Innenausbau
Wand entfernen Baubewilligung

Wand entfernen: Baubewilligung in der Schweiz nötig?

Die Entscheidung, eine Innenwand in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu entfernen, ist keine, die auf die leichte Schulter genommen werden sollte.

7 November 2023

Obwohl in der Schweiz für den Abriss einer nichttragenden Innenwand in der Regel keine Baubewilligung erforderlich ist, empfiehlt es sich dennoch, einen Fachmann wie einen Architekten oder Handwerker zu konsultieren. Nur sie können beurteilen, ob die Wand tatsächlich nicht tragend ist und wie sich der Abriss auf Statik, Lärmschutz sowie Brandschutz auswirken könnte. Auch wenn der administrative Aufwand gering ist, sollten Sie sich der Verantwortung bewusst sein, die Sie mit einer solchen baulichen Veränderung übernehmen. Doch keine Sorge, mit der richtigen Planung und Vorbereitung kann die Entfernung einer Innenwand durchaus problemlos vonstattengehen. In diesem Artikel erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie in der Schweiz eine Baubewilligung für den Abriss einer Innenwand benötigen und warum Sie auch ohne eine solche den Rat eines Profis einholen sollten.

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Wand entfernen: Baubewilligung in der Schweiz nötig? – Nein

In der Schweiz ist für das Entfernen von Innenwänden in der Regel keine Baubewilligung erforderlich. Dies liegt daran, dass Innenarbeiten, die die Gebäudestruktur nicht beeinträchtigen, als Unterhaltsarbeiten gelten und daher von den baurechtlichen Bestimmungen ausgenommen sind.

Dennoch sollten Sie vor dem Abriss einer Wand einen Architekten oder Handwerker konsultieren. Diese Fachleute können:

  • Die Tragfähigkeit und Strukturelle Integrität der Wand prüfen. Nur weil keine Bewilligung erforderlich ist, heisst das nicht, dass jede Wand bedenkenlos entfernt werden kann.
  • Sicherstellen, dass beim Entfernen der Wand keine elektrischen Leitungen, Wasserleitungen oder andere Installationen beschädigt werden.
  • Beurteilen, ob die Entfernung der Wand Auswirkungen auf die Raumakustik oder den Brandschutz haben könnte.
  • Alternativen zum vollständigen Abriss der Wand vorschlagen, wie z.B. eine Wanddurchbruch.
  • Beim Abriss der Wand mit Rat und Tat zur Seite stehen. Profis verfügen über das nötige Know-how und die richtigen Werkzeuge, um die Arbeiten fachgerecht auszuführen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass für das Entfernen von Innenwänden in Wohngebäuden in der Schweiz zwar keine Baubewilligung erforderlich ist, der Beizug eines Experten aber dringend empfohlen wird, um mögliche Risiken und unerwünschte Folgen zu vermeiden.

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Warum ist Für das entfernen von Innenwänden keine Baubewilligung erforderlich?

Als Innenraumarbeiten in der Schweiz gelten Renovationen oder Umbauten, die den Grundriss oder die Struktur von Gebäuden nicht verändern. Daher ist für das Entfernen von Innenwänden normalerweise keine Baubewilligung erforderlich.

Keine Änderung der Gebäudehülle oder des Grundrisses

Die Demontage von Innenwänden beeinflusst weder die Gebäudehülle noch den Grundriss. Die tragenden Wände, Decken und Fundamente bleiben unverändert, so dass die Statik des Gebäudes nicht beeinträchtigt wird. Solange die Innenwände nicht tragend sind, hat ihre Entfernung keine Auswirkungen auf die Stabilität des Hauses.

Nutzfläche und Zweck bleiben gleich

Durch das Entfernen von Innenwänden ändert sich die Nutzfläche und der Verwendungszweck der Räume nicht. Es werden lediglich mehrere Räume zu einem einzigen, grösseren Raum zusammengelegt. Die Gesamtwohnfläche bleibt jedoch gleich. Auch der Zweck der Räumlichkeiten, z.B. als Wohnraum, ändert sich nicht.

