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FWinkler

Probleme bei Bauverpflichtung mit Swisshaus

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Guten Tag zusammen,

ich habe über Swisshaus ein Grundstück mit Hausbauverpflichtung erworben und kämpfe nun mit einigen Herausforderungen. Wir haben uns für das VIVA-Modell entschieden und mit dem Architekten einige Anpassungen vorgenommen. Dabei wurde uns mitgeteilt, dass im Kanton Aargau die Verpflichtung besteht, erdbebensicher zu bauen.

Das Resultat dieser "Änderung" ist ein Aufpreis von 25,270 CHF auf den Festpreis für das Haus. Das entspricht einer Steigerung von 6,1%.

Nun frage ich mich: Wie ist das rechtlich geregelt? Könnte es sein, dass wir ein Haus gekauft haben, das so gar nicht gebaut werden kann bzw. einfach mal mehr kostet?

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen teilen könntet.

Viele Grüsse,

FWinkler

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Hallo FWinkler,

Ich weiss genau, was du durchmachst, weil ich auch in meinem eigenen Bauvorhaben ähnliche Herausforderungen erlebt habe. Unsere Baupläne mussten aufgrund lokaler Bauvorschriften mehrere zusätzliche Auflagen erfüllen, die bei der Planung nicht berücksichtigt wurden. Natürlich war das sehr ärgerlich und hat für Verzögerungen gesorgt. Aber am Ende haben wir eine Lösung gefunden, die für alle Beteiligten akzeptabel war.

Eine der wichtigsten Lektionen, die ich aus dieser Erfahrung gelernt habe, ist die Bedeutung einer guten Kommunikation zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmer. Als wir merkten, dass unsere Pläne nicht den Anforderungen entsprachen, haben wir uns direkt mit dem Bauunternehmer in Verbindung gesetzt und ihm unser Anliegen erläutert. Wir haben uns Zeit genommen, um unsere Bedenken und Wünsche zu erklären und gemeinsam eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel war.

Unsere Lösung bestand darin, dass wir eine ausserordentliche Baufreigabe beantragt haben, um die erforderlichen Änderungen an den Plänen vornehmen zu können. Der Bauunternehmer war sehr kooperativ und hat uns geholfen, einen Antrag zu stellen, der von den zuständigen Behörden genehmigt wurde. Dadurch konnten wir unsere gewünschten Anpassungen vornehmen, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten auf uns zukamen.

Ich denke, dass du eine ähnliche Herangehensweise verfolgen solltest. Als erstes solltest du dich so schnell wie möglich mit deinem Bauunternehmer in Verbindung setzen und ihm deine Bedenken erklären. Besprecht gemeinsam, wie ihr dieses Problem am besten lösen könnt. Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit, eine ausserordentliche Baufreigabe für deine zusätzlichen Wünsche zu erhalten.

Denke daran, dass eine offene und konstruktive Kommunikation der Schlüssel ist, um deine Ziele zu erreichen. Es ist auch wichtig, eine positive Einstellung zu bewahren und nicht sofort entmutigt zu sein, wenn es Schwierigkeiten gibt. Mit Geduld und Entschlossenheit kannst du das Bauvorhaben zu einem erfolgreichen Abschluss bringen.

Ich hoffe, dass dir meine Erfahrungen und Ratschläge weiterhelfen werden.

Herzliche Grüsse,

Nessio

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Hallo FWinkler,

ich arbeite im Vertragsrecht und kann Dir sagen, dass die Bauverpflichtung Schutz bietet. Wenn in diesem Fall Swisshaus für sämtliche aufkommende Kosten haftet, hast Du keine rechtlichen Probleme. Wenn Du aber die Anpassungen selbst vorgenommen hast, könnte es schwieriger werden.

Mein Rat wäre, einen Anwalt zu konsultieren, um eine rechtliche Beurteilung der Situation zu erhalten.

Freundliche Grüsse,

Stephan

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Hey FWinkler,

Ich kann verstehen, dass die Mehrkosten Dich verärgern. Ein ähnlicher Fall ist mir in meiner Familie widerfahren, und ich könnte Dir raten, mit Swisshaus zu verhandeln und mögliche Lösungen im besten Fall schriftlich festzuhalten.

Gibt es auch ein Problem mit dem Grundwasser? Das ist auch eine zusätzliche Herausforderung, die man im Voraus bestimmen sollte. Ich habe schon von Fällen gehört, wo Probleme mit Grundwasser erst zu einem späteren Zeitpunkt im Bauablauf aufgefallen sind und zu beträchtlichen Mehrkosten geführt haben.

Falls Du weitere Fragen hast, helfe ich gerne.

Viele Grüsse,

Nicola

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