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Nessio

Stockwerkeigentum: Kann man zwei Wohnungen zusammenlegen?

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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation beim Stockwerkeigentum.

Angenommen, ich besitze eine kleine Wohnung im Stockwerkeigentum und es gibt direkt daneben eine zweite kleine Wohnung zum Verkauf. Kann ich diese dazukaufen, die Wand zwischen den Wohnungen durchbrechen und dann noch etwas umbauen, sodass eine grosse Wohnung entsteht? Dabei geht es mir jetzt nicht um die Baustatik, sondern um die rechtliche Situation.

Muss die Eigentümergemeinschaft einer Zusammenlegung zustimmen?

Werden die Wertquoten einfach addiert? Und wie sieht es mit den Eigenmietwerten aus?

Vielen Dank schonmal für eure Ratschläge.

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Hey Nessio,

die Zusammenlegung von zwei Wohnungen im Stockwerkeigentum ist ein komplexes Vorhaben, welches die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft benötigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Baustatik oder die technische Machbarkeit des Projekts gegeben ist. Eine befürwortende Stellungnahme seitens der Eigentümergemeinschaft ist unabdingbar, um das Vorhaben umzusetzen.

Die Zustimmung sollte in schriftlicher Form erfolgen, um spätere Missverständnisse und Unstimmigkeiten aufgrund von mündlichen Abreden zu vermeiden. Dabei ist es auch wichtig, die finanziellen Aspekte zu berücksichtigen, wie etwa die Aufteilung der Kosten zwischen den Partnern.

Im Falle einer ähnlichen Zusammenlegung in unserem Haus haben wir eine klare Vereinbarung getroffen. Der Eigentümer der grösseren Wohnung übernimmt 75% und der Eigentümer der kleineren Wohnung 25% der Kosten.

Bezüglich der Wertquoten ist es üblich, diese einfach zu addieren, um den neuen Wert der grösseren Wohnung zu ermitteln. Es ist ebenfalls wichtig zu berücksichtigen, dass der Eigenmietwert entsprechend angepasst wird.

Es ist daher empfehlenswert, sich in diesem Vorhaben professionelle Unterstützung einzuholen und sich umfassend über die verschiedenen Aspekte und Regelungen zu informieren, um mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.

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Hey Nessio,

ich kann dir grundsätzlich zustimmen. Allerdings hängt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft von der Teilungserklärung ab. Diese kann auch eine abweichende Regelung vorsehen. Daher solltest du am besten erstmal einen Blick in die Teilungserklärung werfen, um zu sehen, ob es hierzu spezielle Regelungen gibt.

In unserem Haus gab es auch mal eine Zusammenlegung von zwei Wohnungen. Dabei wurde zunächst vom Architekten ein Plan erstellt, wie die beiden Wohnungen zusammengelegt werden können. Diesen Plan haben wir dann der Eigentümergemeinschaft vorgelegt und um Zustimmung gebeten. Nach der Zustimmung wurde der Umbau durchgeführt.

Viele Grüsse,

Fwinkler

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Hi Nessio,

ich möchte noch ergänzen, dass es bei einer Zusammenlegung auch wichtig ist, dass die Versicherungen angepasst werden. So muss zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung informiert werden, da sich ja die Grösse der Wohnung ändert. Es kann auch sein, dass sich dadurch der Preis ändert. Auch die Haftpflichtversicherung sollte überprüft werden, um sicherzustellen, dass Schäden in der neu entstandenen Wohnung abgedeckt sind.

Beste Grüsse,

Stephan

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