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nicola_padinatos

Baurechtliche Fragen bei Grenzbebauung

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Hallo zusammen,

Ich habe in meinem Nachbargebiet eine Bauparzelle beobachtet, bei der der Eigentümer die Parzelle in 3 kleinere Parzellen unterteilt und sich das Näherbaurecht für jede Parzelle im Grundbuch eintragen hat lassen. Die Baupläne, die er kurz danach eingereicht hat, halten jedoch nicht die üblichen Grenzabstände innerhalb der Parzellen ein. Unsere Längsseite des Grundstücks ist nun mit einer sehr engen und ortsuntypisch engen Bebauung konfrontiert, auch wenn der Mindestabstand von 3,50 m zu uns eingehalten ist.
Ist es möglich, Einspruch gegen das Näherbaurecht im Grundbuch zu erheben, das der Nachbareigentümer gegenseitig für seine Parzellen eingeräumt hat?

Nebenbei gefragt, kann ich als Eigentümer mir auch selbst das Näherbaurecht einräumen und es dann verkaufen?

Ich danke für die Hilfe und jede Antwort darauf.

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Hallo Nicola,

Ich kann Ihr Problem gut nachvollziehen, da ich selbst mit ähnlichen Situationen konfrontiert war. Glücklicherweise gibt es jedoch gewisse Möglichkeiten, um ein Näherbaurecht zu erwirken und sich gegen unerwünschte Bautätigkeiten von Nachbarn zu schützen.

Zunächst einmal muss man sich darüber im Klaren sein, dass das Näherbaurecht in den Grundbuchunterlagen und örtlichen Bauordnungen definiert wird. Es handelt sich dabei um ein Recht auf Abstandsunterschreitung zwischen zwei angrenzenden Bauwerken. Daher sollten Sie prüfen, ob ihr Nachbar die vorgeschriebenen Vorschriften und Regelungen einhält.

Wenn Sie Bedenken haben und der Meinung sind, dass der Bau des Nachbarn nicht dem städtebaulichen Klima im Gebiet entspricht, sollten Sie beim Bauausschuss eine Abweichung beantragen. Dies ist jedoch mit einer Gebühr verbunden, die für die Bearbeitung der Abweichung erhoben werden kann.

Wenn Sie hingegen selbst planen, ein Bauvorhaben auf Ihrer Parzelle zu realisieren, sollten Sie sich vorab genau über die Baurechtslage informieren. Es gibt nämlich bestimmte Regeln und Einschränkungen, die in der örtlichen Bauordnung festgelegt sind. Diese sollten Sie beachten, um möglichen rechtlichen Konflikten aus dem Weg zu gehen.

Ein Beispiel für eine Einschränkung des Baurechts kann das Näherbaurecht sein. Wenn Sie also beispielsweise vorhaben, ein Haus auf Ihrem Grundstück zu bauen, und dabei den Mindestabstand zum Nachbarhaus nicht einhalten können, kann der Bau untersagt werden, wenn das Näherbaurecht in der örtlichen Bauordnung begrenzt ist.

Darüber hinaus kann es auch zu Schwierigkeiten beim Verkauf der Parzelle kommen, wenn das Näherbaurecht durch die Bauordnung eingeschränkt wird. Mögliche Käufer könnten aufgrund dieser Einschränkungen erst gar nicht an einer Parzelle interessiert sein.

In jedem Fall sollten Sie sich vor Baumassnahmen ausführlich informieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Nur so können mögliche Konflikte vermieden werden.

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Hallo Nicola,

Ich habe auch ein ähnliches Problem mit meinem Nachbarn. Deshalb kann ich nachempfinden, wie frustrierend es für Sie sein muss.

Bezüglich Ihrer Frage nach dem Einspruch gegen das Näherbaurecht kann ich Stephan nur zustimmen. Obwohl es schwer ist, etwas dagegen zu unternehmen, können Sie jedoch einen Antrag beim Bauausschuss stellen, der ein bestimmtes Bussgeld an den Nachbarn verhängen kann.

Wenn Sie jedoch sicher sind, dass die Massnahmen des Nachbarn gesetzeswidrig sind oder eine Gefahr darstellen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

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Hallo Nicola,

Eine Sache, die ich in meiner Bauordnung gelesen habe, sind die Verjährungsfristbestimmungen für Rechtsstreitigkeiten. Wenn der Nachbar bereits das Baurecht auf seinen Parzellen besitzt, könnte dies bedeuten, dass die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Rechtsstreitigkeiten abgelaufen ist. Daher könnte ein Einspruch schwierig werden.

Ich stimme jedoch mit Nessio überein, dass man prüfen sollte, ob die Massnahmen des Nachbarn gesetzeswidrig sind, um weitere Schritte einzuleiten.

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