Bauplanung & Bauleitung
Architekt mit Zirkel arbeitet an einer Bauskizze auf dem Schreibtisch.

Was macht ein Architekt beim Hausbau?

Was macht ein Architekt tatsächlich und worauf sollte man als Bauherr in der Schweiz achten, wenn man seine Dienste in Anspruch nehmen möchte?

9 Mai 2021

Die Aufgaben, die ein Architekt in der Praxis erledigt, bedeuten vor allem Eines: viel Arbeit. Ein Haus lässt sich nicht binnen einer Woche zeichnen. Die Arbeit des Architekten ist vielmehr ein langwieriger Prozess. Skizzen müssen meist mehrfach überarbeitet, mit dem Auftraggeber besprochen sowie immer wieder neu überprüft, geplant und berechnet werden. Das erfordert viel Fachwissen, das in der Schweiz an mehreren Hochschulen im Rahmen eines Studiums erlernt werden kann.

Was macht ein Architekt?

Bei der Antwort auf die Frage „Was macht ein Architekt?“ geht es vor allem um drei Kernaufgaben: Planung, Beratung und Begleitung rund um ein Bauprojekt. Architekten unterstützen Bauvorhaben in allen Schritten – von den ersten Planungsideen bis hin zur behördlichen Schlussabnahme. Er oder sie erstellt alle erforderlichen Unterlagen und Zeichnungen für den Bauauftrag sowie die Ausführungspläne. Ein guter Architekt behält immer den Überblick über ein Bauvorhaben und erledigt die Koordination aller Schritte bis hin zur Erteilung der Baugenehmigung.

Falls der Architekt auch die Bauüberwachung übernimmt, sorgt er dafür, dass die Ausführenden ihre Aufgaben ordentlich erledigen und behält den Zeitplan der einzelnen Bauabschnitte im Blick. Auch die Ausschreibung und Planung der Kosten wird häufig von einem Architekten durchgeführt. Eine Orientierungshilfe für die dabei anfallenden Kosten ist die Leistungs- und Honorarordnung des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Dieser ist historisch viel mehr als nur ein Berufsverband und agiert als Dienstleister für die gesamte Schweizer Baubranche.

Die SIA unterteilt die Leistungen des Architekten in sechs Abschnitte: Strategie, Konzeptionierung, Projektierung, Ausschreibung, Realisierung und Betrieb. Auf diese werden wir später noch genauer eingehen.

Warum einen Architekten engagieren?

Die Leistungen eines Architekten haben ihren Preis, zahlen sich aber oft in mehrfacher Hinsicht aus: Als Fachmann oder Fachfrau bieten diese Spezialisten viel Know-how, wenn es um die Planung eines Gebäudes geht, und zwar stets mit Blick auf gestalterische, technische, funktionale und wirtschaftliche Aspekte. Architekten fungieren als Bindeglied zwischen dem Bauherrn, den ausführenden Handwerkern und allen anderen Personen, die am Bauvorhaben beteiligt sind. Sie sorgen dafür, dass ein Bauvorhaben möglichst reibungslos abläuft und es idealerweise zu keinen unerwarteten und mitunter teuren Überraschungen kommt.

Vor allem für die Umsetzung der individuellen Wünsche ist ein Architekt oft unverzichtbar. Er erarbeitet in der Projektphase ein realistisches Hauskonzept und weiss, welche Vorstellungen und Bedürfnisse sich wie und zu vertretbaren Kosten umsetzen lassen. Für Laien ist es oft schwierig einzuschätzen, was sinnvoll ist und was nicht. Das gilt auch für die erste Bewertung der Kosten und für die vielfältigen Behördengänge, die mit einem Bauprojekt verbunden sind.

Architekten bringen zudem ihre Kreativität bereits in erste Pläne und Skizzen ein. Dabei haben sie im Idealfall stets die Machbarkeit im Blick und achten auf technische, wirtschaftliche, gesetzliche und ökologische Aspekte. Auch die Dauer eines Baus oder einer Renovierung lässt sich meist nur mit dem nötigen Fachwissen realistisch einschätzen.

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Der Architekt und seine Aufgaben in sechs Phasen

Wie bereits erwähnt werden die Leistung eines Architekten und seine Aufgaben in der sogenannten SIA-Honorarordnung 102 festgelegt, die beim Architektenvertrag so etwas wie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind. Bei den sechs beschriebenen Leistungsphasen stehen meist die Phasen 3, 4 und 5 im Vordergrund. Phase 1 und 2 sind vorbereitende Arbeiten, die nicht bei jedem Bauvorhaben vorkommen und die daher besonders zu vereinbaren sind. Das trifft auch auf die „Bewirtschaftung“ in Phase 6 zu.

Phase 1: Strategische Planung

In dieser ersten Leistungsphase stehen die Formulierung von Bedürfnissen und die Erarbeitung von Lösungsstrategien im Mittelpunkt. Gemeinsam mit dem Bauherrn definiert der Architekt Rahmenbedingungen und Ziele.

