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Junger Architekt steht vor seinem Arbeitstisch und lächelt in die Kamera.

Das Architektenhonorar – wie wird es berechnet?

Der Neubau, Umbau oder die Erweiterung eines Einfamilienhauses sind ein herausforderndes Unterfangen. Eine durchdachte Planung ist wichtig, damit bei der Ausführung des Bauvorhabens alles gut läuft. Daher lohnt sich auch bei kleineren Projekten oft die Einbindung eines Architekten. Lesen Sie nach, worauf Sie bei der Auswahl dieser Fachleute achten sollten und wie ein Architekturmandat verrechnet wird.

17 April 2021

Architekturwettbewerbe, wie man sie von grossen Bauvorhaben kennt, sind bei Einfamilienhäusern selten. Mitunter laden private Bauherren zwar mehrere Planer zur Erstellung einer groben Projektskizze ein, doch meist erhalten Architekten bei kleineren Vorhaben einen Direktauftrag.

Für die Abrechnung eines Architektenhonorars für ein Einfamilienhaus in der Schweiz gibt es grundsätzlich keine speziellen Vorschriften. Dieses fällt unter die Begriffe „Werkvertrag“ oder „einfacher Auftrag“. Damit unterliegt es dem Schweizer Obligationenrecht (kurz OR), also dem Zivilrecht der Schuldverhältnisse.

Wie hoch ist das Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz?

Das Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz ist also dem OR unterstellt und wird in einem einfachen Vertrag oder Werkvertrag verbindlich festgesetzt. Ist der Planer Mitglied des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA wird meist nach der SIA-Honorarordnung abgerechnet.

Je nach Schwierigkeit und Aufwand für den Planungsprozess kostet bei einem SIA-Planer das Architektenhonorar für Einfamilienhaus in der Schweiz einen bestimmten Prozentsatz der gesamten Bausumme (meist 10 bis 20 Prozent). Auch eine Abrechnung nach zeitlichem Aufwand ist möglich. Der Verband bietet auf www.sia.ch eine entsprechende „Kalkulationshilfe zur Ordnung SIA 102“ zum Download an.

Pauschale oder nach Aufwand?

Pauschale oder nach Aufwand? Diese Frage stellt sich für jeden Bauherrn, wenn es um das Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz geht. Oft erweist sich die Vereinbarung eines Pauschalhonorars als beste Lösung und bietet die grösste Planungssicherheit.

Ergänzend dazu werden Sonderleistungen etwa bei Änderungswünschen meist nach Aufwand verrechnet. Für diese zusätzlichen Planungen und Mehrkosten sollten Sie vorab eine Offerte einholen. Zudem sollten Sie schon bei Auftragserteilung gemeinsam mit dem Architekten genau festlegen, welche Leistungen Mehrkosten verursachen dürfen.

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Auch für den Fall, dass ein Bauprojekt nicht ausgeführt wird, müssen Sie vorsorgen. Hat ein Architekt bereits ohne Vertrag bestimmte Vorleistungen erbracht, können sich daraus Forderungen ergeben. Wie diese geregelt sind, sollten Sie daher stets rechtzeitig vereinbaren, auch wenn noch kein konkreter Vertrag vorliegt.

Welche Rolle spielt die Projektgrösse?

Die genannte Höhe des Architektenhonorars für ein Einfamilienhaus in der Schweiz im Umfang von 10 bis 20 Prozent der Bausumme hängt wesentlich von der Projektgrösse ab. Dabei gilt: Der Anteil des Honorars ist umso kleiner, je grösser ein Projekt ist. Kleine Umbauten schlagen bei den Planungskosten also deutlich stärker zu Buche als die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses im oberen Preissegment.

Kleinere Objekte können daher je nach Engagement des Planers hohe Kosten verursachen. So kann etwa schon allein die Digitalisierung eines Wintergartens oder eines anderen Anbaus vergleichsweise teuer werden. Daher sollten Sie sich auch in diesen Fällen stets vorab ein Angebot erstellen lassen.

Wann wird das Architektenhonorar ausbezahlt?

Die Leistungen eines Architekten unterteilen sich in mehrere Phasen: in die Vorprojekt- und Projektphase, die Vorbereitung der Ausführung sowie in die Ausführungs- und Abschlussphase. Auf die Vorprojektphase, in der unter anderem die Baukosten und Termine grob kalkuliert werden, entfallen meist zehn Prozent des Gesamthonorars. In der Projektphase ist rund ein Drittel des Gesamthonorars üblich.

Der Löwenanteil des Honorars wird in der Ausführungsphase verrechnet. Hier kommt viel Arbeit auf den Architekten oder die Architektin zu – vom Erstellen der Ausführungspläne und den Verträgen mit Ausführenden sowie Lieferanten über die gestalterische Leitung bis hin zur Bauleitung. Ein Resthonorar von fünf Prozent wird in der Abschlussphase fällig.

Welcher Stundensatz ist üblich?

Der Zeitaufwand ist eine Schlüsselgrösse für die Berechnung des Architektenhonorars eines Einfamilienhauses in der Schweiz. Dafür gibt es bei der Architektenvereinigung SIA eine eigene Berechnungsformel, nach der dieser Aufwand ermittelt wird. Beim mittleren Stundensatz der Honorarkalkulation ergeben sich je nach Architekturbüro erhebliche Unterschiede. Verbandsinterne Richtpreise gibt es dafür nicht.

