Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, Ich bin Stephan und ich wende mich heute an Euch, da ich mich in einer schwierigen Situation befinde. Vor fünf Jahren habe ich gemeinsam mit sechs anderen Parteien eine Eigentumswohnung gekauft. Leider gibt es momentan einige Probleme, die ich gerne mit Euch besprechen würde. Es gibt ein Wasserschaden in zwei Wohnungen unter uns, und die Reparaturarbeiten müssen von unserer Dachterrasse aus erfolgen. Um die Arbeiten erledigen zu können, müssen einige schwere Blumentröge und ein Teil unseres Holzbodens entfernt werden. Die Verwaltung hat uns nun informiert, dass wir die Vorbereitungskosten für die Arbeiten tragen müssen. Ist das wirklich so? Ausserdem wurde die Kostenverteilung per Mail oder per Telefon 'abgestimmt' und uns dann einfach mitgeteilt. Kann das rechtens sein? Ich würde mich sehr über Eure Meinung freuen. Vielen Dank und beste Grüsse Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Lieber Stephan, ich möchte mich ausführlicher zu Deinem Beitrag äussern und Dir einige Informationen zur Stockwerkeigentümerschaft geben. In dieser Eigentümergemeinschaft gibt es besondere Regeln und Vorschriften, die bei Entscheidungen und Kostenverteilungen beachtet werden müssen. Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer nur für seinen/einen Teil des Gebäudes verantwortlich ist. Die Gemeinschaft trägt die Kosten für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums, wie zum Beispiel Treppenhaus, Dach oder Fassade. Die Einzeleigentümer sind verantwortlich für die Instandhaltung ihrer eigenen Wohnung sowie ihrer eigenen Balkone oder Terrassen. In Deinem Fall geht es um Reparaturarbeiten an Eurer Terrasse, da von dieser aus die Vorarbeiten für die anstehenden Reparaturen durchgeführt werden müssen. Ich stimme Dir zu, dass die Hausgemeinschaft hierfür die Kosten übernehmen sollte. Wichtig ist jedoch, dass diese Entscheidung nicht einfach per E-Mail oder Telefon getroffen werden kann. Es gibt bestimmte rechtliche Verfahren, die eingehalten werden müssen. Eine Kostenverteilung muss beispielsweise auf einer Eigentümerversammlung beschlossen werden. Ich möchte Dir noch ein Beispiel aus unserer eigenen Stockwerkeigentümergemeinschaft geben. Bei uns gab es ein Problem mit Wasserflecken auf der Decke der unter uns wohnenden Eltern. Nachforschungen ergaben, dass der Abfluss des Waschbeckens im Badezimmer der Eltern den Schaden verursacht hatte. Wir hatten uns darauf geeinigt, die Kosten für die Reparatur- und Reinigungsarbeiten gleichmässig aufzuteilen. Hierbei gab es allerdings einige Diskussionen, da die Eltern das Problem nicht rechtzeitig gemeldet hatten und wir dadurch erst später darauf aufmerksam wurden. Es ist wichtig, dass jede Eigentümerin und jeder Eigentümer seine Verantwortung für das eigene Eigentum wahrnimmt und bei Schäden oder Problemen frühzeitig reagiert und seine Mit-Eigentümer informiert. Nur so können Probleme schnell und unkompliziert gelöst werden. Ich hoffe, dass ich Dir mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Herzliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Stephan, es tut mir leid zu hören, dass Du dich in einer solchen Situation befindest. In Bezug auf die Kostenverteilung sollte meines Erachtens nach die Hausgemeinschaft die Kosten tragen, da dieser Reparaturarbeiten durchgeführt werden müssen, um den Wasserschaden zu beseitigen. Es ist jedoch fragwürdig, dass die Kostenverteilung ohne offizielle Abstimmung durchgeführt wurde. Ich würde vorschlagen, dass Du in Deinem Vertragsdokument nachsiehst, ob es spezifische Vereinbarungen gibt, die den Fall abdecken. Wenn nicht, solltest Du die Verwaltung bitten, die Abstimmung offiziell durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Kosten gerecht verteilt werden. Andernfalls kann das Problem zu einem späteren Zeitpunkt erneut auftauchen. Alles Gute, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo SStephan, eine 'Abstimmung' per Mail oder Telefon ist definitiv keine rechtskonforme Abstimmung. Ich würde Dich bitten, das in der nächsten Besprechung der Hausgemeinschaft anzusprechen. Es ist wichtig zu wissen, dass im Falle von Problemen oder Konflikten unter den Eigentümern die Regeln und Verfahren im Vertrag oder in der Hausordnung einzuhalten sind. Als Hausbesitzer solltest Du auch eine Versicherung abschliessen, um unerwartete Reparatur- und Wartungskosten abzudecken. Es ist auch ratsam, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen, um deine Interessen zu schützen, falls es zu Konflikten kommt. Hoffentlich hilft Dir das weiter. Viele Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...