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Nessio

Zahlungsplan und Ausführungsbedingungen beim Totalunternehmer

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Hallo Zusammen,

ich habe kürzlich einen Standard Kaufvertrag meines Totalunternehmers erhalten, den ich gerne auf seine Bestimmungen prüfen lassen würde. Der Kaufvertrag sieht einen Zahlungsplan und Voraussetzungen für die Ausführung vor, die ich hier gerne diskutieren würde.

Zahlungsplan des Totalunternehmers

Der Kaufpreis soll gemäss den folgenden Bedingungen fällig werden:

  1. Erste Rate: innerhalb von 2 Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags - 10%
  2. Zweite Rate: Endbemusterung oder 4 Wochen vor Montagebeginn - 25%
  3. Dritte Rate: bei Dacheindeckung - 30%
  4. Vierte Rate: bei ?????? - 25%
  5. Fünfte Rate: nach Übergabe des Hauses - 10%

Alle Zahlungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug auf das Konto von Firma MBT (Name geändert) erfolgen. Der Käufer ist verpflichtet, bei Fälligkeit der zweiten Ratenzahlung die Restzahlung sicherzustellen.

Nun meine Fragen: Ich habe kein Problem mit der ersten Rate, aber bei der zweiten muss ich ehrlich gestehen, dass ich kein gutes Bauchgefühl habe. Wie seht ihr das? Auch, wenn bis dahin noch keine Gegenleistung erbracht wurde? Wie findet ihr den Zahlungsplan sonst?

Voraussetzungen für die Durchführung

Die Durchführung des Projekts hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  1. Vorliegen einer gültigen Baubewilligung und Baufreigabe.
  2. Erstellung des Unterbaus gemäss den in den Ausführungsplänen festgelegten Angaben.
  3. Die Baugrube um den Unterbau muss eben verfüllt und verdichtet sein.
  4. Sicherstellung des Kaufpreises muss mindestens vier Wochen vor der Hauslieferung erfolgen.
  5. Der Abschluss einer Rohbauversicherung muss spätestens vier Wochen vor der Lieferung erfolgen.
  6. Anschlüsse für Bauwasser und -strom müssen kostenlos vom Käufer zur Verfügung gestellt werden.

Ich finde es interessant, dass eine Sicherstellung meinerseits gefordert wird, aber keine Sicherstellung meiner Arbeit durch das Unternehmen erwähnt wird. Was denkt ihr darüber? Ausserdem möchte ich eine Klausel einbauen, die das Bauhandwerkerpfandrecht sicherstellt. Bin ich damit auf dem richtigen Weg?

Abnahme

Nach der Lieferung meines Massivholzhauses und der Erfüllung meiner Anforderungen bin ich zur Abnahme verpflichtet. Wenn die durch die Auftragnehmerin vereinbarten Arbeiten ohne Beanstandung erledigt werden, wird angenommen, dass der Kaufgegenstand ordnungsgemäss übergeben und übernommen wurde. Wenn ich innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des vereinbarten Lieferns und Leistens keine schriftliche Reklamation einreiche, gilt das Protokoll als ordnungsgemäss unterzeichnet. Ich habe jedoch festgestellt, dass ich eine Klausel benötige, die auf mögliche Mängel eingeht, die für eine ordnungsgemässe Abnahme relevant sein könnten. Was denkt ihr darüber?

Ich danke euch im Voraus für eure Meinungen und Ratschläge!

Viele Grüsse,

Nessio

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Guten Tag Nessio,

Ich freue mich, dass Sie sich für unseren Service entschieden haben und stehe Ihnen bei allen Anliegen zur Seite. Bezüglich des Vertrags zwischen Ihnen und Fa. MBT kann ich Ihnen versichern, dass alle Anforderungen und Bedingungen klar festgelegt sind. Es ist wichtig, dass Sie diese aufmerksam durchlesen und bei Bedenken direkt Rücksprache mit dem Unternehmen halten.