Jeder Architekt muss seinen Stundensatz also in Eigenregie kalkulieren. Im Schnitt startet dieser Stundensatz bei etwa 100 Franken pro Stunde, kann aber auch bei 160 oder 170 Franken pro Stunde liegen.

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Wie kann ich Architektenkosten reduzieren?

Die Berechnung eines Architektenhonorars liegt immer im Ermessen des Planers und ist keine exakte Wissenschaft. Wer mehrere Planer kontaktiert, sollte sich aber bewusst sein, dass beim Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz keine Preisabsprachen erlaubt sind. Die Wettbewerbskommission WEKO der Schweizer Kartellbehörde sieht auch in diesem Fall ganz klar eine Preisdifferenzierung vor.

Wer mehrere Angebote einholt, kann mit grossen Preisdifferenzen rechnen. Die Bandbreite ist oft enorm und mitunter kostet ein günstiger Architekt um die Hälfte weniger als ein teurer. Es empfiehlt sich also, beim Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz, mehrere Offerten einzuholen.

Das günstigste Angebot muss zwar nicht das beste sein, doch die Qualität der Dienstleistung kann auch bei geringeren Kosten hervorragend sein. Laien sind mit dem Vergleich der Offerte oft überfordert. Es kann sich daher lohnen, die Stellungnahme eines Bauherrenberaters einzuholen, um mit dessen Hilfe das beste Angebot auszusuchen. Dieser Experte oder diese Expertin nimmt in einer Expertise alle Honorarfaktoren genau unter die Lupe.

Artikelbild: © iakovenko / 123rf.de

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11 Comments
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Pierre Ackermann
3 Jahre zuvor

Grüezi,
Muss ich beim Architektenhonorar für ein Einfamilienhaus in der Schweiz mit zwingend auf die SIA Honorar-Ordnung abstützen? Zumindest unser Architekt vermittelt das. Ich habe aber gelesen, man könnte auch einen normalen Vertrag nach OR machen, stimmt das?

Admin
3 Jahre zuvor

Hallo Herr Ackermann
Nein sie müssen das absolut nicht, auch wenn der auftragnehmende Architekt evtl. einen solchen Eindruck hinterlassen möchte. Der SIA ist ein Branchenverband wie jeder andere auch, der natürlich versucht im Interesse seiner Mitglieder den Markt zu gestalten. Es gibt sicher gute Gründe warum die Stundensätze von Architekten so sind wie sie sind, am Ende müssen Sie ja für den Architekten auch einen Gewinn erwirtschaften. Aber genau so ist es auch Verhandlungssache aus Ihrer Sicht, ob Sie diesen Tarif akzeptieren möchten oder nicht. Ich empfehle Ihnen jedoch nicht nur auf den Stundensatz zu schielen. Am Ende ist es ein Vertrauensverhältnis, und gutes gegenseitiges Verständnis kann Ihnen bei weitem mehr Geld sparen als ein tiefer Stundenlohn. Ich empfehle Ihnen, sich ein Bild vom Markt zu machen mit dem Architekten-Vergleich vom bawos.ch

Steve Zumstein
3 Jahre zuvor

Was sind die aktuellen SIA Stundensätze?

Admin
3 Jahre zuvor
Reply to  Steve Zumstein

Grüezi Herr Zumstein,
Besten Dank für die Frage. Soweit ich weiss darf der SIA keine konkreten Tarife mehr veröffentlichen – da dies die Preisabsprache begünstigt, gemäss der Weko. Irrtum vorbehalten. Sie können aber Angaben zu aktuellen Stundensätzen in diesem Artikel zum Thema Architektenhonorar nachlesen.
Freundliche Grüsse
Elenora Ganzaroli

Pia
3 Jahre zuvor

Wo finde ich (für die Schweiz), eine verlässliche Kostenschätzung für das Architektenhonorar?

Admin
3 Jahre zuvor
Reply to  Pia

Hallo Pia,
z.B. in unserem Artikel zum Thema Architektenhonorar.
lg Eleonora

Markus Gantenbein
3 Jahre zuvor

Hallo Bauen & Wohnen Team,
Wo finde ich günstige Architekten für die Schweiz? Oder zumindest Architekten welche ein gutes Kostenbewusstsein im Sinne des Bauherren haben?
Besten Dank für’s Feedback

Admin
3 Jahre zuvor

Hallo Herr Gantenbein
Um Kosten beim Architekten zu sparen, lohnt sich vor allem eines: Vergleichen, z.B. mit dem Architekten-Vergleich von bawos.ch
Freundliche Grüsse
Eleonora Ganzaroli

Beni
3 Jahre zuvor

Ich hab gelesen, dass bei öffentlichen Aufträgen ein Architekt 80.- pro Stunde verrechnet, wenn ich sonst google, z.B. Architekten-Stundensätze nach KBOB komme ich auf viel höhere Stundensätze von bis zum 200.- Dann hab ich gelesen, dass die WEKO aktiv verboten hat, dass Stundensätze von Architekten veröffentlicht werden – wie ist das zu verstehen?

Admin
3 Jahre zuvor
Reply to  Beni

Hallo Beni
Ja solche veröffentlichten Tarifordnungen können zu einer Preisabsprache führen – das ist problematisch.
Freundliche Grüsse
Eleonora

Mariana Born
16 Tage zuvor

Sie sprechen von je nach Projekt 10-20% der honorarberechtigten Bausumme. Unter welchen Umständen ist heutzutage ein Anteil der Honorarkosten an den Gesamtumbaukosten von 30% bei einer honorarberechtigten Bausumme von 300’000 CHF denkbar?