkosten. Das ist verhandelbar, aber es hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel: Wie gross sind die Einsparungen? Wenn es nur eine geringe Summe ist, kann es sein, dass das GU nicht bereit ist, das Honorar zu senken. Wie viel Zeit und Aufwand hat das GU in die Einsparungen investiert? Wenn das GU viel Arbeit geleistet hat, um die Einsparungen zu erzielen, können sie argumentieren, dass sie das ursprüngliche Honorar verdienen. Wie wichtig ist das GU, deinen zukünftigen Geschäft zu erhalten? Wenn sie das Gefühl haben, dass sie dich als Kunden verlieren werden, können sie eher bereit sein, das Honorar zu senken, um die Beziehung aufrechtzuerhalten. Zusammengefasst kannst du mit der GU verhandeln und versuchen, das Honorar zu senken. Aber es gibt keine Garantie, dass sie zustimmen werden, und du musst auch bereit sein, Kompromisse einzugehen. Viel Glück! Liebe Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hi Stephan, FWinkler hat in seiner Antwort genau das Richtige gesagt. Ich wollte nur hinzufügen, dass ich in einer ähnlichen Situation war, als ich eine Änderung an meinem Zuhause vorgenommen habe. In meinem Fall war es der Farbton der Küchenarbeitsplatte. Ich habe das Team, das ich engagiert hatte, individuell nach den Kosten des neuen Materials und der Gutschrift für das Originalmaterial gefragt. Dann habe ich eine detaillierte Berechnung des Materials erstellt und eine E-Mail an das Unternehmen geschrieben, in der ich die Gutschrift und die Materialänderung aufführte, um zu klären, wie sich diese Faktoren auf meine Gesamtkosten auswirken würden. Ich habe mich darauf geeinigt, eine zusätzliche Stunde Arbeit und CHF 250 zu zahlen, was weitaus weniger war, als ich ursprünglich für den Austausch der Küchenarbeitsplatten erwartet hatte. Ich denke, wenn du mit dem GU sprichst und eine detaillierte Berechnung deiner Einsparungen lieferst, wirst du das Honorar senken können. Viel Erfolg und freundliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 27, 2023 Melden Share Geschrieben May 27, 2023 Hallo zusammen, eine kurze Bemerkung: Da das Thema in der Bauszene immer wieder diskutiert wird, schaute ich nach, ob es irgendwelche zusätzlichen/spezifischen Schweizer Regulierungen gibt, die zu diesem Thema auftreten könnten. Ein spezifisches Gesetz bezüglich der Mehr- und Minderkostenabrechnungen besteht in der Schweiz nicht, sondern es gibt allgemeine regulatorische Bestimmungen zur Vertragsvereinbarung in der Schweiz. Ich denke, es ist wichtig, dass jeder, der über sein eigenes Bauauftragsverhältnis nachdenkt, die Abrechnungsbestimmungen in seinem Vertrag und in der Angebotsbestätigung selbst genau liest und letztlich gemeinsam mit der anderen Partei die aufgetretenen Änderungen bespricht, um Klarheit und Transparenz in der gesamten Vertragsbeziehung zu schaffen. Und mit einer detaillierten Aufschlüsselung der Kosten und Erstattungen zu beginnen, wie Nessio vorgeschlagen hat, ist ein gewisses Anzeichen für so viel. Beste Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...