Tag Archives: Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum Balkon

Stockwerkeigentum Balkon

Der Balkon gehört grundbuchrechtlich zum Besitz des betreffenden Stockwerkeigentümers. In der Wohnflächenberechnung ist die Balkonfläche anteilmässig enthalten, und sie ist auch mit ihrem dementsprechenden Wert bezahlt beziehungsweise finanziert worden. Der Balkon wirkt sich wertsteigernd auf das Stockwerkeigentum in einem der höher gelegenen Stockwerke aus. Er wird gerne als Ausgleich zu der Terrasse mit Austritt aus dem Wohnzimmer im untersten Stockwerk, dem Erdgeschoss des Mehrfamilienhauses, angepriesen.

Stockwerkeigentum Forum

Stockwerkeigentum Forum

Als Stockwerkeigentum wird das im Grundbuch eingetragene Eigentumsrecht an einem Stockwerk in dem mehrgeschossigen Haus bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus. In einem Mietshaus werden die Wohnungen in den einzelnen Etagen von Mietern bewohnt, während die Stockwerkeigentümer in dem jeweiligen Stockwerk in ihren eigenen vier Wänden leben und wohnen. Das Stockwerk gehört ihnen, ebenso wie anteilig auch die Gemeinschaftsflächen auf dem Stockwerk sowie im und ausserhalb des Gebäudes.

Stockwerkeigentum Honorar

Stockwerkeigentum Honorar

Die Verwaltung von Stockwerkeigentum ist eine Dienstleistung, die ausnahmslos von professionellen Haus- beziehungsweise Stockwerkverwaltungen angeboten wird. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft ist mit der Mietergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus vergleichbar.

Stockwerkeigentum begründen

Stockwerkeigentum begründen

Die Wohnsituation des Stockwerkeigentümers ist in mehrerlei Hinsicht mit der eines Etagenmieters vergleichbar. Von beiden wird viel Sinn und Verständnis für die Wohngemeinschaft erwartet, denn auch mehrere Stockwerkeigentümer müssen im Lebensalltag miteinander auskommen – können und wollen.

Stockwerkeigentum Parkplatz

Stockwerkeigentum Parkplatz

Ein Stockwerkeigentum ist für viele Menschen eine alternative Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, wenn sie sich den Traum vom eigenen Haus beispielsweise aus finanziellen Gründen nicht erfüllen können. Allerdings gilt es, dass die jeweiligen Stockwerkeigentümer Rücksicht auf die anderen nehmen müssen. Und das nicht nur, wenn es darum geht, einmal eine laute Geburtstagsfeier in der Wohnung zu feiern.

Stockwerkeigentum Ausschluss

Stockwerkeigentum Ausschluss

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB aus dem Jahre 1912 regelt in Artikel 649b Einzelheiten über den Ausschluss eines Stockwerkeigentümers aus der Eigentümergemeinschaft.