Tag Archives: Mietrecht

Mieter & Heizung

Mieter & Heizung

Nach Artikel 256 OR, des Obligationsrechts als Bestandteil des ZGB „ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Sache zum vereinbarten Zeitpunkt in einem zum vorausgesetzten Gebrauch tauglichen Zustand zu übergeben und in demselben zu erhalten.“ In Bezug auf eine Mietwohnung beinhaltet diese Allgemeinbestimmung unter anderem sowohl die Beheizbarkeit als das Beheizen der Wohn- und Nutzräume.

Mieter: Was darf auf den Balkon?

Mieter: Was darf auf den Balkon?

Viele Mieter und Wohnungseigentümer verfügen über keinen eigenen Garten und können lediglich nur einen Balkon nutzen, der zur Wohnung gehört. Die Nutzung des Balkons kann mitunter aber auch Streit bringen, wenn das Thema Nutzungsrecht angesprochen wird. Im Mietrecht gibt es dahingehend keine Regelungen, wie der Balkon genutzt werden darf.

Mietzins Nebenkosten

Mietzins Nebenkosten

Im Mietvertrag müssen all jene Leistungen vorzufinden und aufgelistet sein, welche der Vermieter als Nebenkosten verrechnen kann. Die Nebenkosten können als Pauschale angeführt oder auch mittels Akontozahlung vorgeschrieben werden; mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass die Nebenkosten direkt in den vorgeschriebenen Mietzins integriert werden. Jedoch darf der Vermieter – durch die Vorschreibung an Nebenkosten – keinen Gewinn erwirtschaften.

Mietzinsreduktion

Mietzinsreduktion

Zwei Drittel der Schweizer befinden sich in einem Mietverhältnis. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Diskussionen kommt, wenn es um die Berechnungsgrundlage für die Miete geht. Doch die Praxis hat gezeigt, dass die Mieter nicht immer im Recht sind, wenn es um den sogenannten Referenzzinssatz und deren Senkung geht. Auch bei der Mietzinsreduktion – auf Grundlage von Mängeln – gibt es einige Aspekte, die berücksichtigt und eingehalten werden müssen.

Kündigung Mietvertrag

Kündigung Mietvertrag

Wer das Mietverhältnis für seine Wohnung oder seine Geschäftsräume kündigen möchte, muss beachten, dass unterschiedliche Formvorschriften eingehalten werden müssen. Zu beachten ist, dass eine Kündigung aber (beidseits) angefochten werden kann. So haben beide Parteien das Recht, die erhaltene oder ausgesprochene Kündigung zu beanstanden. Zu beachten ist jedoch die Frist für einen Einspruch; ab Zustellung bleiben der gekündigten Seite nur 30 Tage Zeit, damit sie gegen die Kündigung vorgehen kann.

Das Mietzinsdepot

Das Mietzinsdepot

Das Mietzinsdepot ist nach Artikel 257e OR, des Obligationsrechtes als Teil V des ZGB eine Sicherheitszahlung, die der Mieter an den Vermieter leistet. Voraussetzung für diese Zahlungspflicht ist, dass darüber eine Einigung in dem bereits abgeschlossenen Mietvertrag getroffen worden ist. Der Vermieter darf für Wohnräume höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen. Die Kantone sind dazu berechtigt, ergänzende Bestimmungen zu erlassen.