Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo zusammen, ich habe einige Fragen zur Handänderungssteuer im Kanton Bern. Ich überlege mir Bauland zu kaufen, habe aber noch keine Baubewilligung und auch keinen Werkvertrag unterschrieben. Muss ich, um die Handänderungssteuer auf den Baukosten des Hauses zu vermeiden, eine Sperrfrist zwischen Kauf des Baulandes und der Einreichung des Baugesuchs/Werkvertrages einhalten? Bisher konnte ich dazu nichts finden und würde mich über Hilfe sehr freuen. Danke im Voraus! Viele Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Grüezi Stephan, es freut mich, dass Sie sich für die Handänderungssteuer im Kanton Bern interessieren. Die Handänderungssteuer ist eine Steuer, die beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Liegenschaften fällig wird. Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer 1.5% vom Kaufpreis. Wichtig zu beachten ist, dass die Handänderungssteuer im Kanton Bern zwingend 14 Tage vor oder bei der Handänderung bezahlt werden muss. Es gibt keine Frist zwischen dem Kauf des Baulands und der Einreichung des Baugesuchs oder Werkvertrags. Es ist also wichtig, dass Sie genügend Zeit einplanen, um die Handänderungssteuer rechtzeitig zu bezahlen. Wenn Sie das Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf wieder verkaufen, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil der Handänderungssteuer zurückerstattet zu bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt davon ab, wie lange Sie das Grundstück besessen haben und zu welchem Preis Sie es verkauft haben. Angenommen, Sie kaufen ein Grundstück im Kanton Bern für CHF 300'000 und bezahlen dafür CHF 4'500 Handänderungssteuer. Wenn Sie das Grundstück innerhalb von drei Jahren für CHF 350'000 verkaufen, können Sie 40% der Handänderungssteuer zurückerstatten lassen. Das entspricht einer Rückerstattung von CHF 1'800. Es ist wichtig zu beachten, dass die Rückerstattung der Handänderungssteuer innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf des Grundstücks beantragt werden muss. Wenn Sie die Frist verpassen, haben Sie keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Handänderungssteuer im Kanton Bern eine wichtige Rolle spielt, wenn es um den Kauf oder Verkauf von Grundstücken geht. Es ist wichtig, die Zahlungsfrist einzuhalten und sich über die Rückerstattungsmöglichkeiten zu informieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und stehe Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Herzliche Grüsse, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo Stephan! Ich denke, Nessio hat deine Frage bereits beantwortet, aber ich wollte noch hinzufügen, dass es wichtig ist zu überprüfen, ob die Handänderungssteuer in deinem spezifischen Gemeinde erforderlich ist. In manchen Gemeinden wird sie nicht verlangt oder ist niedriger als im Rest des Kantons Bern. Das solltest du vorab überprüfen. Viele Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Grüezi zämme Ich wollte noch hinzufügen, dass wenn du das Land kaufst, bevor du ein konkretes Bauprojekt erstellt hast, du bei der Handänderungssteuer nur den Wert des Landes zahlen musst und nicht die Baukosten. Wenn Sie jedoch ein Bauprojekt einreichen und die Baubewilligung erhalten haben, wird die Handänderung für den Gesamtwert des Landes plus Bauprojekts fällig. Das bedeutet, dass es vorteilhaft ist, die Handänderungssteuer zu bezahlen, bevor du mit dem Bau beginnst. Gruss, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...