Phase 2: Vorstudien

In der zweiten Phase geht es um die Projektdefinition und die Machbarkeitsstudie sowie um die Festlegung des Vorgehens und der Organisation. In diesem Abschnitt werden Projektierungsgrundlagen definiert und die Machbarkeit nachgewiesen. In Phase 2 fällt zudem das Auswahlverfahren. Dabei wird das den Anforderungen am besten entsprechende Projekt gekürt.

Phase 3: Projektierung

Bei der Projektierung dreht sich alles um die Definition von Konzept, Funktion und Wirtschaftlichkeit. Der Architekt kümmert sich um die Optimierung der Kosten, um die Definition der Termine und um das Bewilligungsverfahren. Er erstellt umfassende Pläne, die alle baurechtlichen Vorschriften berücksichtigen.

Phase 4: Ausschreibung

Zu den Leistungen eines Architekten zählen zudem die Ausschreibung, der Offertenvergleich und der Vergabeantrag bis zur Erreichung der Vergabereife. Er bereitet diese Ausschreibung vor, indem er unter anderem definiert, welche Materialien und Tätigkeiten nötig sind.

So entsteht ein detailliertes Leistungsverzeichnis, auf das sich Bauunternehmer und Handwerker bei ihrer Offerte beziehen. Liegen bis zu einem bestimmten Stichtag alle Offerten vor, startet der Architekt mit der Auswertung und kümmert sich anschliessend um allfällige Nachverhandlungen. Im Anschluss an die Vergabegespräche folgen die Beauftragungen.

Phase 5: Realisierung

In der fünften Phase hat das Projekt die Ausführungsreife erreicht und das Bauwerk wird gemäss Vertrag und Pflichtenheft errichtet. Der Architekt kümmert sich um die Überwachung des Bauvorhabens. Er kontrolliert alle Arbeiten auf Einhaltung der Qualitätsstandards, koordiniert auf der Baustelle die Arbeitseinsätze, ist bei schwierigen Bauabschnitten vor Ort und insistiert auf Nachbesserung, sollten Fehler auftreten.

Als Bauleiter sorgt der Planer für die Einhaltung von Terminen und dokumentiert alle technischen Bauabläufe. Der Architekt kümmert sich zudem um die Einhaltung des Budgets, überprüft Rechnungen, veranlasst Zahlungen und erledigt weitere Verwaltungsaufgaben. Am Ende dieser Leistungsphase übernimmt der Bauherr das Bauwerk und es kann in Betrieb gehen; die Schlussabrechnung wird abgenommen und allfällige Mängel werden behoben.

Phase 6: Bewirtschaftung

Dieser Leistungspunkt deckt die Nutzung nach der Bauausführung ab, stellt den Betrieb sicher und optimiert diesen. Aufgabe des Architekten in dieser Phase ist die Aufrechterhaltung des Werts und der Gebrauchstauglichkeit eines Bauwerks für einen definierten Zeitraum.

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Unsere Tipps: Darauf sollten Sie als Bauherr achten

  • Sprechen Sie mit Ihrem Architekten möglichst detailliert über Ihr Budget und über die Kosten, die für seine Planungsdienstleistungen anfallen. Diese orientieren sich immer am Umfang des geplanten Baus oder der Sanierung.
  • Vergeben Sie die Leistungen des Architekten bei einem grösseren Bauvorhaben Phase für Phase. Das erleichtert die Trennung vom Planer, falls die Kosten ausufern oder falls das Klima zwischen Ihnen und dem Architekten nicht mehr stimmen sollte.
  • Planen Sie kleinere Sanierungsmassnahmen? In diesem Fall ist nicht immer eine komplette Ausschreibung durch einen Architekten erforderlich. Das Einholen mehrerer Angebote ist aber dennoch sinnvoll. Achten Sie bei Prüfung der einzelnen Posten auf die Vergleichbarkeit der Leistungen. Und bedenken Sie, dass der günstigste Anbieter nicht immer der beste Dienstleister ist.
  • Achten Sie darauf, ob der ausführende Architekt die nötige fachliche Qualifizierung besitzt. Er oder sie muss eine mangelhafte Ausführung oder Baufehler sicher erkennen. Zudem sollte ein Bauleiter über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die Personen- und Sachschäden ausreichend abdeckt.
  • Beachten Sie, dass „Architekt“ in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung ist und sich auch viele Praktiker so bezeichnen. Es gibt keine einheitlichen Anforderungen an die Ausübung des Berufs. Nur in Luzern, im Tessin und in Kantonen der französischsprachigen Schweiz existieren kantonale Baugesetze, die gewisse Mindestanforderungen an Architekten vorschreiben. Gesetzlich geschützt ist hingegen der akademische Grad, der sich aus einem Hochschuldiplom ableitet, wie etwa „Master of Science“.
  • Qualifizierte Anbieter lassen sich über die drei Schweizer Architekten-Berufsverbände finden: Über den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA), den Bund Schweizer Architekten (BSA) und über Swiss Engineering STV (ehemals Schweizerischer Technischer Verband). Der Hochbauzeichner ist in der Schweiz ein eigener Berufsstand, der im Architekturbüro lediglich unterstützend tätig ist.

Artikelbild: © wera52 / 123rf.de

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