Dennoch ist es ratsam, für das Abreissen von Innenwänden fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Architekt oder Handwerker kann prüfen, ob die Wände tragend sind, und sicherstellen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden, um Schäden am Gebäude zu verhindern. Zudem sollte die Hausverwaltung oder der Vermieter informiert werden.

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Sollte ich trotzdem einen Architekten oder Handwerker konsultieren?

Obwohl in der Schweiz für die Entfernung einer Innenwand grundsätzlich keine Baubewilligung erforderlich ist, empfiehlt es sich, einen Architekten oder Handwerker zu konsultieren. Dies aus folgenden Gründen:

Statische Überlegungen

Eine tragende Wand stützt das Gebäude und trägt zum Tragwerk bei. Bevor Sie eine solche Wand entfernen, müssen Sie sicherstellen, dass die Statik des Gebäudes nicht gefährdet wird. Ein Fachmann kann dies beurteilen und gegebenenfalls Massnahmen empfehlen, um die Stabilität zu gewährleisten, z.B. eine Verstärkung der Deckenkonstruktion.

Installationen

Hinter einer Wand können Wasser-, Abwasser-, Elektro- oder andere Installationen verlaufen. Beim Entfernen der Wand besteht die Gefahr, diese zu beschädigen. Ein Handwerker kennt die einschlägigen Normen und Vorschriften und kann vorab überprüfen, ob hinter der geplanten Öffnung Installationen verlaufen und wie diese fachgerecht umgeleitet oder gesichert werden können.

Brandschutz

Bei der Entfernung einer Wand ist auch der Brandschutz zu beachten. Zwischenräume und neue Öffnungen müssen gegebenenfalls zusätzlich abgetrennt oder anderweitig gesichert werden, um die Brandabschnitte im Gebäude beizubehalten. Auch hier empfiehlt sich der Rat eines Fachmanns.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Entfernung einer nicht tragenden Innenwand in einem privaten Haushalt in der Schweiz zwar grundsätzlich keine Baubewilligung nötig ist. Um statische, sicherheitstechnische und brandschutzrechtliche Aspekte fachgerecht zu berücksichtigen, sollten Sie jedoch in jedem Fall einen Architekten, einen Bauingenieur oder einen anderen Fachhandwerker hinzuziehen.

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Worauf muss ich beim entfernen von tragenden Wänden achten?

Wenn Sie eine tragende Wand in Ihrem Haus entfernen möchten, müssen Sie einige Dinge beachten. Obwohl in der Schweiz für das Entfernen von Innenwänden in der Regel keine Baubewilligung erforderlich ist, kann es sinnvoll sein, einen Architekten oder Handwerker zu konsultieren, um statische und bauliche Probleme zu vermeiden.

Tragfähigkeit prüfen

Stellen Sie sicher, dass die zu entfernende Wand keine tragende Funktion hat. Wenn dies der Fall ist, muss die Statik des Gebäudes möglicherweise angepasst oder verstärkt werden, um seine Stabilität zu gewährleisten. Ein Architekt kann die Tragfähigkeit der Wand und die erforderlichen Anpassungen beurteilen.

Anschlüsse kontrollieren

Überprüfen Sie, ob die zu entfernende Wand Anschlüsse für Elektrik, Wasser, Abwasser oder Heizung enthält. Wenn ja, müssen diese vor der Entfernung fachgerecht abgetrennt und gegebenenfalls umgeleitet werden. Stellen Sie auch sicher, dass benachbarte Wände, Decken und Böden durch die Entfernung der Wand nicht beschädigt werden.

Aufdeckungen und Oberflächen beachten

Berücksichtigen Sie, dass durch die Entfernung der Wand eventuell Aufdeckungen, wie zum Beispiel eine unansehnliche Fachwerkkonstruktion oder beschädigte Oberflächen, sichtbar werden können. Planen Sie gegebenenfalls die notwendigen Reparatur- oder Verschönerungsarbeiten ein.

