FWinkler Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Grüezi zusammen, ich verfolge diese Diskussion schon seit geraumer Zeit. Meine Frau und ich wollen auch ein schlüsselfertiges Haus kaufen. Wir haben den Kaufvertrag bereits unterzeichnet und uns wurde versichert, dass der Vertrag alle Kosten enthält. Allerdings meldete sich kürzlich der GU (Generalunternehmer) und informierte uns über zusätzliche Kosten aufgrund eines Lieferantenwechsels für die Wintergartenmarkise. Zwar handelt es sich "nur" um 450 CHF + MwSt., aber ich befürchte, dass es sich hierbei um nur einen von zahlreichen unvorhergesehenen Ausgaben handeln könnte. Sind solche Zusatzkosten bei schlüsselfertigen Häusern überhaupt zulässig trotz vorheriger Vertragsunterzeichnung? Ich würde mich freuen, wenn jemand dazu Erfahrungen oder Informationen teilen könnte. Freundliche Grüsse, FWinkler Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Nessio Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo FWinkler, Ich arbeite bereits seit Jahren im Baugewerbe, insbesondere bei schlüsselfertigen Häusern, und durfte mich in der Vergangenheit um ähnliche Situationen kümmern. In der Regel sollte der Vertrag als Grundlage genommen werden, um solche Kosten zu vermeiden. Dies bedeutet, dass beide Parteien vor der Unterzeichnung des Vertrags alle Bedingungen genau prüfen und klären sollten. Trotzdem können unvorhergesehene Kosten auftreten, die der Kunde nicht beeinflussen kann. In solchen Fällen muss der Generalunternehmer, bei einem fixen Vertrag, die Mehrkosten selbst tragen und darf diese nicht an den Kunden weitergeben. Es ist daher wichtig, Lieferantenverträge sehr genau zu prüfen. Wenn jedoch Änderungen und Kosten im Vertrag vorgesehen sind, müssen Sie als Kunde diese Kosten trotzdem tragen. Beispielsweise kann es vorkommen, dass der Kunde während des Bauprozesses zusätzliche Anforderungen oder Änderungen an das Bauwerk stellt. In diesem Fall kann der Generalunternehmer diese Änderungen anbieten, jedoch müssen Sie als Kunde die zusätzlichen Kosten wie z.B. das Material und die Arbeitskosten dafür übernehmen. In einem anderen Beispiel kann ein unerwartetes Problem während des Baus auftreten, wie zum Beispiel der Fund von altem Abwasserrohr oder das Gebäude bleibt aufgrund von schlechtem Wetter länger als geplant stehen. In solchen Fällen können zusätzliche Kosten entstehen, die der Kunde, wenn dies nicht im Vertrag geregelt ist, übernehmen muss. Die beste Lösung für solche Situationen ist es, im Vorfeld einen detaillierten Vertrag abzuschliessen, der alle Faktoren berücksichtigt, die dazu beitragen können, dass unerwartete Kosten entstehen. Hier sollten alle möglichen Szenarien betrachtet werden und klare Regelungen zur Übernahme der Kosten getroffen werden. Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrer Frage weiterhelfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Gruss, Nessio Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swiss.Stephan Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Salü FWinkler, ich kann Nessio nur zustimmen. Wenn der Vertrag sagt, dass alle Kosten bereits enthalten sind, dann dürften euch keine weiteren Kosten entstehen. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, kann es natürlich passieren, dass die Kosten in die Höhe schnellen. Daher ist es besonders wichtig, den Vertrag sehr genau zu lesen und die Klauseln nicht ausser Acht zu lassen. Vielleicht wäre es eine Idee, in Zukunft eine unerwartete Kostenklausel ins Vertragsformular aufzunehmen. Liebe Grüsse, Stephan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicola_padinatos Geschrieben May 28, 2023 Melden Share Geschrieben May 28, 2023 Hallo FWinkler, Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihren Vertrag lesen und prüfen, ob er bindend ist, indem er den Fixpreis inkludierte. Wenn dies nicht der Fall ist, können versteckte Zusatzkosten entstehen. Es ist zwar eine Unannehmlichkeit, aber Sie können nichts dagegen tun, wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben. Aber was Sie tun können ist, Ihren GU darüber zu informieren und zu versuchen eine Einigung zu erzielen. Es gibt einige GUs, die eine solche Regelung in ihren Verträgen haben, die den Kunden freundlicherweise den halben Betrag zahlen lässt, da diese Art von Umständen sehr unerwartet ist. Freundliche Grüsse, Nicola Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...