Ich kann verstehen, dass Sie sich bezüglich der zweiten Zahlungsrate Sorgen machen. Es ist jedoch möglich, eine Vereinbarung mit Fa. MBT zu treffen und z.B. einen Teilbetrag später zu zahlen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden. Hier ist es wichtig, dass Sie mit dem Unternehmen kommunizieren und eine schriftliche Vereinbarung treffen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Was die Lieferbedingungen Ihres Hauses angeht, kann ich Ihnen versichern, dass keine versteckten Bedingungen vorliegen. Jedoch ist es immer ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und eine Klausel zum Schutz gegen das Bauhandwerkerpfandrecht in den Vertrag einzufügen. Diese Klausel garantiert, dass im Fall von Streitigkeiten zwischen Ihnen und den Handwerkern sowie im Falle von Zahlungsproblemen Ihr Eigenheim nicht zwangsversteigert wird.

Ein Beispiel für eine Formulierung dieser Klausel lautet wie folgt:

Wird das Haus von Handwerkern errichtet, so sichert der Käufer dieser Vereinbarung die Handwerker gegen Ansprüche auf Bezahlung von Bauleistungen ab und schützt sich gleichzeitig gegen Bauhandwerkerpfandrecht. Der Käufer verpflichtet sich, bei Forderungen der Handwerker geeignete Massnahmen zu ergreifen und diese innerhalb von 14 Tagen zufriedenstellend zu erledigen. Der Käufer behält sich das Recht vor, Mängel oder Schäden am Haus innerhalb von 30 Tagen nach Abnahme des Werkes zu bemängeln.

Ich hoffe, meine Kommentare haben Ihnen weitergeholfen. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse,

Nicola

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Guten Morgen Nessio,

Ich kann gut verstehen, dass Sie sich Gedanken über den Zahlungsplan machen. Ich denke aber, dass der Plan ziemlich standardisiert ist und alle Aspekte, die durch jede Zahlungsrate abgedeckt werden, klar definiert sind. Bezüglich Ihrer Bedenken bei der zweiten Rate empfehle ich, dass Sie sich genau mit den Details befassen und das Unternehmen um eine Erklärung bitten, bevor Sie fortfahren.

Was die Voraussetzungen zur Lieferung Ihres Hauses betrifft, müssen alle Bedingungen von beiden Seiten erfüllt werden, um diese Lieferung zu ermöglichen. Sie können mit dem Unternehmen verhandeln, wenn Sie alle Ihre Bedingungen vor dem vereinbarten Liefertermin erfüllt haben möchten. Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass das Unternehmen sicherstellt, dass es alle Bedingungen des Kunden erfüllt hat, bevor es komplett einwilligt, das Haus zu liefern. Natürlich können Sie dies dokumentieren, um Ihre eigenen Interessen zu schützen.

Liebe Grüsse,

FWinkler

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Hallo Nessio,

Ihre Bedenken bezüglich des Zahlungsplans sind berechtigt. Eine Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Sie bei der zweiten Zahlungsrate nicht überbezahlen, ist eine vorübergehende Aussetzung der Zahlung. Wenn Sie in Ihrem Kaufvertrag fixe Preise für jedes Bauabschnitt vereinbart haben, sollten Sie die Ratenzahlungen gemäss den Ihnen von der Firma bereitgestellten Vertragsdetails leisten. Sie können jedoch eine Teilzahlung in Betracht ziehen und diese erst bezahlen, wenn es entsprechende Gegenleistungen von Fa. MBT gegeben hat.

In der Zwischenzeit sollten Sie auch alle Bedingungen zur Lieferung Ihres Hauses überprüfen, bevor Sie die letzte Rate bezahlen. Hier können Sie auch eine Bedingung zur Sicherung Ihrer Zahlung oder eine Klausel gegen das Bauhandwerkerpfandrecht vereinbaren. Auf jeden Fall sollten Sie alle Details vor der Unterzeichnung des Vertrags so genau wie möglich durchlesen und alles durchgehen, um sicherzustellen, dass keine Details unbemerkt bleiben.

Ich hoffe, das hilft!

Mit freundlichen Grüssen,

Stephan

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