Wer sich sein Eigenheim günstig kaufen möchte, hat bei Zwangsversteigerungen gute Chancen. In unserem Artikel verraten wir Ihnen, was Sie beim Ersteigern unbedingt beachten müssen.
Obwohl Immobilien bei Zwangsversteigerungen in der Schweiz häufig unter Marktwert verkauft werden, sind Schnäppchen keinesfalls garantiert. Vor allem in begehrten Wohnlagen und Ballungsgebieten ist die Nachfrage hoch und Interessenten treiben den Preis schnell in die Höhe. Behalten Sie das im Kopf, wenn Sie sich auf Ihre erste Zwangsversteigerung vorbereiten!
Übrigens: Zu Zwangsversteigerungen kommt es vor allem, wenn Immobilienbesitzer finanzielle Probleme haben und ihre Hypothekarzinsen nicht mehr zahlen können.
Bevor eine Liegenschaft unter den Hammer kommt, werden die Immobilien im örtlichen Amtsblatt und auf den Internetseiten der Konkurs- und Betreibungsämter ausgeschrieben. Nutzen Sie das! Finden Sie frühzeitig heraus, welche Immobilien wann angeboten werden und wie hoch der geschätzte Immobilienwert ist.
Sie sind an einer Liegenschaft interessiert? Dann schauen Sie nun in den Versteigerungskatalog auf Zwangsversteigerung.ch und fordern Sie alle Infos zur Liegenschaft an. Dazu gehören vor allem Steigerungsbedingungen, Lastenverzeichnisse und der Grundbucheintrag. Wenn eine Wertschätzung Ihrer Liegenschaft fehlt, sollten Sie ein Wertgutachten erstellen lassen (Kosten: ca. 1,500 CHF).
Übrigens: Im Lastenverzeichnis finden Sie alle Dienstbarkeiten, die auf dem Grundstück lasten – zum Beispiel Weg- und Fahrrechte oder Schuldbriefe. Lesen Sie unseren Artikel Dienstbarkeiten einfach erklärt und erfahren Sie, welche Dienstbarkeiten besonders häufig sind.
Bei Versteigerungen gibt es keine Garantien und keine Mängelrechte. Deshalb sollten Sie Ihre favorisierte Immobilie unbedingt selbst besichtigen – und nehmen sich am besten einen Experten mit, der Ihnen Schwachstellen und Baumängel aufzeigen kann. Gleichzeitig können Sie den Immobilienwert einschätzen lassen.
Die Besichtigung war vielversprechend? Dann sollten Sie vor der Versteigerung die Finanzierung klären. Vereinbaren sie einen Termin mit der Bank und lassen Sie den Kreditgeber schriftlich bestätigen, bis zu welchem Betrag eine Finanzierung möglich ist. Nun kennen Sie die Obergrenze für Ihr Gebot – der maximale Kreditbetrag und Ihr Eigenkapital – und sind bereit für die Zwangsversteigerung!
Grundsätzlich kann jeder Interessent an Zwangsversteigerungen in der Schweiz teilnehmen. Zudem kann die Gläubigerbank Gebote abgeben und den Preis bis zur Höhe der ausstehenden Forderungen treiben (aber nicht mehr). Anschliessend erhält der Bieter mit dem höchsten Angebot den Zuschlag.
Wichtig: Bei Versteigerungen ist das gesprochene Wort rechtskräftig und kann nicht zurückgenommen werden. Überlegen Sie es sich also gut, wenn Sie Ihr Gebot mündlich abgeben.
Besuchen Sie eine Versteigerung, bevor es ernst wird. So bekommen Sie ein Gefühl für Zwangsversteigerungen, lernen die Abläufe kennen und können sich von anderen Bietern sogar Tricks und Taktiken aneignen.
Bieten Sie immer mit klarem Kopf und klarer Strategie! Vor allem sollten Sie Ihr Limit geheim halten – und zum Beispiel krumme Beträge setzen, damit sich Ihre Gebote nicht mit denen Ihrer Konkurrenten decken. Sie können Ihre Mitbewerber verwirren, in unterschiedlich grossen Schritten bieten und der Konkurrenz die Lust am Bieten nehmen. Ausserdem sollten Sie zur Gläubigerbank gehen und versuchen,die finanzielle Schmerzgrenze des Instituts herauszufinden. Wenn Ihnen das gelingt, zahlen Sie garantiert nicht zu viel!
Bleiben Sie standhaft und halten Sie sich an Ihre Strategie. Lassen Sie sich zum Beispiel nicht verunsichern, wenn Sie sich umfassend informiert haben und Mitbewerber Ihre Zielimmobilie schlecht reden. Selbst wenn Sie der einzige Interessent sind und die Bank einen zu hohen Preis verlangt – Sie müssen nicht sofort einknicken. Häufig erfolgt eine Einigung in der Mitte!
Die Bietzeit bei Zwangsversteigerungen in der Schweiz beträgt normalerweise 30 Minuten. Wenn in dieser Zeit niemand mehr ein Angebot abgibt, ist die Versteigerung beendet – und die Traumimmobilie gehört hoffentlich Ihnen!
Sie haben den Zuschlag erhalten? Dann müssen Sie direkt nach der Versteigerung eine Anzahlung vornehmen: Meist beträgt diese 10 bis 20 Prozent des geschätzten Immobilienwerts. Nach der Anzahlung und einer Unterschrift auf dem Steigerungsprotokoll erhalten Sie den Schlüssel für Ihre neue Immobilie. Sobald Sie im Grundbuch eingetragen sind, sind Sie offiziell neuer Eigentümer. Herzlichen Glückwunsch!
Wichtig: Nach der Versteigerung müssen Sie sich ausweisen können. Bringen Sie also Identitätskarte oder Pass mit! Ausserdem können Sie direkt eine Versicherung für Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung abschliessen.
Bieterverfahren haben mit Zwangsversteigerungen wenig zu tun. Hierbei handelt es sich um verdeckte Auktionen – das bedeutet Verkäufer schreiben eine Immobilie aus und Interessenten geben ein unverbindliches Angebot ab. Je mehr Sie bieten, desto mehr Informationen bekommen Sie und können anschliessend ein verbindliches Angebot einreichen. So treiben Bieterverfahren die Preise schnell in die Höhe!
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