Schutzmassnahmen treffen

Treffen Sie angemessene Vorsichtsmassnahmen, um Schäden am restlichen Gebäude zu vermeiden. Verwenden Sie beim Entfernen der Wand einen Staubschutz. Überprüfen Sie die angrenzenden Wände und Decken auf Risse oder andere Beschädigungen und reparieren Sie diese gegebenenfalls.

Die Beachtung dieser Punkte hilft, unangenehme Überraschungen und Folgeschäden beim Entfernen von Innenwänden zu vermeiden. Bei Unsicherheiten ist es immer sinnvoll, einen Experten zu konsultieren.

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Schritt-Für-Schritt Anleitung Zum Fachgerechten Entfernen Einer Wand

Um eine Innenwand in der Schweiz professionell zu entfernen, sind einige Schritte zu beachten. Obwohl für das Entfernen von Innenwänden in der Regel keine Baubewilligung erforderlich ist, empfiehlt es sich, einen Architekten oder Handwerker zu konsultieren, um die Statik des Gebäudes nicht zu gefährden.

Vorbereitung

Bevor Sie mit den Abbrucharbeiten beginnen, stellen Sie sicher, dass die Wand nicht tragend ist. Überprüfen Sie die Pläne des Gebäudes oder lassen Sie die Statik von einem Fachmann begutachten. Markieren und kennzeichnen Sie alle Leitungen und Rohre, die in der Wand verlaufen, um Beschädigungen zu vermeiden.

Absicherung des Bereichs

Schützen Sie den Bereich um die zu entfernende Wand ab, um den Abbruchstaub einzugrenzen. Decken Sie den Boden ab und bringen Sie Staubschutzwände an. Tragen Sie geeignete Schutzausrüstung wie Helm, Schutzbrille und Staubmaske.

Ausrüstung

Stellen Sie die benötigte Ausrüstung bereit: Hammer, Meissel, Stemmgerät, Bohrmaschine, Schaufel, Eimer und Besen. Achten Sie auf ausreichend Platz für den Abtransport des Bauschutts.

Schrittweise Abbrucharbeiten

Brechen Sie die Wand schrittweise ab, beginnend von oben nach unten. Entfernen Sie zunächst den Wandputz und die Tapete. Durchtrennen Sie dann Balken und Unterkonstruktion. Brechen Sie die Ziegel- oder Betonsteine heraus und schaufeln den Schutt in Eimer. Kehren Sie den Bereich regelmässig, um Stolperfallen zu vermeiden.

Abschlussarbeiten

Entfernen Sie alle verbleibenden Wandteile und säubern Sie die freigelegte Fläche gründlich. Überprüfen Sie, ob Leitungen oder Anschlüsse repariert oder abgedichtet werden müssen. Füllen Sie eventuelle Löcher oder Unebenheiten auf und bereiten Sie die Fläche für nachfolgende Renovierungen wie Verputzen oder Streichen vor.

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Wand entfernen Baubewilligung – Zusammenfassung

Wand entfernen Baubewilligung: Als Schlussfolgerung lässt sich festhalten, dass Sie in der Schweiz für den Abriss einer Innenwand in Ihrem eigenen Haus keine Baubewilligung benötigen. Dennoch ist es ratsam, vor solch einer Massnahme einen Fachmann wie einen Architekten oder Handwerker zu konsultieren.

Sie können Ihnen dabei helfen, die Statik Ihres Hauses zu überprüfen und sicherzustellen, dass durch den Abriss der Wand keine Probleme entstehen. Zudem kennen sie die aktuellen baurechtlichen Vorschriften und können Sie bezüglich allfälliger zusätzlicher Anforderungen beraten. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen und können Ihr Umbauprojekt mit einem guten Gefühl in Angriff nehmen.

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