Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Guten Tag Zusammen, ich habe vor einiger Zeit mit einem GU gebaut und das Haus im Oktober 2008 bezogen. Leider hat der GU im Jahr 2011 Insolvenz angemeldet, kurz nachdem ich alle Rechnungen bezahlt hatte. Heute, Jahre später, habe ich von der Gemeinde eine Rechnung über die Ersatzabgabe Schutzraum erhalten, die der GU angeblich nicht beglichen hat. Die Rechnung stammt vom Juni 2009. Kann mir jemand sagen, ob ich wirklich selbst für die Zahlungen aufkommen muss? Ich habe das Haus gekauft und alle Gebühren und Abgaben laut Vertrag beglichen. Besten Dank im Voraus. Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Guten Tag .Stephan, ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich habe Ihre Anfrage bezüglich der Ersatzabgaben erhalten und möchte Ihnen im Folgenden gerne nähere Informationen dazu geben. Nach Artikel 99 des Schweizer Zivilgesetzbuches haftet der Eigentümer eines Gebäudes für die von der Gemeinde erhobenen Ersatzabgaben. Dies gilt unabhängig davon, ob der vorherige Eigentümer die Ersatzabgabe bezahlt hat oder nicht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Gemeinde ihre öffentlichen Aufgaben finanzieren kann, insbesondere im Hinblick auf die Instandhaltung und den Ausbau der öffentlichen Infrastruktur. Um Ihre Interessen zu vertreten, empfehle ich Ihnen dringend, schnellstmöglich eine Einsprache gegen die Entscheidung der Gemeinde zu erheben. Dabei sollten Sie sich auf die Verkaufsunterlagen des Hauses berufen. Diese können zum Beispiel Informationen über den Zustand des Gebäudes enthalten, die den Betrag der Ersatzabgabe beeinflussen. Auch Dokumente, die belegen, dass der vorherige Eigentümer die Ersatzabgabe hätte zahlen müssen, aber nicht gezahlt hat, könnten für Ihre Einsprache relevant sein. Ein Beispiel: Stellen Sie sich vor, Sie haben ein Haus gekauft, das aufgrund seines Alters und seines Zustands als "renovierungsbedürftig" eingestuft wurde. Die Gemeinde erhebt jedoch eine Ersatzabgabe in Höhe von 10.000 CHF, die Sie für unverhältnismässig hoch halten. In der Tat enthält das Gutachten, das dem Verkauf beigefügt war, eine Liste von Reparaturen, die durchgeführt werden müssen, um das Haus in einen sicheren und bewohnbaren Zustand zu versetzen. Sie könnten dieses Gutachten als Grundlage für Ihre Einsprache nutzen und argumentieren, dass die Ersatzabgabe in Anbetracht der anstehenden Reparaturen zu hoch ist. Ich möchte Ihnen abschliessend versichern, dass Sie durchaus in der Lage sind, Ihre Interessen in dieser Angelegenheit zu vertreten. Ich kenne persönlich einen Bekannten, der ein ähnliches Problem hatte und es dank der Verkaufsunterlagen erfolgreich lösen konnte. Falls es weitere Fragen gibt, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Grüezi Stephan, wir hatten das gleiche Problem mit einer Rechnung, die Herr X nicht bezahlt hatte, bevor er Konkurs angemeldet hatte. In einem ähnlichen Fall hat ein Gericht entschieden, dass der Erwerber des Hauses für die Ersatzabgabe zu haften hat. Das ist dasetwa vergleichbar mit den Immobiliensteuern in anderen Ländern. Um die Angelegenheit zu klären würde ich empfehlen, ein vernünftiges Schreiben an die Gemeindeverwaltung zu richten und den Verkaufsvertrag beizufügen. Ich hoffe, das hilft dir weiter. FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Stephan, eine ähnliche Situation hatte ich auch schon einmal. Das Problem liegt darin, dass die Forderungen im Insolvenzverfahren nicht mehr berücksichtigt werden können, wenn diese nicht angemeldet worden sind. Mein Rat wäre daher, dass du dich rasch an einen Anwalt wendest, spezialisiert auf das Insolvenzrecht. Es ist möglich, dass du mit einer Klage noch eine Chance hast, die Kosten vom GU zurückzubekommen. Ich wünsche dir viel Glück bei der Lösung der Angelegenheit. Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...